Schulcampus am Wäldchen Umbau, Modernisierung und Erweiterung Schulgebäude mit Mehrzweckraum und Schulhort BA II – M 1.1 Schulge-bäude in 15344 Strausberg – Los 9 Trockenbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: TD OV 04/21
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Strausberg
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15344
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-strausberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schulcampus am Wäldchen Umbau, Modernisierung und Erweiterung Schulgebäude mit Mehrzweckraum und Schulhort BA II – M 1.1 Schulge-bäude in 15344 Strausberg – Los 9 Trockenbauarbeiten
Das vorhandene Schulgebäude Typ Erfurt soll umfassend hergerichtet und erweitert werden. Im zweiten Bauabschnitt sind die Anbauten Eingangshallen, Mehrzweckraum und Fluranbauten, sowie die Gesamtsanierung und Teilaufstockung des Bestandsgebäudes geplant.
Los 09 Trockenbauarbeiten
— ca. 1 000 m2 Trockenbauwände,
— ca. 420 m2 Installationswände/Installationsvorwände,
— ca. 250 m2 Schachtwände,
— ca. 450 m2 vertikale und horizontale Verkofferungen,
— ca. 200 m2 Gipskartonunterdecken abgehängtes System,
— ca. 1 100 m2 Akustikunterdecken abgehängtes System aus Gips-Lochplatten mit Akustikvlies,
— ca. 800 m2 Akustikunterdecke/Akustikdeckenbekleidung mit magnesitgebundenen Holzwolleplatten,
— ca. 160 m2 Wandbekleidung mit Brettsperrholz-Akustikelementen,
— ca. 300 St. Akustikplatten an Decken in verschiedenen Abmessungen als Klebesystem,
— ca. 450 m2 Wärmedämmung an Kellerdecken/Installationsgeschoss.
Schulcampus Am Wäldchen
Otto-Grotewohl-Ring 69
15344 Strausberg
Das vorhandene Schulgebäude Typ Erfurt soll umfassend hergerichtet und erweitert werden. Im zweiten Bauabschnitt sind die Anbauten Eingangshallen, Mehrzweckraum und Fluranbauten, sowie die Gesamtsanierung und Teilaufstockung des Bestandsgebäudes geplant.
Los 09 Trockenbauarbeiten
— ca. 1 000 m2 Trockenbauwände,
— ca. 420 m2 Installationswände/Installationsvorwände,
— ca. 250 m2 Schachtwände,
— ca. 450 m2 vertikale und horizontale Verkofferungen,
— ca. 200 m2 Gipskartonunterdecken abgehängtes System,
— ca. 1 100 m2 Akustikunterdecken abgehängtes System aus Gips-Lochplatten mit Akustikvlies,
— ca. 800 m2 Akustikunterdecke/Akustikdeckenbekleidung mit magnesitgebundenen Holzwolleplatten,
— ca. 160 m2 Wandbekleidung mit Brettsperrholz-Akustikelementen,
— ca. 300 St. Akustikplatten an Decken in verschiedenen Abmessungen als Klebesystem,
— ca. 450 m2 Wärmedämmung an Kellerdecken/Installationsgeschoss.
Der Ausführungsbeginn am 25.5.2021 ist der Tag der Bauanlaufberatung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedsstaaten), soweit die geforderten Nachweise dort enthalten sind oder Eigenerklärung mit Formblatt 124 VHB (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen (in deutsche Sprache übersetzt) ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (in deutscher Übersetzung) vorzulegen.
— Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle/IHK. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise ihres Herkunftslandes (in deutscher Übersetzung) vorzulegen,
— Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss erklären, dass weder beim Bieter noch bei einem Mitglied der Bietergemeinschaft Ausschlussgründe im Sinne von § 123 und 124 GWB (Eigenerklärung) vorliegen.
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedsstaaten), soweit die geforderten Nachweise dort enthalten sind oder Eigenerklärung mit Formblatt 124 VHB (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen (in deutsche Sprache übersetzt) ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Mit den Angebotsunterlagen sind weiterhin vorzulegen:
— Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, welche mindestens folgende Deckungssummen pro Schadenfall aufweisen muss: Personenschäden 2,0 Mio. EUR, Sachschäden 2,0 Mio. EUR und Vermögensschäden 1,0 Mio. EUR. Sollte die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Berufs-oder Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle einer Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den angegebenen Deckungssummen abzuschließen,
— Vorlage einer Freistellungsbescheinigung gem. § 48 b Abs. 1 S. 1 EStG,
— Eigenerklärungen über Zahlungen an Krankenkassen und Sozialkassen,
— Eigenerklärungen über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern,
— Eigenerklärungen über die ordnungsgemäße Eintragung und Erfüllung der Verpflichtung zur Entrichtung der gesetzlichen Beiträge bei der Berufsgenossenschaft.
Werden anstelle von Eigenerklärungen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der zuständigen Stellen eingereicht und ist in den keine Gültigkeitsdauer angegeben, dürfen die Bescheinigungen an diesen Stichtag nicht älter als ein Jahr sein. Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen sind durch den Bieter, dessen Angebot in die engere Wahl kommt, vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch die Vergabestelle durch Vorlage entsprechneder Bescheinigungen der zuständigen Stelle zu bestätigen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise ihres Herkunftslandes (in deutscher Übersetzung) einzureichen.
— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
Beruft sich der Bieter im Wege der Eignungsleihe zum Nachweis seiner wirtschaftlich und finanziellen Leistungsfähigkeit auf den Umsatz anderer Unternehmen (§ 6 d EU VOB/A), so wird gemäß § 6 d Abs. 2 EU VOB/A vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften.
1. Angaben über die Ausführung von Leistungen, welche in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren ausgeführt worden sind, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Zur Nachweisführung genügt die Vorlage einer entsprechenden Referenzliste mit Angaben zum Auftraggeber, zum Ansprechpartner mit Telefon-Nr. oder E-mail-Adresse, zu Art und Umfang der ausgeführten Leistung, zur Auftragssumme und zum Ausführugnszeitraum. Der Auftraggeber behält sich vor, von den in die engere Wahl genommenen Bietern Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis zu verlangen.
2. Erklärung über die Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten (aufgeschlüsselt nach gewerblich und angestellten Mitarbeitern), tabellarisch dargestellt.
Bei präqualifizierten Bietern genügt anstelle der Eigenerklärungen zu 1. und 2. der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben.
Der Bieter kann sich zu 1. im Wege der Eignungsleihe zum Nachweis der Ausführung von Trockenbauarbeiten auf Referenzen anderer Unternehmen gemäß § 6d Abs. 1 Satz 3 EU VOB/A nur dann berufen, wenn diese Unternehmen die entsprechenden Arbeiten selbst ausführen.
Auf gesondertes Verlangen: ausführliche Soka-Baubescheinigung über die Bruttolohnsumme, die geleisteten Arbeitsstunden sowie die Zahl der gewerblich Beschäftigten (nicht älter als 6 Monate)
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 14 Abs. 1 S. 1 VOB/A – EU)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg zum Download bereit.
Die Bieterkommunikation während des gesamten Vergabeverfahrens wird ausschließlich über den Kommmunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg – auch für Nachforderungen von Erklärungen und Nachweisen – geführt. Hierzu ist der Button „Kommunikation“ zu nutzen.
Bieteranfragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich bis spätestens zum 19.3.2021 an die Vergabestelle zu stellen.
Im eigenen Interesse sollten sich Interessenten zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des Unternehmernamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und somit sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig abgerufen bzw. überwacht werden.
Nicht gestattet ist die Einreichung von Angeboten über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder per E-Mail. Diese Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YH6R4HH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.