EMO 01/2021-VBio-EU Referenznummer der Bekanntmachung: Verhandlungsverfahren zur Verwertung von Bioabfällen aus Biotonnen im Landkreis Märkisch-Oderland
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Strausberg
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15344
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.entsorgungsbetrieb-mol.de
Abschnitt II: Gegenstand
EMO 01/2021-VBio-EU
Die Leistung umfasst die Übernahme von Bioabfällen aus der Biotonne an einer Übergabestelle, die den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen muss, inklusive Transport zur angebotenen Verwertungsanlage sowie die Verwertung der übernommenen und transportierten Bioabfälle.
Die Übernahme der Bioabfälle hat an einer oder mehreren Übergabestelle(n) innerhalb eines Umkreises von 25 km einfacher Straßenentfernung der kürzesten Straßenverbindung zum Standort Krummenseestraße 1 in 15345 Altlandsberg zu erfolgen. Sofern die Anforderungen an die Übernahme von den vorgesehenen Verwertungsanlage(n) eingehalten werden, können auch diese gemäß Leistungsbeschreibung Übergabestellen darstellen.
Die Verwertung der Bioabfälle ist nicht ortsgebunden.
Die Leistung umfasst die Übernahme der Bioabfälle an einer Übergabestelle, welche sich im Umkreis von 25 km einfacher Straßenentfernung der kürzesten Straßenverbindung zum Standort Altlandsberg, Krummenseestraße 1 zu befinden hat, ggf. den Transport zur angebotenen Verwertungsanlage sowie die Verwertung der übernommenen und transportierten Bioabfälle. Die Leistung kann damit wie folgt untergliedert werden:
— die Übernahme der zu verwertenden Bioabfälle an einer Übergabestelle sowie ggf. der Transport zur angegebenen Verwertungsanlage,
— Verwertung der übernommenen und transportierten Bioabfälle.
Leistungszeitraum ist der 1.4.2021 bis 31.3.2025, wenn der Vertrag nicht bis zum 30.9.2022 zum 31.3.2023 bzw. zum 30.9.2023 zum 31.3.2024 durch den EMO schriftlich gekündigt wird.
Vom Auftragnehmer wird bei Vertragsschluss folgende Sicherheitsleistung für die Dauer des Leistungszeitraums verlangt werden, die bis 18 Tage nach Vertragsschluss zu leisten ist:
3 % der für die Laufzeit des Vertrages geltenden Bruttoauftragssumme (ohne Berücksichtigung von Erlösen).
Die Bruttoauftragssumme ist zu ermitteln aus einer Addition des prognostizierten Gesamtwertungspreises für die Laufzeit von 2 Jahren gemäß Ziffer 3.8 der Bewerbungsbedingungen i. V. m. Tabelle 1 zu Teil II - Angebotsschreiben - zuzüglich 75 % des prognostizierten Gesamtwertungspreises für weitere 2 Jahre der Laufzeit des Vertrages.
Die Sicherheitsleistung ist nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen zu stellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Großräschen
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHRR4M2.
Ort: Potsdam
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.