Planungsleistung Neubau Hort „Kinderwelt“ – Straße der Jugend in 16303 Schwedt/Oder Referenznummer der Bekanntmachung: P17-20-A
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwedt/Oder
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schwedt.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistung Neubau Hort „Kinderwelt“ – Straße der Jugend in 16303 Schwedt/Oder
Ziel der Planung ist die Errichtung eines Hortneubaus als Solitärgebäude auf dem Grundstück der Bertolt-Brecht-Grundschule für 125 Kinder.
Das Hortgebäude soll vorzugsweise eingeschossig errichtet werden. Der Gesamtflächenbedarf beträgt ca. 780 m2.
Stadt Schwedt/Oder, FB 3, Abt. Baucontrolling/Zentrale Vergabestelle
Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5
16303 Schwedt/Oder
Ziel der Planung ist die Errichtung eines Hortneubaus als Solitärgebäude auf dem Grundstück der Bertolt-Brecht-Grundschule für 125 Kinder. Das Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg (Zweites Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches - Kinder- und Jugendhilfe in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 2004, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Juni 2020) sowie die Unfallverhütungsvorschrift Kindertageseinrichtung 04/2009 sind dabei beachtlich.
Das Hortgebäude soll vorzugsweise eingeschossig errichtet werden und folgendes Raumprogramm erfüllen:
— Mind. 440 m2 Horträume für verschiedene Angebote (Hausaufgabenraum, Ruheraum, Bewegungsraum für Tanz/Theater, Werkstatt-/Bastelraum, Spielräume),
— ca. 70 m2 Eingangsbereich und Flure,
— ca. 50 m2 Garderobe,
— ca. 60 m2 WC-/Waschräume (Jungen, Mädchen, Personal),
— ca. 35 m2 Lagerräume (Hausmeister, Spielgeräte, Reinigungskräfte),
— ca. 15 m2 Raum für Hortleitung,
— ca. 35 m2 Besprechungsraum,
— ca. 50 m2 Pausenraum Personal (mit Teeküche),
— ca. 25 m2 HA-Raum,
Der Gesamtflächenbedarf beträgt ca. 780 m2.
Das Honorarangebot soll beinhalten:
In Anlehnung an die HOAI 2013, Teil 3 Objektplanung
Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume (§ 33 bis § 35)
Leistungsphasen 1 bis 8
Honorarzone III, Mindestsatz
Abschnitt 2 Freianlagen (§ 38 bis § 40)
Leistungsphasen 1 bis 8
Honorarzone II, Mindestsatz
In Anlehnung an die HOAI 2013, Teil 4 Fachplanung
Abschnitt 1 Tragwerksplanung (§ 49 bis § 52)
Leistungsphasen 1 bis 6
Honorarzone III, Mindestsatz
Abschnitt 2 Technische Ausrüstung (§ 53 bis § 56)
Leistungsphasen 1 bis 8
Honorarzone II, Mindestsatz
Beratungsleistungen in Anlehnung an die HOAI 2013 Anlage 1 zu § 3 Abs. 1
Leistungen für Wärmeschutz und Energiebilanzierung
Leistungen für Bauakustik und Raumakustik
Leistungen für Geotechnik (Baugrundgutachten)
Vermessungstechnische Leistungen
Leistungen zum Brandschutz in Anlehnung an Schriftenreihe Nr. 17 AHO Arbeitskreis Brandschutz
Vorbehaltlich der Sicherung der Finanzierung, erfolgt eine stufenweise Beauftragung ohne Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung.
1. Stufe: Leistungsphasen 1 und 2 in Anlehnung an die HOAI,
2. Stufe: Leistungsphasen 3 und 4 in Anlehnung an die HOAI,
3. Stufe: Leistungsphasen 5 und 6 in Anlehnung an die HOAI,
4. Stufe: Leistungsphasen 7 und 8 in Anlehnung an die HOAI.
Als Kostenprognose wurde für das Projekt [Betrag gelöscht] EUR ermittelt. Davon entfallen ca. [Betrag gelöscht] EUR auf die Baukosten (KG 300, KG 400, KG 500) und [Betrag gelöscht] EUR auf Planungs- und Nebenkosten (KG 700). Die Aufteilung der Baukosten nach Kostengruppen wurde wie folgt angenommen:
KG 300: [Betrag gelöscht] EUR (inklusive Tragwerksplanung)
KG 400: [Betrag gelöscht] EUR
KG 500: [Betrag gelöscht] EUR
Diese Ansätze sollten als Grundlage zur Honorarermittlung herangezogen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistung Neubau Hort „Kinderwelt“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eberswalde
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16227
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://www.doerner-partner.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerber mit ausländischem Firmensitz haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes einzureichen.
Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen.
Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise (insb. gem. § 66 BbgBO) vorzulegen.
Die Nachweise und Erklärungen (nach Pkt. III.1.1) bis III.1.3)) und die jeweils zugehörigen Unterlagen sind eindeutig kenntlich zu machen und entsprechend der Reihenfolge der beigefügten Strukturierung einzureichen.
Der Empfang der elektronischen Rechnung im Oberschwellenbereich für alle Auftraggebenden ist seit 01.04.2020 verpflichtend. Auf Grund dessen hat die Rechnungslegung elektronisch zu erfolgen.
Das Brandenburgische Vergabegesetz findet in der zur Zeit gültigen Fassung Anwendung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YD8R4WW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Gemäß §160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwedt/Oder
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.schwedt.eu