VE217 Laborgeräte Referenznummer der Bekanntmachung: NB-74.067-2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nuthetal
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14558
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dife.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE217 Laborgeräte
Für das Bauvorhaben Neubau Gerty-Cory-Haus am Deutschen Institut für Ernährungsforschung in Nuthethal OT Bergholz-Rehbrücke sind nachfolgende Geräte vorgesehen:
— 1 Stück Reinstwasseranlage,
— 2 Stück Laboreisbereiter,
— 4 Stück Laborglasspülautomaten,
— 4 Stück vertikale Standautoklaven,
— 5 Stück Sicherheitswerkbänke Klasse II, 1 600 mm,
— 1 Stück Sicherheitswerkbank Klasse II, 1 300 mm,
— 2 Stück Brutschränke mit CO2 und O2 Begasung, 260 l,
— 2 Stück Brutschränke mit CO2 und N2 Begasung, 260 l,
— 1 Stück Brutschrank, ohne Begasung, 260 l,
— 2 Stück Stapelgestelle für die Aufstellung je 2 Brutschränke,
— 3 Stück Trockenschränke.
Deutsches Institut für Ernährungsforschung
Arthur-Scheunert-Allee 114-116
14558 Nuthetal
Geräte siehe II.1.4) – Beschreibung der Beschaffung
— Komplettlieferung frei Verwendungsstelle mit allem zum Betrieb erforderlichem Zubehör,
— Montage und funktionsbereite Übergabe inkl. Kalibrierung soweit erforderlich, mit Anschluss an bauseitige Medienversorgung und Inbetriebnahme,
— Abnahme in 38.KW 2021.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung,
— Kennblatt des Unternehmens mit Angabe Firmenname, Rechtsform, Anschrift, Telefon-/Fax-Nummer, Ust.-ID-Nr. und Bankverbindung,
— Darstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens).
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§123, 124 GWB,
— bei Eignungsleihe: Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen,
— bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung.
1. Erklärung über den Gesamtumsatz, jeweils bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (sofern das Unternehmen noch nicht drei Jahre besteht: Bilanz /Gewinn- und Verlustrechnungen seit Unternehmensgründung),
2. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung.
Verpflichtung des Bieters nach dem brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVerG):
Der Bieter hat mit seinem Angebot die Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU) einzureichen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind die Vereinbarungen zwischen dem Bieter / Auftragnehmer / Nachunternehmer / Verleiher von Arbeitskräften und einem (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU) bis zum tatsächlich ausführenden Unternehmen unterzeichnet vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y65R4CJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gemäß Paragr. 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des DIfE gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von Paragr. 160 GWB vorliegen. Ferner wird auf die Vorschriften der Paragr. 134, 135 GWB hingewiesen.