Neubau Grace-Hopper-Gesamtschule mit Sporthalle in Teltow, Einrichtung Naturwissenschaftliche Fachräume Referenznummer der Bekanntmachung: 10-2021-EU
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Belzig
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14806
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.potsdam-mittelmark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Grace-Hopper-Gesamtschule mit Sporthalle in Teltow, Einrichtung Naturwissenschaftliche Fachräume
Einrichtung und Ausstattung der Naturwissenschaftlichen Fachräume – Biologie, Chemie und Physik:
— 5 Lehrübungen,
— 3 Vorbereitungsräume,
— 1 Sammlung.
Grace-Hopper-Gesamtschule
Mahlower Str. 146
14513 Teltow
Einrichtung und Ausstattung der Naturwissenschaftlichen Fachräume – Biologie, Chemie und Physik:
— 5 Lehrübungen,
— 3 Vorbereitungsräume,
— 1 Sammlung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 4.1 EU).
Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:
— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch eine Präqualifizierung nach ULV, PQ-VOL oder AVPQ. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind,
— Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
— Referenzliste (mindestens 3 Referenzen) vergleichbarer Leistungen der letzten 5 Jahre mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers,
— Erklärung, dass das Montagepersonal die Qualifizierung und Zertifizierung für die angebotenen Produkte besitzt,
— Produkt- und Datenblätter/Langtexte/Zertifikate zu den angebotenen Produkten,
— Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung.
Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:
— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch eine Präqualifizierung nach ULV, PQ-VOL oder AVPQ. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind,
— Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
— Referenzliste (mindestens 3 Referenzen) vergleichbarer Leistungen der letzten 5 Jahre mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers,
— Erklärung, dass das Montagepersonal die Qualifizierung und Zertifizierung für die angebotenen Produkte besitzt,
— Produkt- und Datenblätter/Langtexte/Zertifikate zu den angebotenen Produkten,
— Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung.
Mindestentgeltanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz
— Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU),
— ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU).
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4BR57Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
§ 134 (2) GWB findet Anwendung:
„15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 (2) GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.“
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 (2) bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.