Generalplaner Neubau einer Kita mit Klimahülle Referenznummer der Bekanntmachung: R2.0.9.S03
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: CXP9YMPR4KX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Blankenfelde-Mahlow
NUTS-Code: DE40 Brandenburg
Postleitzahl: 15827
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.blankenfelde-mahlow.de
Nationale Identifikationsnummer: DE40
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Blankenfelde-Mahlow
Postleitzahl: 15831
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
E-Mail: [removed]
NUTS-Code: DE40 Brandenburg
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.blankenfelde-mahlow.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplaner Neubau einer Kita mit Klimahülle
Planung einer Kita für 120 Kinder mit einer energetisch aktiven Klimahülle. Die Klimahülle soll einen Raum um das Gebäude schaffen der vor Fluglärm und vor extremen Umwelteinflüssen schützt. Folgende Leistungen sind vom Generalplaner zu erbringen: Leistungsbild Architekten und Ingenieurleistungen LP 1 bis 8; Leistungsbild Freianlagen LP 1 bis 8, Leistungsbild Tragwerksplanung LP 1 bis LP 6, Leistungsbild Technische Ausstattung LP 1 bis 8, Erstellung Brandschutzkonzept, Erstellung der energetischen Nachweise, Planung Schallschutz und Raumakustik.
Planungsgrundlage ist ein Forschungsprojekt der TU Berlin zum Bau einer Klimahülle.
Richard-Wagner Chaussee
1583 Blankenfelde-Mahlow
Leistungsbild Architekten und Ingenieurleistungen LP 1 bis 8; Leistungsbild Freianlagen LP 1 bis 8, Leistungsbild Tragwerksplanung LP 1 bis LP 6, Leistungsbild Technische Ausstattung LP 1 bis 8, Erstellung Brandschutzkonzept, Erstellung der energetischen Nachweise.
Bei Nichtabschluss der Planungs- und Bauleistungen bis zu dem vor genannten Termin
Kriterien siehe Beschaffungsunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in bzw. Bauingenieur/in oder gleichwertig berechtigt sind. Eine Vorlageberechtigung für das Land Brandenburg ist erforderlich.
Gefordert ist ein Mindestjahresumsatz von [Betrag gelöscht] EUR netto in den letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahren.
Vorlage eine einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR, sonstige Schäden [Betrag gelöscht] EUR.
Weitere Bedingungen siehe Ausschreibung.
— Vorlage von 3 Referenzobjekten mit vergleichbaren Anforderungen und vergleichbarer Komplexität aus den letzten 5 Jahren mit Angaben des Auftragswertes sowie Nennung des Auftraggebers. Es werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt die mehr als 5 Jahre zurückliegen. Gesamtbaukosten mindestens [Betrag gelöscht] EUR,
— Für kleinere Büros und Berufsanfänger ist eine Eignungsleihe im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zugelassen,
— Angabe der technischen Fachkräfte die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
— Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung,
— Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung,
— Angabe der durchschnittlich jährlich beschäftigten Mitarbeiter in den letzten 5 Geschäftsjahren,
— Erklärung aus der ersichtlich ist über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt,
— Angabe welche Teile des Auftrags des das Unternehmen unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt.
Weitere Bedingungen siehe Ausschreibung.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in bzw. Bauingenieur/in oder gleichwertig berechtigt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Es wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der unter Nr, 1.1) benannten Stelle nicht unverzüglich oder nicht innerhalb bestimmter Fristen (siehe § 135 und 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB) gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die unter Nr. 1.1) benannte Stelle nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die maßgebliche Vorschrift – § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt“.