Planungsleistungen Sommerfeldsiedlung – Gemeinde Kleinmachnow Referenznummer der Bekanntmachung: V 45_20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Kleinmachnow
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14532
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kleinmachnow.de
Ort: Schönefeld
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abst-brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Sommerfeldsiedlung – Gemeinde Kleinmachnow
Die Gemeinde Kleinmachnow beabsichtigt die öffentliche Verkehrsfläche im Gebiet der Sommerfeldsiedlung grundhaft zu erneuern. Die Maßnahme umfasst insgesamt 13 Straßen und soll in 2 Bauphasen (Bauphase A und Bauphase B) umgesetzt werden. Träger der Baulast und Vorhabenträger ist die Gemeinde Kleinmachnow.
Aus haushalts- und vergaberechtlichen Gründen soll die Gesamtmaßnahme „Erneuerung der öffentlichen Verkehrsfläche der Sommerfeldsiedlung“ in 2 Bauphasen (Bauphase A und Bauphase B) aufgeteilt und jeweils in ca. 4 Jahren baulich umgesetzt werden.
Im Vorfeld wurde die Leistungsphase 3 „Entwurfsplanung“ und die Leistungsphase 4 „Genehmigungsplanung“ bereits vollumfänglich für beide Bauphasen erbracht.
Die weiterführende Planungsleistung soll in Anlehnung an die beiden Bauphasen in 2 separaten Teilen (Teil 1 und Teil 2) erbracht werden.
Vorliegend ausgeschrieben wird die Planungsleistung Teil 1. Diese umfasst die Leistungsphase 5 „Ausführungsplanung“ für beide Bauphasen und die Leistungsphasen 6-9 für die Bauphase A.
Die Planungsleistung Teil 2 soll frühzeitig vor Ende der Bauphase A in einem gesonderten Verfahren ausgeschrieben und vergeben werden und umfasst die Leistungsphasen 6-9 für die Bauphase B.
Gemeinde Kleinmachnow
14532 Kleinmachnow
Die Planungsleistungen sind in Anlehnung an die HOAI (2021) zu erbringen.
Die Leistungsinhalte ergeben sich aus dem Leistungsbild der HOAI (2021) zum Planungsbereich Verkehrsanlagen und der Technischen Ausrüstung entsprechend Anlage 13 zu § 47 Absatz 2, § 48 Absatz 5 „Grundleistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen, Besondere Leistungen, Objektliste“ und Anlage 15 zu §55 Absatz 3, §56 Absatz 3: „Grundleistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen, Besondere Leistungen, Objektliste“. Die Regenentwässerungsplanung wird der Verkehrsanlagenplanung zugeordnet.
Weitere Ausführungen zu den Planungsaufgaben sind der Ziffer 2.3.1 der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Leistungsbeschreibung sowie den übrigen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Als „Besondere Leistung“ ist die örtliche Bauüberwachung und die SiGeKo-Leistung gemäß der in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 2.3.2 aufgeführten Leistungsauflistung anzubieten.
Mit den Planungsleistungen und Abstimmungen der Zusammenarbeit soll unmittelbar nach Zuschlagserteilung begonnen werden.
Spätestens 2 Wochen nach Zuschlagserteilung soll ein Kick-off-Gespräch erfolgen. Ist es aufgrund der aktuellen Pandemielage durch Corona nicht möglich ein persönliches Gespräch zu führen, so ist dieses digital über eine Webkonferenz zu gestalten. Es sind an mind. drei Terminen die Übergabe von Zwischenergebnisse einzuplanen.
Ziel ist es, bis Ende 2021 einen Vergabeschluss für die Bauphase A erwirken zu können. Dafür muss die Leistungsphase 7 bis zum 29.11.2021 abgeschlossen sein und ein zuschlagsreifes Angebot (inkl. fertiggestellter Vergabevermerk) vorliegen.
Zu II 2.7 – Laufzeit des Vertrages:
Ende Lph. 5-7: 29.11.2021
Ende Lph. 8-9: 2025
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Geeignet sind Bieter, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt sind oder über eine vergleichbare Befähigung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen und zusätzlich bauvorlageberechtigt sind.
— Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist bei natürlichen Personen nachzuweisen durch eine aktuelle Eintragung in einer Architekten- oder Ingenieurkammer oder Nachweis auf andere Weise über die Berechtigung, nach gültigem Landesrecht die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 und 2 VgV).
— Juristische Personen sind geeignet, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Bearbeiter benannt werden kann, der die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt und nachweist.
— Darüber hinaus ist bei juristischen Personen die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch eine aktuelle Eintragung in einem Handelsregister nachzuweisen.
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Formular 4.1 EU.
— Im Falle von Bietergemeinschaften oder dem Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Beteiligte die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen.
— Die Nachweise können durch eine Präqualifizierung nach ULV oder AVPQ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ersetzt werden, sofern die vorliegend aufgeführten auftragsspezifischen Anforderungen und Einzelnachweise nicht darüber hinausgehende Nachweise fordern.
— Umsatz
Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz in der dem Vergabeverfahren entsprechenden Leistungsart der letzten drei Jahre (Durchschnitt mind. [Betrag gelöscht] EUR/Jahr) durch Eigenerklärung durch den Bewerber oder Bestätigung durch einen Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater.
— Aktueller Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungs-summe von
—— Personenschäden: 3,0 Mio. EUR,
—— Sachschäden/Vermögensschäden: 4,0 Mio. EUR.
Je mit zweifacher Maximierung pro Jahr.
Im Falle einer geringeren Deckungssumme der Berufshaftpflicht sind Erklärun-gen einer Versicherungsgesellschaft abzugeben, dass im Auftragsfalle diese nach geforderter Summe erhöht oder abgeschlossen wird. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen.
— Referenzliste der/die Bewerber/Bietergemeinschaft über jeweils mindestens 2 eigenverantwortlich abgeschlossene Maßnahmen der einzelnen Leistungsbereiche (A, B und C) aus den letzten 5 Jahren, die dem zu erbringendem Auftrag ähneln
A) Verkehrsanlagen (Erschließungsstraßen, Wege und Plätze) Bausumme > 2,5 Mio. EUR netto, § 47 HOAI, LPH 1-3, 5-9,
B) Technische Ausrüstung (Beleuchtung öffentliche Verkehrsanlagen) Bausumme > 150 Tausend EUR netto, § 55 HOAI, LPH 1-3, 5-9,
C) Ingenieurbauwerke (Schmutz- und Regenwasserkanalisation einschließlich der Grundstücksanschlussleitungen) Bausumme > 2,5 Mio. EUR netto, § 43 HOAI, LPH 1-3, 5-9,
— Die einzelnen Referenzen müssen nachfolgende Mindestanforderungen erfüllen (Mehrfachnennungen sind zulässig):
—— tatsächlich ausgeführte Bauvorhaben,
—— nach deutschem Baurecht realisiert,
—— nicht älter als 5 Jahre.
Folgende Angaben auf max. 1 DIN A4-Blatt je Referenz müssen enthalten sein:
—— Name des Bauvorhabens,
—— Auftraggeber mit Ansprechpartner,
—— Planungszeitraum,
—— Bauzeit,
—— Baukosten brutto gegliedert nach Leistungsart,
—— Planungskosten für das Bauvorhaben.
Bei Bietergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d. h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein.
Geeignet sind Bieter, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt sind oder über eine vergleichbare Befähigung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen und zusätzlich bauvorlageberechtigt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Verfahrenskommunikation:
Die Verfahrenskommunikation – auch die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc. – wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt.
Fragen der Bieter sind ausschließlich hierüber an die Vergabestelle zu richten.
2. Vergabeunterlagen:
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz zum Download bereit (http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/) – ein Versand findet nicht statt.
3. Registrierung:
Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation kosten-frei und unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mailadresse regelmäßig – auch nach Angebotsschluss – abgerufen bzw. überwacht werden.
4. Spam:
Um auszuschließen, dass die Nachrichten des Vergabemarktplatzes in den Spam-Ordner geraten und Bieter verfahrensmaßgebliche Hinweise nicht erhalten, sollte der VMP-Absender [removed] im eigenen Interesse auf die Liste der sicheren E-Mail-Adressen gesetzt werden.
5. Einreichung der Angebote:
Für die Einreichung der elektronischen Angebote über den Vergabemarktplatz Brandenburg ist zwingend das Bietertool zu verwenden und sicherzustellen, dass nur gängige Dateiformate verwendet werden.
„Achtung“: Eine Einreichung der Angebote über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder per E-Mail ist nicht gestattet und führt zwingend zum Ausschluss.
6. Testlauf:
Bieter sollten im eigenen Interesse rechtzeitig vor Fristablauf einen Test-Upload über das Bietertool durchführen und sich bei technischen Fragen oder Problemen mit dem Support des Betreibers des VMP – der Firma Cosinex – Telefon [removed] oder [removed] in Verbindung setzen.
Sollte der Upload im unmittelbaren Vorfeld des Fristablaufes technisch scheitern, ist zwingend Kontakt mit der Auftragsberatungsstelle Brandenburg – Telefon [removed] – herzustellen, bevor weitere Schritte unternommen werden.
7. Form:
Einfache elektronische Form reicht für die Einreichung der Angebote aus, eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich.
8. Änderungen/Ergänzungen:
Bitte beachten Sie, dass Änderungen /Ergänzungen an den Vergabeunterlagen unzulässig sind und zum zwingenden Verfahrensausschluss führen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5JRHPL.
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://service.brandenburg.de/de/vergabekammer-des-landes-brandenburg-/116248
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.