Generalplanungsleistungen – Teilsanierung und Erweiterung eines Mehrzweckhauses Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/20/6510
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuruppin
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16816
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 3391 / 355-707
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neuruppin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungsleistungen – Teilsanierung und Erweiterung eines Mehrzweckhauses
Generalplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume, Freianlagen, TWP, Technische Ausrüstung, Beratungsleistungen Bauphysik (Wärmeschutz, Raumakustik), Bestandsaufnahme, Brandschutz, Baugrundgutachten, SiGeKo.
Mehrzweckhaus
Fontanestraße 8
16816 Neuruppin
Generalplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume, Freianlagen, TWP, Technische Ausrüstung, Beratungsleistungen Bauphysik (Wärmeschutz, Raumakustik), Bestandsaufnahme, Brandschutz, Baugrundgutachten, SiGeKo.
LP 5 bis 9: 2021 bis 2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt des Auftraggebers oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung – EEE). Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmer ist von denen die Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formblatt 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe Unterauftragnehmer) dem Angebot beizufügen.
2. Die Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz.
3. Nachweis über die gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Bei juristischen Personen muss aus dem Register hervorgehen, dass deren Unternehmensgegenstand auch auf Planungs- und Beratungsleistungen im Sinne des ausgeschriebenen Auftrages ausgerichtet ist.
4. Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verbunden ist.
5. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft legitimiert ist, diese gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich zu vertreten (s. Formblatt Erklärung der Bietergemeinschaft).
6. Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 1-4 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
7. Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Unterauftragnehmern/verbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Unterauftragnehmern/verbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise nach den Ziffern 1-4 vorzulegen. Von den Bietern/Bietergemeinschaften ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).
— Eigenerklärung des durchschnittlichen Umsatzes der letzten 3 Jahre mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Dienstleistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Leistungen der Planung im Zuge der Sanierung und Neubauten von Mehrzweckhäusern, Wohn- und Geschäftshäusern oder Betreuungseinrichtungen,
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in folgender Höhe: 1. Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR, 2. Sach- und Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR
— Nachweis Bauvorlagenberechtigung gemäß § 65 BbgBO zur Beantragung einer Baugenehmigung im Land Brandenburg,
— Referenzen für vergleichbare Leistungen (Vergleichbar sind Leistungen der Planung im Zuge der Sanierung und Neubauten von Mehrzweckhäusern, Wohn- und Geschäftshäusern oder Betreuungseinrichtungen) in den letzten 5 Jahren (mind. 3 Referenzen mit Angabe des Umfangs des Bauvorhabens (namentlich der BGF in m2 und des Auftragswertes in Euro netto, des Ausführungszeitraumes und des Auftraggebers mit Ansprechpartner angeben),
— Darstellung des Firmenprofils unter Berücksichtigung der Nachauftragnehmer (Das Firmenprofil muss zu der zu bearbeitenden Planungsaufgabe passen.)
VgV § 75 Abs. 1-3 i. V. m. § 44 Abs. 1
Zugelassen sind natürliche Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, eine Berufsbezeichnung gemäß § 65 BbgBO (Bauvorlagenberechtigung) zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Juristische Personen (hierzu zählen auch Bietergemeinschaften) sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der berechtigt ist, eine der in § 65 BbgBO genannten Berufsbezeichnung (Bauvorlagenberechtigung) zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Abschnitt IV: Verfahren
S. Adresse Auftraggeber, Haus A Raum 0.04
Es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen. Keine Teilnahme durch den Bieter an der Angebotsöffnung zulässig.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Bieterkommunikation erfolgt während der Angebotsfrist ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg. Dies gilt insbesondere für Fragen, die zur Ausschreibung gestellt werden. Die Vergabeunterlagen werden allen Bietern ausschließlich über den Vergabemarktplatz Brandenburg zum Download zur Verfügung gestellt. Ein weitergehender Versand durch den öffentlichen Auftraggeber, gleich welcher Art, erfolgt nicht. (http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/). Um am Verfahren teilnehmen zu können (und z. B. eigene Nachrichten an die Vergabestelle zu senden, Angebote bzw. Teilnahmeanträge abzugeben oder über Änderungen automatisch per E-Mail informiert zu werden) sind ein Login und eine vorherige Registrierung erforderlich, soweit das Unternehmen nicht bereits registriert ist.
2. Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich über den Vergabemarktplatz so rechtzeitig zu stellen, dass der Vergabestelle eine Beantwortung spätestens bis zum 16.4.2021 möglich ist.
3. Eine Angebotsabgabe ist ausschließlich in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg zulässig. Postalisch eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
4. Die Ausschreibung erfolgt im Wege eines Offenen Verfahrens. Bei der Erarbeitung u. Übersendung von Angebotes ist Folgendes zu beachten:
Die Bieter sind gem. § 311 BGB vorvertraglich verpflichtet, die Vergabeunterlagen vollständig u. sorgfältig zu prüfen. Soweit im Verfahren festgestellt wird, dass Vergabeunterlagen fehlerhaft, unklar, lückenhaft o. widersprüchlich sind, ist der AG unverzüglich zu informieren u. für Aufklärung zu sorgen. Mit Abgabe eines Angebotes bestätigt der Bieter, dass die Vergabeunterlagen geprüft wurden u. Fragen zu den Unterlagen vollständig beantwortet sind u. die Vergabeunterlagen eine ausreichende Grundlage für die Angebotsabgabe bilden.
5. Ist die USt nach § 13b UStG durch die Auftraggeberin zu entrichten, wird sie dem Angebot fiktiv zugerechnet (bewerteter Preis = Angebotsnettopreis + (Einfuhr-/)Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft).
6.Die elektronische Rechnungsstellung ist möglich. (weitere Informationen: https://www.neuruppin.de/globale-seiten/impressum.html)
Leitweg-ID: [removed]
Bekanntmachungs-ID: CXP9YH5RBY9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://service.brandenburg.de/de/vergabekammer_des_landes_brandenburg_/116248
Soweit der Bieter/Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter/Bewerber mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Tagen ab Eingang dieser „Nichtabhilfe-Mitteilung“ eingereicht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).