Schul-/Kitaverpflegung Referenznummer der Bekanntmachung: SDO/Schule 60-3-2/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Woltersdorf
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Postleitzahl: 15569
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.woltersdorf-schleuse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schul-/Kitaverpflegung
Essensversorgung in Kindertagesstätten und Schulen in der Gemeinde Woltersdorf.
Gemeinde Woltersdorf Rudolf-Breitscheid-Str. 23 15569 Woltersdorf Die Erfüllung der Hauptleistung findet in den folgenden Lieferstellen statt:
— Grundschule am Weinberg Mensa, Vogelsdorfer Straße 7, 15569 Woltersdorf,
— Gesamtschule FAWZ gGmbH Mensa, Vogelsdorfer Straße 7, 15569 Woltersdorf,
— Kita „Haus der kleinen Strolche“ Steinwinkel 1, 15569 Woltersdorf,
— Kita „Weinbergkids“ Weinbergstraße 10-11, 15569 Woltersdorf.
Essensversorgung in Kindertagesstätten und Schulen in der Gemeinde Woltersdorf ab 2021.
Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gröbenzell
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82194
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.konradhof.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YBVRB6D
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Die vorherige Rüge (Rügeobliegenheit) ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter/Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter/Bewerber mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantraginnerhalb von 15 Tagen ab Eingang der „Nichtabhilfe – Mitteilung“ beim Bieter/Bewerber eingereicht werden.