Krafträder mit Funk Referenznummer der Bekanntmachung: V-21/0118
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zossen
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Krafträder mit Funk
Krafträder mit Funk für Krad- und Eskortendienst.
Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
Am Baruther Tor 20
15806 Zossen
Lieferung von 23 Krafträdern mit polizeispezifischem Ausbau.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
— E1 Unternehmensdarstellung und Eigenerklärung Eignung (UVgO) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— E1 Unternehmensdarstellung und Eigenerklärung Eignung (VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Einzureichende Unterlagen:
— E2 Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— E3 Erklärung Unterauftragnehmer (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Einzureichende Unterlagen:
— E4 Eigenerklärung zu Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote als E-Mail oder Fax gelten nicht als elektronisches Angebot und sind daher aus formellen Gründen auszuschließen.
Bekanntmachungs-ID: CXSDYYDY630
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabebestimmungen sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer des Landes Brandenburg schriftlich gestellt werden.
Beantragt ein Unternehmen die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung benannten Frist nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zossen
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://www.polizei.brandenburg.de