Rahmenvereinbarung Bohrleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2104300116
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lmbv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Bohrleistungen
Das Untersuchungsgebiet erstreckt sich über die gesamten Kippenflächen und teilweise auch die gewachsenen Bereiche auf den Flächen der Lausitz in Brandenburg und Ostsachsen. Es sind Trockenbohrungen bis maximal 80 m Tiefe, Kleinrammbohrungen bis in eine Tiefe von 15 m sowie leichte und schwere Rammsondierungen bis in eine Tiefe von 20 m durchzuführen. Je nach Erkundungsobjekt sind Linerproben zu nehmen und in das bodenmechanische Labor nach Schwarze Pumpe zu transportieren. Ziel der Erkundung ist die Erfassung und Präzisierung der Kenntnisse zur geotechnischen Kippenstruktur sowie die Vertiefung der Kenntnisse zur Grundwassersituation.
— siehe Punkt II.1.4
Folgende Hauptleistungen sind im Leistungszeitraum in den jeweiligen Jahresscheiben jeweils zu erbringen:
— Durchführung von Trockenbohrungen mit einem Durchmesser von mindestens 325 mm bis in eine Tiefe von maximal 80 m,
— Durchführung von Trockenbohrungen mit einem Durchmesser von mindestens 219 mm bis in eine Tiefe von maximal 40 m,
— Durchführung von Linerbohrungen mit einem Durchmesser von mindestens 325 mm bis in eine Tiefe von maximal 80 m,
— Durchführung von Linerbohrungen mit einem Durchmesser von mindestens 219 mm bis in eine Tiefe von maximal 40 m,
— Durchführung von Linerbohrungen mit Hohlwendel, HBS 165 / 280, bis in eine Tiefe von maximal 30 m,
— Durchführung von Kleinrammbohrungen mit einem Durchmesser von 60-80 mm bis in eine Tiefe von ca. 15 m,
— Durchführung von Kleinrammbohrungen mit einem Durchmesser von 100 mm bis in eine Tiefe von ca. 10 m,
— Durchführung von Kleinramm-Linern mit einem Durchmesser von 60-80 mm bis in eine Tiefe von ca. 15 m,
— Durchführung von leichten Rammsondierungen DPL-5 bis in eine Tiefe von max. 20 m,
— Durchführung von leichten Rammsondierungen DPL-10 bis in eine Tiefe von max. 20 m,
— Durchführung von schweren Rammsondierungen DPH bis in eine Tiefe von max. 20 m.
Ziel der Erkundung ist die Erfassung und Präzisierung der geotechnischen Kippenstruktur.
Die Leistungen für den Zeitraum 1.1.2023 bis 31.12.2024 werden als Option vereinbart (gleicher Leistungsinhalt wie in 2021/2022).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung Bohrleistungen
Ort: Lübbenau
NUTS-Code: DE4 Brandenburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabe-Nr.: [removed]
— Die Flächen, auf denen die Leistungen erbracht werden, stehen unter Bergaufsicht.
— Die Flächen, auf denen die Leistungen erbracht werden, befinden sich in grundbruch- und setzungsfließgefährdeten Bereichen.
Bei elektronischer Übermittlung der Angebote in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die das Angebot abgibt zu benennen. Die Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist über das Elektronische Bieterportal [removed] zu übermitteln.
Anlagen, die ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind (Vergabeunterlage Formblatt 631-EU ohne Lose):
— Formblatt 633 — Angebotsschreiben,
— Formblatt 234 — Erklärung Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (soweit zutreffend),
— Formblatt 235 — Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (soweit zutreffend),
— Formblatt 236 — Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (soweit zutreffend),
— 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen),
— LMBV-Aufsicht Personal-L-DL,
— Eigenerklärung (Vorliegen d. Nachweises 2 Bohrgeräten samt Bohrmannschaft); Referenz 5 Jahre,
— Formblatt 221/222 Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation / Kalkulation über die Endsumme,
— Formblatt 223 Aufgliederung der Einheitspreise.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [removed]
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
Land: Deutschland