Villa Liegnitz mit Garten, Generalsanierung und Umnutzung, Schmuckmosaik, Dokumentation, Ausbau und Wiedereinbau Referenznummer der Bekanntmachung: 2211029
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14471
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://spsg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Villa Liegnitz mit Garten, Generalsanierung und Umnutzung, Schmuckmosaik, Dokumentation, Ausbau und Wiedereinbau
Schmuckmosaik; Dokumentation, Ausbau u. Wiedereinbau.
Villa Liegnitz
Park Sanssouci
14471 Potsdam
Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg beabsichtigt im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms im Park Sanssouci die Sanierung der Villa Liegnitz mit dem dazugehörigen Garten. Die Baumaßnahmen soll von 2021 bis 2024 durchgeführt werden.
Der Garten soll hierbei in seiner historischen Grundstruktur von 1880 wiederhergestellt werden.
Im Rahmen dieser Teilmaßnahme soll im Juni 2021 das vorhandene Schmuckmosaik im Eingangsbe- reich der Villa Liegnitz vor der Sanierung der Villa dokumentiert und im Anschluss aufgenommen werden. Im Rahmen der vorbereitenden Arbeiten für die Sanierung sollen in diesem Zuge auch die Mosaikpflas- terflächen in den Traufbereichen und in der Hofecke aufgenommen und für einen späteren Wiedereinbau bauseits gelagert werden.
Im Rahmen der vorliegenden Maßnahme ist die originalgetreue Wiederherstellung des vorhandenen Schmuckmosaiks im Eingangsbereich zum Ende der Baumaßnahme für das Jahr 2023 vorgesehen und im Zuge der Leistung mit ausgeschrieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß VOB/A §§ 6EU, 6a EU – 6f EU zu machen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Blatt 124, liegt den Vergabeunterlagen bei), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
— Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind mit dem Angebot die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“, bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß VOB/A §§ 6EU, 6a EU – 6f EU zu machen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Blatt 124, liegt den Vergabeunterlagen bei), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
— Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind mit dem Angebot die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“, bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Sonstiger Nachweis:
Zum Nachweis seiner Fachkunde hat der Bieter zusätzlich folgende Angaben gemäß VVOB/A §§ 6EU, 6a EU – 6f EU zu machen:
Präqualifizierte Unternehmen müssen ebenfalls die nachfolgend aufgeführten auf den konkreten Auftrag bezogenen Eignungsnachweise (VOB/A §§ 6EU, 6a EU – 6f EU) erbringen.
Mit der Angebotserstellung ist durch den Bieter nachzuweisen, dass er im Laufe der vergangenen 10 Geschäftsjahren Erfahrung bei der Sanierung von Schmuck-/ Ornamentmosaikflächen mit verschieden-farbigen Natursteinen wie Basalt, Marmor oder Plötzkyer in einer denkmalgeschützten Anlage hat.
Der Nachweis ist über eine Referenz mit Angaben zum Bauherren inkl. Photos zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bitte beachten Sie, es handelt sich um eine europaweite Ausschreibung einer Bauleistung. Die Teilnahme von Bietern am Öffnungstermin ist nach VOB/A § 14 EU nicht mehr vorgesehen. Den Bietern werden die Informationen nach VOB/A § 14 EU (3) unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/welcome.do können Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.
Zum Download der Unterlagen wird keine zusätzliche Software benötigt.
Die Beantwortung von Bieteranfragen sowie sämtliche Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal.
Bekanntmachungs-ID: CXURYYDYY4W
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de
Der Auftraggeber verweist auf die Rechtslage gem. § 160 Abs. 3 Satz 4 GWB, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Antrags-/Bieterunternehmen nicht innerhalb von 15 Tagen, nach Zurückweisung einer Rüge durch die ausschreibende Stelle, beantragt wird.
Die ausschreibende Stelle weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber erfolgen müssen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14471
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://spsg.de