Rahmenvereinbarung für die Planung von Straßenverkehrstechnik – 2 Lose Referenznummer der Bekanntmachung: TW-L-475-50-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für die Planung von Straßenverkehrstechnik – 2 Lose
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag für die Planung neuer Signalanlagen oder die Überplanung bereits signalisierter Knotenpunkte im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam. Das Stadtgebiet wird, gemäß der Übersichtskarte und der Tabellenübersicht zum Straßennetz, in 2 Bearbeitungsbereiche aufgeteilt. Die Bearbeitungsbereiche werden losweise vergeben, wobei jeder Bieter nur für 1 Los beauftragt werden kann. Los 1 entspricht Bearbeitungsbereich 1 und Los 2 entspricht Bearbeitungsbereich 2.
Grundsätzlich ist die Planung der Lichtsignalanlage unter Beachtung und Einhaltung der einschlägigen Gesetze (z. B. StVO), Richtlinien (z. B. RiLSA 2015) und Normen (z. B. DIN 0832) durchzuführen. Dabei ist im Vorfeld die Örtlichkeit genau aufzunehmen. Es sind eventuelle straßenbauliche Bedarfe schriftlich festzuhalten und dem Auftraggeber im Vorplanungsstadium mitzuteilen.
Die Ingenieurleistung ist digital zu erstellen. Bei bestehenden Lichtsignalanlagen werden grundsätzlich die Versorgungsdaten der Lichtsignalanlage (LSA) digital aus der zentralen Datenhaltung des Verkehrssystemmanagements (Siemens Sitraffic Office Version 8.2 oder kompatibel) vom Auftraggeber als Grundlage für die Planung zur Verfügung gestellt und bilden die Grundlage für die weiteren Leistungsphasen.
Bearbeitungsbreich 1
Landeshauptstadt Potsdam
14469 Potsdam
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag für die Planung neuer Signalanlagen oder die Überplanung bereits signalisierter Knotenpunkte im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam. Das Stadtgebiet wird, gemäß der Übersichtskarte und der Tabellenübersicht zum Straßennetz, in 2 Bearbeitungsbereiche aufgeteilt. Die Bearbeitungsbereiche werden losweise vergeben, wobei jeder Bieter nur für 1 Los beauftragt werden kann. Los 1 entspricht Bearbeitungsbereich 1.
Grundsätzlich ist die Planung der Lichtsignalanlage unter Beachtung und Einhaltung der einschlägigen Gesetze (z. B. StVO), Richtlinien (z. B. RiLSA 2015) und Normen (z. B. DIN 0832) durchzuführen. Dabei ist im Vorfeld die Örtlichkeit genau aufzunehmen. Es sind eventuelle straßenbauliche Bedarfe schriftlich festzuhalten und dem Auftraggeber im Vorplanungsstadium mitzuteilen.
Die Ingenieurleistung ist digital zu erstellen. Bei bestehenden Lichtsignalanlagen werden grundsätzlich die Versorgungsdaten der Lichtsignalanlage (LSA) digital aus der zentralen Datenhaltung des Verkehrssystemmanagements (Siemens Sitraffic Office Version 8.2 oder kompatibel) vom Auftraggeber als Grundlage für die Planung zur Verfügung gestellt und bilden die Grundlage für die weiteren Leistungsphasen.
Die Vertragslaufzeit beträgt 1 Jahr. Sie beginnt am 15.9.2021 oder aber spätestens am Tag nach Unterzeichnung des Rahmenvertrags. Nach Ablauf einer Grundlaufzeit von einem Jahr verlängert sich das Vertragsverhältnis dreimal um jeweils 1 weiteres Jahr, wenn die AG nicht innerhalb von einer Frist von 3 Monaten vor Ende des jeweiligen Vertragsverhältnisses gekündigt hat.
Bearbeitungsbereich 2
Landeshauptstadt Potsdam
14469 Potsdam
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag für die Planung neuer Signalanlagen oder die Überplanung bereits signalisierter Knotenpunkte im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam. Das Stadtgebiet wird, gemäß der Übersichtskarte und der Tabellenübersicht zum Straßennetz, in 2 Bearbeitungsbereiche aufgeteilt. Die Bearbeitungsbereiche werden losweise vergeben, wobei jeder Bieter nur für 1 Los beauftragt werden kann. Los 2 entspricht Bearbeitungsbereich 2.
Grundsätzlich ist die Planung der Lichtsignalanlage unter Beachtung und Einhaltung der einschlägigen Gesetze (z. B. StVO), Richtlinien (z. B. RiLSA 2015) und Normen (z. B. DIN 0832) durchzuführen. Dabei ist im Vorfeld die Örtlichkeit genau aufzunehmen. Es sind eventuelle straßenbauliche Bedarfe schriftlich festzuhalten und dem Auftraggeber im Vorplanungsstadium mitzuteilen.
Die Ingenieurleistung ist digital zu erstellen. Bei bestehenden Lichtsignalanlagen werden grundsätzlich die Versorgungsdaten der Lichtsignalanlage (LSA) digital aus der zentralen Datenhaltung des Verkehrssystemmanagements (Siemens Sitraffic Office Version 8.2 oder kompatibel) vom Auftraggeber als Grundlage für die Planung zur Verfügung gestellt und bilden die Grundlage für die weiteren Leistungsphasen.
Die Vertragslaufzeit beträgt 1 Jahr. Sie beginnt am 15.9.2021 oder aber spätestens am Tag nach Unterzeichnung des Rahmenvertrags. Nach Ablauf einer Grundlaufzeit von einem Jahr verlängert sich das Vertragsverhältnis dreimal um jeweils 1 weiteres Jahr, wenn die AG nicht innerhalb von einer Frist von 3 Monaten vor Ende des jeweiligen Vertragsverhältnisses gekündigt hat.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung zum Vorliegen einer aktuell gültigen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden. Der Abschluss einer solchen Versicherung im Falle der Beauftragung ist ausreichend (Formular 4.10). Die Deckungssumme je Versicherungsfall muss mindestens einen Betrag von:
— [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personenschäden sowie
— [Betrag gelöscht] EUR für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden (max. 900 000 pro Jahr) absichern.
2. Der Mindestumsatz des Unternehmens sollte über die letzten 3 Jahre jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR betragen (Formblatt 4.9).
1. Ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft (Formblatt EU 4.2),
2. ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist (Vorlage der Verpflichtungserklärungen Formblatt EU 4.3 und EU 4.4),
3. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können bis zu 12 unternehmensbezogene(n) Referenz(en) aus den letzten 4 Jahrendes des Unternehmens eingereicht werden (Formblatt 4.6),
4. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können bis zu 6 mitarbeiterbezogene(n) Referenz(en) aus den letzten 3 Jahren des einzusetzenden Personals eingereicht werden (Formblatt Bearbeiter 4.7),
4. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können bis zu 3 mitarbeiterbezogene(n) Referenz(en) aus den letzten 3 Jahren des einzusetzenden Personals eingereicht werden (Formblatt Stellvertreter 4.7).
1. Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Gewerbezentralregister; Der Auftraggeber wird für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Bewerber/Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung des Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen,
2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formblatt 4.1),
3. Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formblatt 5.3),
4. ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formblatt 5.4),
5. Allgemeine Bewerbungsbedingungen,
6. Informationen zur Datenverarbeitung für die Vergabe von öff. Aufträgen durch die LHP,
7. Informationen zur Datenverarbeitung für Verträge mit der LHP,
8. Informationsblatt eVergabe.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRR4LC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit