Lieferung eines Feuerwehr-Gerätewagens Logistik (GW-L2) Referenznummer der Bekanntmachung: L 43/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwedt / Oder
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schwedt.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Feuerwehr-Gerätewagens Logistik (GW-L2)
Lieferung eines Feuerwehr-Geätewagens Logistik (GW-L2).
Stadt Schwedt / Oder, FB 6 Ordnung, Brandschutz und Bürgerangelegenheiten
Heinersdorfer Straße 6-8
16303 Schwedt / Oder
Lieferung eines Feuerwehr-Gerätewagens Logistik (GW-L2)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung eines Feuerwehrgerätewagens GW-Transport
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ilmenau OT Langewiesen
NUTS-Code: DEG0F Ilm-Kreis
Postleitzahl: 98693
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerber mit ausländischem Firmensitz haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes einzureichen.
Der Empfang der elektronischen Rechnung im Oberschwellenbereich für alle Auftraggebenden ist seit 1.4.2020 verpflichtend. Auf Grund dessen hat die Rechnungslegung elektronisch zu erfolgen.
Das Brandenburgische Vergabegesetz findet in der zur Zeit gültigen Fassung Anwendung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YD8RB54.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Gemäß §160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwedt / Oder
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.schwedt.eu