Planungsleistungen HLS LP 5-9 – Comenius-Schule (53) in Potsdam Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-KIS-53-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kis-potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen HLS LP 5-9 – Comenius-Schule (53) in Potsdam
Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen Fachplanungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 für die Planung HLS einschl. Schwimmbadtechnik gemäß HOAI. Die einzelnen Grundleistungen und Besonderen Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Grundschule Humboldtring und Gesamtschule Peter-Joseph-Lenne
Humboldtring 15-17
14473 Potsdam
Der Kommunale Immobilien Service (KIS) beabsichtigt, im Auftrag der Landeshauptstadt Potsdam für den Schulstandort der beiden Schulen Grundschule am Humboldtring und Gesamtschule Joseph Lenné Schule am Humboldtring 15-17 in 14473 Potsdam einen Erweiterungsneubau zu errichten, um die Anforderungen der Raumprogrammempfehlung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zu erfüllen. Der Neubau soll eine Zweifeldsporthalle sowie Mehrzweckräume für Speiseversorgung, Sport und Kunstprojekte für eine gemeinsame Nutzung durch beide Schulen umfassen.
Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1, 2, 3 und anteilig 7 gemäß HOAI 2021 § 53 sowie die beschriebenen besonderen Leistungen.
Es wird ein Stufenvetrag abgeschlossen. Mit Zuschlag werden nur die Leistungsphasen beauftragt, die sich aus dem Vertrag ergeben. Die weiteren Leistungen werden optional beauftragt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Vergabeunterlagen.
Ingenieur für Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1, 2, 3 und anteilig 7
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Einbindung von Drittunternehmen:
Sofern Drittunternehmen involviert werden, ist anzugeben, welche Leistungen diese erbringen werden. Soweit der Bieter bereits bei Angebotsabgabe den Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt, hat er im Angebot anzugeben, welche Leistungsteile an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen.
Sofern dies bereits feststeht, kann der Bieter ferner bereits im Angebot angeben, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist. Der Bieter kann im Hinblick auf die für den zu vergebenden Auftrag erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen (Drittunternehmen) in Anspruch nehmen.
Die Drittunternehmen müssen mit Abgabe des Angebotes benannt werden und es sind Art und Umfang der von ihnen in Anspruch genommenen Kapazitäten anzugeben.
Der Austausch oder die Änderung der benannten Drittunternehmen nach Ablauf der Angebotsfrist bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist unzulässig ist und zum Ausschluss des Angebotes führt.
Die diesbezüglichen Nachweise sowie die Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen sind dem Angebot/Teilnahmeantrag beizulegen.
Nutzen Sie hierfür die im Vergabemarktplatz eingestellten Formulare 4.1 EU – 4.4 EU (VgV).
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRR48T
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Gemäß § 160 (3) GWB ist ein Auftrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.