Stadt Beeskow – Neubau Kita Los 02 HLS Referenznummer der Bekanntmachung: 282/20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Beeskow
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Postleitzahl: 15848
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.beeskow.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Beeskow – Neubau Kita Los 02 HLS
Die Stadt Beeskow beabsichtigt, auf den Grundstücken 384, 400, 403, 409, 410, 411, 412, Flur 4 und 20, Gemarkung Beeskow eine neue eingeschossige, barrierefreie Kindertagesstätte zu errichten.
Sie soll Betreuungsplätze für insgesamt 192 Kinder bieten:
— 6 Krippengruppen à 60 Kinder,
— 4 Kitagruppen à 72 Kinder und
— 3 Hortgruppen à 60 Kinder.
Der Hort wird durch die Kinder der sich gegenüber befindenden Grundschule genutzt.
Standortangaben
Lage des Objektes
Land: Brandenburg
Kreis: Landkreis Oder-Spree
Ort: Beeskow
Straße: Theodor-Fontane-Straße
Eigentümer: Stadt Beeskow
Berliner Straße 30
15848 Beeskow
Gemarkung: Beeskow
Flur: 4 + 20
Flurstück: 382-386, 4 + 400, 402-404, 409-414, 314/1+2.
Kindertagesstätte Theodor-Fontane-Straße 15848 Beeskow Standortangaben
Lage des Objektes
Land: Brandenburg
Kreis: Landkreis Oder-Spree
Ort: Beeskow
Straße: Theodor-Fontane-Straße
Eigentümer: Stadt Beeskow
Berliner Straße 30
15848 Beeskow
Gemarkung: Beeskow
Flur: 4 + 20
Flurstück: 382-386, 4 + 400, 402-404, 409-414, 314/1+2
Es ist ein eingeschossiger, barrierefreier, u-förmiger Neubau mit den Abmaßen von 82,775 m x 53,115 m gegenüber der Fontane-Grundschule geplant. Der Baukörper wird von 3 Gebäudeflügeln gebildet, die einen großzügigen Innenhof umschließen. Dieser dient als Spiel- und Begegnungszone.
Die Gebäudeflügel sind den verschiedenen Altersgruppen zugeordnet. Im Westflügel, der sich am nahsten an der Fontane-Straße befindet und somit einen kurzen Bringe- und Abholweg für die Eltern bietet, ist der Krippenbereich mit 6 Gruppen angeordnet.
Jede Gruppeneinheit besteht aus Hauptraum, Nebenraum (Schlafraum), Sanitäreinheit und Kinder-Umkleide. Personalumkleide und -WCs und sind unmittelbar an die Gruppenräume angeordnet. Eingewöhnungsraum und Bewegungsraum sind im südlichen Bereich vorhanden.
Im Ostflügel sind 4 Kita-Gruppen angeordnet. Jede Gruppeneinheit besteht aus Haupt-, Nebenraum und Sanitäreinheit. Weiterhin sind ein Bewegungsraum, Besucher-WCs, Personalumkleide, -WCs und -aufenthaltsraum sowie Kinderumkleide angeordnet.
Im Nordflügel, der sich gegenüber der Fontanegrundschule befindet und somit den kürzesten Weg für die Kinder von Schule zu Hort bietet, werden 3 Hortgruppen angeordnet. Es ist ein gedeckter Übergang von der Schule zum Hort mit einer Durchfahrtshöhe von 3,50 m geplant.
Der Haupteingang befindet sich nordöstlich. An diesen schließen sich östlich Krankenzimmer und Kita-Leitung an. Westlich gelangen die Kinder durch die Umkleide in die Gruppenräume.
Je Gruppe ist ein Haupt- und Nebenraum vorhanden.
Die Ecken des u-förmigen Baukörpers bzw. die Schnittstellen der 3 Gebäudeflügel werden erhöht als Kopfbauten ausgebildet. Diese erhalten teilweise gemeinschaftlich, von allen nutzbare Funktionen. Im westlichen Kopfbau sind Bewegungsraum, Bastel- und Werkraum des Hortes sowie Hausmeister, Technik-, Reinigungs- und Kinderwagenabstellraum geplant.
Im östlichen Kopfbau werden Kinder-, Aufwärm- und Ausgabeküche, Speisesäle für Hort und Kita sowie Sanitärräume der Hortkinder angeordnet.
Je Altersgruppe ist ein Bewegungsraum vorhanden. Die Sanitäreinheiten der Krippe und Kita erhalten natürliche Belichtung und Belüftung.
Das Gebäude ist in Massivbauweise mit Walmdach in Tondachziegeleindeckung geplant. Das gesamte Gebäude ist mit umlaufendem Laubengang geplant, der aus einem 2,25 m breiten Dachüberstand und Stützen besteht und als natürliche Verschattung dient.
Von allen Aufenthaltsräumen ist es möglich, den Laubengang zu betreten und zu nutzen, sodass auch bei Regen ein Aufenthalt im Freien möglich ist.
Auf dem Dach soll eine PV-Anlage installiert werden.
Die Fassade spiegelt durch die differenzierte Farbgestaltung die unterschiedlichen Nutzungen des Gebäudes wieder.
Sauna
Im Nordwesten ist eine Sauna mit den Abmaßen 18,63m x 10,47m geplant. Das Gebäude wird eingeschossig in Massivbauweise mit hinterlüfteter Fassade und Walmdach errichtet. Als Dacheindeckung ist Tonziegel vorgesehen.
Eine Grundfläche von 3,40 m x 10,47 m davon dient als überdachter Außenruhebereich.
Außenanlagen
Die Außenanlagen werden nach unterschiedlichen Themengebieten und altersgerechten Spiel- und Lernelementen den Betreuungsgruppen entsprechend gestaltet und ausgerüstet.
Einzelheiten können der Aufgabenbeschreibung zur Vergabe der Planung der Außenanlagen (Los 05) entnommen werden.
Die Leistungen bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) sind bereits vom Architekturbüro Isabell Tillack erbracht worden. Das Architekturbüro wird sich an dieser Ausschreibung auch beteiligen.
Die Maßnahme wird mit Mitteln aus dem Stadtbauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ gefördert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Schriftliche Erklärung des Bieters, dass keine Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzuordnen sind, aufgrund der in § 123 Abs. 1 und 2 GWB genannten Verstöße rechtskräftig verurteilt worden sind.
2. Schriftliche Erklärung des Bieters, dass kein in § 123 Abs. 4 GWB erwähnter Ausschlussgrund und kein Verstoß im Sinne von § 124 Abs. 1 GWB, § 21 A-EntG und § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG vorliegt; die Einholung eines Registerauszuges bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
3. Die Vereinbarung zwischen dem Bieter/Mitgliedern der Bietergemeinschaft/Nachunternehmer und dem Auftraggeber über die Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG.
4. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister/Partnerschaftsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bieters Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Bei juristischen Personen muss aus dem Register hervorgehen, dass deren Unternehmensgegenstand auch auf Planungs- und Beratungsleistungen im Sinne des ausgeschriebenen Auftrages ausgerichtet ist.
5. Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bieter mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verbunden ist.
6. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten.
7. Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 1 bis 5 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
8. Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise nach den Ziffern 1 bis 5 vorzulegen. Von den Bietern/Bietergemeinschaften ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019).
2. Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind für jedes Mitglied Umsatzerklärungen der letzten 3 Geschäftsjahre vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen, sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
3. Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Projektversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Höhe der Deckungssumme muss je Schadensereignis mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und 1 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden betragen. Der Nachweis ist spätestens bei Auftragserteilung zu führen.
1. Namentliche Benennung:
a) Projektleiter,
b) Fachplaner in den Leistungsphasen 5 bis 7 (Ausführungsplanung),
c) Fachplaner in der Leistungsphase 8 (Bauüberwacher).
Die Erklärung muss jeweils den Namen der im Auftragsfalle vorgesehenen Person nebst Angaben und Nachweisen zur beruflichen Qualifikation (Eintragung in das Berufsregister oder eine Kopie des Hochschulzeugnisses) beinhalten.
2. Referenzen:
Darstellung eines Referenzprojektes über vergleichbare Leistungen über die Planung und Bauüberwachung von Kitas oder vergleichbaren Mehrzweckgebäuden, das in den letzten 5 Jahren abgeschlossen wurde und bei dem der Referenznehmer die Leistungsphasen 5 bis 8 für die Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung HLS der Anlagengruppen 1-3 (§ 53 Abs. 2 HOAI) erbracht hat.
Für die jeweilige Referenz sind folgende Angaben zu machen:
— Ort, Art und Umfang der Baumaßnahme bzw. des Referenzprojektes, Nutzungszweck, Größe, besondere energetische oder ähnliche Maßnahmen,
— Realisierungszeitraum und Termineinhaltung während des Planungs- und Realisierungszeitraumes unter Angabe des geplanten und tatsächlichen Fertigstellungstermins,
— vom Referenznehmer erbrachte Leistungen aufgeschlüsselt nach Leistungsbildern und Leistungsphasen der HOAI,
— Auftraggeber (mit Ansprechpartner und aktueller Telefonnummer),
— Kurzbeschreibung des Referenzprojektes nebst bildlicher Darstellungen, die zur Veranschaulichung des Referenzvorhabens geeignet sind (z. B. Fotos, Pläne, Skizzen) (max. 3 DIN A 4 Seiten).
Hinweis: Die Bieter sollen zu jedem eingereichten Referenzprojekt ein Referenzschreiben des jeweiligen Auftraggebers beifügen!
Die angegebenen Referenzen von Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen werden nur im Fall einer Eignungsleihe gewertet. Für diesen Fall hat der Bieter darauf, indem er das dafür vorgesehene Formblatt ordnungsgemäß ausfüllt.
3. Mitarbeiter:
Erklärung zum jährlichen Mittel der vom Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft beschäftigten Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren (2017, 2018, 2019) aufgeteilt nach Berufsgruppen sowie dem Anteil freier Mitarbeiter über die letzten 3 Jahre.
4. Technische Ausstattung:
Erklärung zur Ausstattung mit CAD- und AVA-Software mit den üblicherweise verwendeten Datenaustauschschnittstellen wie dxf, dwg sowie GAEB für die Leistungserbringung.
Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 3 und 4 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen die Erklärungen und Nachweise, wie unter Ziffer 2-4 gefordert, einzureichen. Es ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).
Örtliche Präsenz sowie kurzfristige Erreichbarkeit insbesondere während der Ausführungsphase wird vorausgesetzt. Er hat ausreichende Kontrollen vorzunehmen, deren Häufigkeit sich nach ihrer Notwendigkeit und dem Fortgang der Arbeiten richtet (mindestens 2 x wöchentlich). Es wird vorausgesetzt, dass der/die Leistungserbringer über die branchenübliche technische Ausstattung verfügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YATR4YT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.