Beschaffung von Niederflur-Straßenbahnfahrzeugen Referenznummer der Bekanntmachung: TramBRB2018

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt (Oder)
NUTS-Code: DE403 Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 15232
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.svf-ffo.de/de/
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03044
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.cottbusverkehr.de/
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brandenburg an der Havel
NUTS-Code: DE401 Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14772
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vbbr.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung von Niederflur-Straßenbahnfahrzeugen

Referenznummer der Bekanntmachung: TramBRB2018
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34622100 Straßenbahnpersonenwagen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Herstellung und Lieferung von Straßenbahnfahrzeugen (mind. 70 % Niederfluranteil) nebst allen dazugehörigen Hilfs- und Nebenleistungen. Die Leistung wird als Gesamtleistung vergeben.

Die genaue Beschreibung der Leistung samt Mindestanforderungen entnehmen Sie dem mitveröffentlichten Lastenheft (Teil A und B) samt Anlagen.

Hinweis: Die Auftraggeber gehen davon aus, dass eine Straßenbahn für einen Betrag von nicht mehr als 2,5 Mio. EUR (netto) angeboten werden kann. Darüber hinaus wird auf den Beschluss des Stadtrates der Stadt Cottbus hingewiesen, der als Anlage 11 – Beschluss der Stadt Cottbus beigefügt ist. Diese Umstände sind bei einer späteren Angebotserstellung zu berücksichtigen!

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE401 Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE403 Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Haupterfüllungsorte sind jeweils die Sitze der Auftraggeber in Frankfurt (Oder), Cottbus und Brandenburg an der Havel

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadtverkehrsgesellschaft mbH Frankfurt (Oder) (im weiteren SVF genannt), die Cottbusverkehr GmbH (im weiteren CV genannt), und die Verkehrsbetriebe Brandenburg a. d. Havel GmbH (im weiteren VBBr genannt) (im weiteren gemeinsam Auftraggeber genannt) möchten insgesamt 45 Straßenbahnfahrzeuge beschaffen (davon 21 optional), davon 13 für SVF, 20 für Cottbusverkehr (davon 13 optional) und 12 für VBBr (davon 8 optional). Um die Beschaffung möglichst effizient zu gestalten, haben sich die Auftraggeber dazu entschieden, ein gemeinsames Vergabeverfahren durchzuführen. Die Auftraggeber bleiben dabei jeweils für ihren eigenen Beschaffungsbedarf verantwortlich. Es werden 3 separate Aufträge vergeben; die zu schließenden Verträge sind weitestgehend einheitlich, können sich aber in einzelnen Details unterscheiden.

SVF ist der kommunale Verkehrsdienstleister der Stadt Frankfurt (Oder). Die SVF befördert jährlich 11 Millionen Fahrgäste mit 32 Bussen und 26 Straßenbahnen.

CV ist der kommunale Verkehrsdienstleister der Stadt Cottbus und im Landkreis Spree-Neiße. Cottbusverkehr befördert jährlich etwa 9,8 Millionen Fahrgäste mit 48 Bussen und 21 Straßenbahnen.

VBBr ist der kommunale Verkehrsdienstleister der Stadt Brandenburg a. d. Havel. VBBr befördert jährlich etwa 8 Mio. Fahrgäste mit 24 Bussen und 18 Straßenbahnen.

Die Auftraggeber sind Mitglieder im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) und darauf ausgerichtet, eine qualitativ bestmögliche sowie umweltfreundliche Dienstleistung zu erbringen.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Insgesamt sollen bis zu 45 Straßenbahnfahrzeuge beschafft werden. Davon sollen 21 der Straßenbahnfahrzeuge optional bestellt werden. Eine Übersicht über die Anzahl und Lieferjahre der fest und der optional zu bestellenden Fahrzeuge lässt sich dem Lastenheft Teil A (Anlage A der Vergabeunterlagen) entnehmen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Laufzeit des Vertrages: Nach Endabnahme des letzten Fahrzeuges sind Ersatzteile für mindestens 16 Jahre lang zu angemessenen Bedingungen und Preisen anzubieten.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 137/18
Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung von Niederflur-Straßenbahnfahrzeugen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
17/02/2021
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Angebotsfrist: Bewerber haben mit Teilnahmeantragsabgabe zu erklären, ob die von den Auftraggebern vorgesehene Frist von 35 Kalendertagen für die Erstellung der Angebote aus Ihrer Sicht realistisch ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass alle für die Angebotserstellung erforderlichen Unterlagen bereits mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung des Vergabeverfahrens zur Verfügung stehen. Insofern sollen die Bewerber angeben, ob zwingende Gründe gegen die vorgesehene Angebotsfrist von 35 Kalendertagen für die Angebotserstellung bestehen. Die Auftraggeber weisen auf § 15 Abs. 3 S. 3 SektVO hin, wonach die Angebotsfrist mindestens 10 Tage betragen muss, wenn eine einvernehmliche Einigung unterbleibt..

Angaben zu den vorgesehenen Verhandlungen: Die öffentlichen Auftraggeber behalten sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y45D25N.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/03/2021

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