DigitalPakt Schule: Lieferung mobiler Endgeräte und Zubehör für Schulen in Trägerschaft des Landkreises Oberhavel – 4 Lose Referenznummer der Bekanntmachung: OV002.21
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oberhavel.de
Abschnitt II: Gegenstand
DigitalPakt Schule: Lieferung mobiler Endgeräte und Zubehör für Schulen in Trägerschaft des Landkreises Oberhavel – 4 Lose
Der Landkreis Oberhavel beschafft im Rahmen des Förderprogramms DigitalPakt Schule 2019-2024 mobile Endgeräte und Zubehör für Schulen in Trägerschaft des Landkreises.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Mittels Formular 4.0 „Eigenerklärung zur Eignung“ der Vergabeunterlagen:
— Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft,
— Angabe von mindestens 2 Referenzen zu vergleichbaren Leistungen bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand, aus den letzten 3 Jahren die spätestens bis zum Tag der Angebotsöffnung abgeschlossen worden sind oder bei längerfristigen Verträgen (z.B. Rahmenvertrag) mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr. Hierbei sind folgende Angaben zu tätigen: Auftraggeber inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer oder E-Mail sowie Bezeichnung des Leistungsumfangs, des Ausführungszeitraumes sowie des Auftragswertes. „Vergleichbar“ meint Lieferungen/Leistungen bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand. Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.
Mittels Formular 4.1 „Eigenerklärung Ausschlussgründe“ der Vergabeunterlagen:
— Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB,
— Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB,
— Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitgleid zu erbringen.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Mittels Formular 4.0 „Eigenerklärung zur Eignung“ der Vergabeunterlagen:
— Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
— Angabe von mindestens zwei (2) Referenzen zu vergleichbaren Leistungen bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand – in Abhängigkeit des/r angebotenen Lose/s gemäß Anlagen 1 bis 3 zum Formular 4.0 –, aus den letzten drei (3) Jahren die spätestens bis zum Tag der Angebotsöffnung abgeschlossen worden sind oder bei längerfristigen Verträgen (z. B. Rahmenvertrag) mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr. Hierbei sind folgende Angaben zu tätigen: Auftraggeber inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer oder E-Mail sowie Bezeichnung des Leistungsumfangs, des Ausführungszeitraumes sowie des Auftragswertes. „Vergleichbar“ meint Lieferungen/Leistungen bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand. Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d. h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.
Mittels Formular 4.1 „Eigenerklärung Ausschlussgründe“ der Vergabeunterlagen:
— Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB;
— Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB;
— Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.