Deponie Schöneiche — Sicherung — Bauabschnitt 4 (SE-S-Ba 4), Herstellung endgültigen Oberflächenabdichtung, Umbau Gasfassung Referenznummer der Bekanntmachung: 241/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.meab.de
Abschnitt II: Gegenstand
Deponie Schöneiche — Sicherung — Bauabschnitt 4 (SE-S-Ba 4), Herstellung endgültigen Oberflächenabdichtung, Umbau Gasfassung
Herstellung einer endgültigen Oberflächenabdichtung, Umbau Gasfassung für die Deponie Schöneiche (SE-S-BA 4).
Deponie Schöneiche
Am Galluner Kanal
15806 Zossen / OT Schöneiche
Die Deponie Schöneiche wurde 1974 in Betrieb genommen und besitzt eine Gesamtfläche von ca. 137 ha. Die reine Ablagerungsfläche verteilt sich auf 14 Bauabschnitte und besitzt eine Größe von ca. 110 ha, wovon der Altdeponiekörper ohne Basisabdichtung eine Fläche von ca. 83 ha umfasst. Das genehmigte Abfallvolumen beträgt rd. 27,6 Mio. m3.
Auf 8 der 14 Bauabschnitte wurden bereits Sicherungs- und Rekultivierungsmaßnahmen (temporär und endgültig) durchgeführt.
Gegenstand der Leistung ist der im Süden der Deponie befindliche Bauabschnitt 4, der eine Fläche von ca. 9,2 ha umschließt.
Dieser grenzt im Nordwesten an die mit einem temporären Oberflächenabdichtungssystem (tOFA) gesicherten BA 4 und BA 5, im Norden und Südosten an die mit einem endgültigen Oberflächenabdichtungssystem (eOFA) gesicherten BA 2 und BA 1 sowie im Nordosten an den BA 8, der in einer parallel laufenden Baumaßnahme ebenfalls mit einem eOFA-System gesichert wird, an.
Für die Herstellung des endgültigen Oberflächenabdichtungssystems (eOFA) liegt eine Abfallrechtliche Plangenehmigung vor.
EFRE Förderung OP 2014 — 2020 des Landes Brandenburg, Reduzierung von Treibhausgassen aus Deponien.
Ggf. notwendige besondere oder zusätzliche Leistungen werden auf Anforderung des Auftraggebers und nach Freigabe eines vom Auftragnehmer vorzulegenden Angebotes durch den Auftraggeber gegen Nachweis vergütet. Die Erbringung besonderer oder zusätzlicher Leistungen bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
Die Preisermittlungen (Kalkulationen) werden beim Auftraggeber hinterlegt. Zur Berechnung der Vergütung von Nachträgen wird auf diese Ansätze in der vereinbarungsgemäß hinterlegten Urkalkulation zurückgegriffen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Deponie Schöneiche — Sicherung — Bauabschnitt 4 (SE-S-Ba 4), Herstellung endgültige Oberflächenabdichtung, Umbau Gasfassung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14478
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y45D256.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.