EMO 04/2021 – VPapier – EU Referenznummer der Bekanntmachung: EMO 04/2021 - Verwertung von Altpapier aus dem Landkreis Märkisch-Oderland

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Strausberg
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15344
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.entsorgungsbetrieb-mol.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YHRR47N/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YHRR47N
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: kommunaler Abfallentsorgungsbetrieb
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

EMO 04/2021 – VPapier – EU

Referenznummer der Bekanntmachung: EMO 04/2021 - Verwertung von Altpapier aus dem Landkreis Märkisch-Oderland
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Verwertung von Altpapier aus dem Landkreis Märkisch-Oderland ab 1.10.2021.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Hauptort der Ausführung:

Die Übernahme des Altpapiers hat an 2 Übergabestellen (Schulzendorfer Str. 13 in 16269 Wriezen bzw. Hultschiner Damm 335 in 12623 Berlin) zu erfolgen.

Die Verwertung des Altpapiers ist nicht ortsgebunden.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Leistung umfasst die Übernahme des Altpapiers an 2 Übergabestellen, den Transport zur angebotenen Verwertungsanlage (ggf. Sortieranlage) sowie die Verwertung des übernommenen und transportierten Altpapiers inklusive ordnungsgemäße Entsorgung von möglichen Störstoffen und die Beseitigung für nicht verwertbare Anteile.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/10/2021
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der AG hat das einseitige Recht der Kündigung des Vertrages zum 31.12.2023. Die Kündigung muss schriftlich bis zum 30.6.2023 gegenüber dem Auftragnehmer erfolgen.

Vom Auftragnehmer wird bei Vertragsschluss folgende Sicherheitsleistung für die Dauer des Leistungszeitraums verlangt werden, die bis 18 Tage nach Vertragsschluss zu leisten ist:

3 % der für die Laufzeit des Vertrages geltenden Bruttoauftragssumme (ohne Berücksichtigung von Erlösen). Die Bruttoauftragssumme ist zu ermitteln aus den prognostizierten Bruttokosten für die Laufzeit von 2 Jahren gemäß Ziffer 3.8 der Bewerbungsbedingungen i. V. m. Tabelle 1 zu Teil II – Angebotsschreiben – zuzüglich 75 % der prognostizierten Bruttokosten für ein weiteres Jahr der Laufzeit des Vertrages.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

Nachweis Eintrag Berufs- oder Handelsregister (falls eingetragen)

Erklärung über Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft

Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach Brandenburgischen Vergabegesetz

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsbestätigung für Personen-, Sach-, Umwelt- und Vermögensschäden mit den folgenden Deckungssummen je Schadensfall, oder Bereitschaftserklärung eines Versicherers zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall:

— Personen- Sach- und Umweltschäden: [Betrag gelöscht] EUR,

— Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR.

Dem vergleichbar wäre eine Versicherung über [Betrag gelöscht] EUR für Personen-, Sach-, Umwelt- und Vermögensschäden.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Referenzen in den letzten 3 Jahren (Mindestanforderung: 1 Referenz über min. 10 000 Mg),

— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EfbV-Zertifikat oder gleichwertiger Nachweis des jeweiligen Landes) nach § 57 KrWG in Verbindung mit der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (Entsorgungsfachbetriebeverordnung – EfbV):

— Beförderung von Verpackungen aus Papier und Pappe (AS 15 01 01) und Papier und Pappe (AS 20 01 01).

Für den Fall der Sortierung:

— Lagern und Behandeln von Verpackungen aus Papier und Pappe (AS 15 01 01) und Papier und Pappe (AS 20 01 01),

— Benennung des Standortes (Adresse) von dem die Leistung aus erbracht werden soll (Betriebsstätte) sowie eines festen Ansprechpartners insbesondere für das Mengenmanagement des Verpackungsanteils,

— Benennung der vorgesehenen Verwertungsanlage(n) (Standort, Betreiber), gültiger Eichschein mit geeignetem Messbereich sowie Kurzdarstellung des Verwertungskonzeptes,

— Im Falle einer Sortierung: Benennung (Betreiber, Standort) der vorgesehenen Sortieranlage(n) sowie Kurzdarstellung des Konzeptes (Sortierfraktionen, nachgeschaltete Verwertungsanlage(n)).

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/04/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 12/04/2021
Ortszeit: 13:00
Ort:

Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland, Klosterstraße 18, 15344 Strausberg

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

An der Öffnung der Angebote nehmen Vertreter und Berater des EMO teil. Bieter sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg zu stellen. Fragen, die nicht schriftlich bis zu 5 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist vorliegen, können möglicherweise nicht mehr beantwortet werden.

Bekanntmachungs-ID: CXP9YHRR47N

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/03/2021

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