Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (HLF 10) – Gemeinde Leegebruch Referenznummer der Bekanntmachung: V 07_21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Leegebruch
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16767
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leegebruch.de
Ort: Schönefeld
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abst-brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (HLF 10) – Gemeinde Leegebruch
Die Gemeinde Leegebruch ist eine Gemeinde im brandenburgischen Landkreis Oberhavel.
Sie schreibt mit diesem Vergabeverfahren die Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug vom Typ HLF 10 aus.
Gemeinde Leegebruch
Birkanallee 1
16767 Leegebruch
Ausgeschrieben wird die Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (Fahrgestell, feuerwehrtechnischer Aufbau und Beladung) vom Typ HLF 10, 1:8, nach EN 1846-2 bzw. DIN 14.502 Teil 2 und DIN 14.530 Teil 26, aktuelle Fassung.
Es wird die Lieferung eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges HLF10 mit einer Staffelbesatzung 1:8 verlangt.
Das Fahrzeug muss zum Auslieferungszeitpunkt der StVZO entsprechen.
Das Fahrzeug muss dem neuesten Stand der Technik, den Unfallverhütungsvorschriften, den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen, sowie den feuerwehrtechnischen Richtlinien entsprechen.
Auf notwendige Ausnahmegenehmigungen ist hinzuweisen.
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Leistungsverzeichnis (Leistungsverzeichnis HLF 10 Gemeinde Leegebruch).
Vorstehend wurde unter „Laufzeit des Vertrags“ als „Beginn“ das Datum des Bindefristendes eingetragen. Abzustellen für den Vertragsbeginn ist auf die Zuschlagserteilung, die vor dem Bindefristende liegen kann.
Der Bieter hat eine Bauzeit von maximal 14 Monaten zu gewährleisten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Aktueller Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung durch Kopie Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragung bei Tätigkeit im Rahmen einer Gesellschaft bzw. Erklärung der Ausübung der selbständigen Tätigkeit für Freiberufler (Anmeldung beim Finanzamt), für gewerblich Tätige: Gewerbeanmeldung.
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1) – auch vom Nachunternehmer.
— Angaben zum Unternehmen und Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz in der dem Vergabeverfahren entsprechenden Leistungsart für max. die 3 letzten Geschäftsjahre (selbst erstelltes Formular) oder vergleichbarer Nachweis.
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1) – auch vom Nachunternehmer.
— Liste der wesentlichen in den Jahren 2017 bis 2020 erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Nachweis über die Anzahl der pro Jahr verkauften Feuerwehrfahrzeuge und Angabe des Auftraggebers (soweit datenschutzrechtlich zulässig, mit Kontaktdaten).
Dabei sind die Fahrzeuge, die baugleich mit dem vergabegegenständlichen Fahrzeug sind, gesondert zu kennzeichnen. Gleichwertige Referenzfahrzeuge sind Vergabevoraussetzung.
— Nachweis über die Zertifizierung des Bieters nach ISO 9000ff,
— Nachweis über die Zertifizierung des Bieters nach ISO 14000ff.
Im Falle von Bietergemeinschaften oder dem Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Beteiligte die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen.
Die Nachweise können durch eine Präqualifizierung nach ULV oder AVPQ ersetzt werden, soweit keine darüberhinausgehenden Anforderungen gestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Verfahrenskommunikation:
Die Verfahrenskommunikation – auch die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc. – wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt.
Fragen der Bieter sind ausschließlich hierüber an die Vergabestelle zu richten.
2. Vergabeunterlagen:
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz zum Download bereit (http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/) – ein Versand findet nicht statt
3. Registrierung:
Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation kosten-frei und unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig – auch nach Angebotsschluss – abgerufen bzw. überwacht werden.
4. Spam:
Um auszuschließen, dass die Nachrichten des Vergabemarktplatzes in den Spam-Ordner geraten und Bieter verfahrensmaßgebliche Hinweise nicht erhalten, sollte der VMP-Absender [removed] im eigenen Interesse auf die Liste der sicheren E-Mail-Adressen gesetzt werden.
5. Einreichung der Angebote:
Für die Einreichung der elektronischen Angebote über den Vergabemarktplatz Brandenburg ist zwingend das Bietertool zu verwenden und sicherzustellen, dass nur gängige Dateiformate verwendet werden.
Achtung: Eine Einreichung der Angebote über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder per E-Mail ist nicht gestattet und führt zwingend zum Ausschluss.
6. Testlauf:
Bieter sollten im eigenen Interesse rechtzeitig vor Fristablauf einen Test-Upload über das Bietertool durchführen und sich bei technischen Fragen oder Problemen mit dem Support des Betreibers des VMP – der Firma Cosinex – Telefon [removed] oder [removed] in Verbindung setzen.
Sollte der Upload im unmittelbaren Vorfeld des Fristablaufes technisch scheitern, ist zwingend Kontakt mit der Auftragsberatungsstelle Brandenburg – Telefon [removed] – herzustellen, bevor weitere Schritte unternommen werden.
7. Form:
Einfache elektronische Form reicht für die Einreichung der Angebote aus, eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich.
8. Änderungen/Ergänzungen:
Bitte beachten Sie, dass Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen unzulässig sind und zum zwingenden Verfahrensausschluss führen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5JR4L3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://service.brandenburg.de/de/vergabekammer-des-landes-brandenburg-/116248
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.