Bildungscampus Glindow, VE 08 – Nahwärmetrasse Referenznummer der Bekanntmachung: 241-08
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hoffbauer-stiftung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bildungscampus Glindow, VE 08 – Nahwärmetrasse
Die Hoffbauer-Stiftung plant die Errichtung eines Schulcampus in der Stadt Werder/Havel, OT Glindow. Der Campus soll über ein komplettes Angebot von Kindertagesstätte über Grundschule bis zu einer Gesamtschule, inclusive Sporthalle und Außensportflächen verfügen.
Werder (Havel)
DEUTSCHLAND
KMR-Rohr, Fertigbogen, Abzweige, Reduzierstücke, Absperrungen, Rohrkappen/Klöpperboden, Reduziermuffen, Endmuffen, Verbindungsmuffen, Denhpolster-Teilumhüllung (DPT), Rohrunterlage, Dichtungsringe, Endkappe, Leckageüberwachung, Gebäudeeinführungen, Dokumentation.
Vereinbarte Einzelfristen siehe beigefügten Bauzeitenplan
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit mit Angebotsabgabe eine Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) mit folgenden Angaben einzureichen:
1.1) Umsätze des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren, soweit sie vergleichbare Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
1.2) Angaben zu Leistungen, die innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; Konkretisierung hierzu siehe III.1.3);
1.3) Angaben zu Arbeitskräften;
1.4) Angaben zur Eintragung in das Berufsregister (Handelsregister);
1.5) Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplanrechtskräftig bestätigt wurde,
1.6) Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet;
1.7) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellt;
1.8) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen;
1.9) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft;
2) Beim vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern behält sich der Auftraggeber vor, entsprechende Eigenerklärungen auch von Nachunternehmern abzuverlangen, um eine wirtschaftlich, technisch und organisatorisch ordnungsgemäße Vertragserfüllung zu gewährleisten.
3) Der Nachweis der Eignung kann auch durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsnachweis VOB mittels PQ-Verein) geführt werden.
Siehe Punkt III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung.
Siehe Punkt III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch über das Vergabeportal.
Angebotsabgabe nur elektronisch möglich. Es sind keine Bieter zur Angebotsöffnung zugelassen. Die Öffnung der Angebote erfolgt von mindestens 2 Vertretern des Auftraggebers gemeinsam am Eröffnungstermin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpruefungsverfahren
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.