Errichtung und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes in der Stadt Strausberg Referenznummer der Bekanntmachung: noch offen
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seelow
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15306
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.maerkisch-oderland.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wr-recht.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes in der Stadt Strausberg
Gegenstand des losweisen Auftrages ist Errichtung und der Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes in einem Teil des unterversorgten Gebietes (MOL 8) des Landkreises Märkisch-Oderland sowie die Versorgung von Bildungseinrichtungen und Krankenhäusern sowie Gewerbegebieten mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als Endkundenprodukte. Hierbei handelt es sich um die Errichtung und dem Betrieb unterversorgter Gebiete (Weißer Flecken) und solcher Endkunden, die hinsichtlich der Definition im Sonderaufruf hinsichtlich ihrer Breitbandversorgung als unterversorgt identifiziert wurden.
Der Landkreis Märkisch-Oderland geht davon aus, dass bei Errichtung des NGA-Breitbandnetzes in der Stadt Strausberg bei einem Angebot auf mehrere oder alle Lose sich Synergieeffekte ergeben können. Daher werden Kombinationsangebote als Nebenangebote zugelassen; Details können können der frei abrufbaren Leistungsbeschreibung (siehe Link Ziffer I.3) entnommen werden.
Strausberg-Nord/Verkehrslandeplatz Strausberg
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Los umfasst den Gewerbepark Strausberg-Nord/Verkehrslandeplatz Strausberg mit 47 anzuschließenden Gewerbeadressen. Weitere Details können der frei abrufbaren Leistungsbeschreibung (siehe Link Ziffer I.3) entnommen werden.
Die Förderung erfolgt durch eine Wirtschaftlichkeitslückenförderung im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 (zuletzt geändert am 18.8.2020). Der Auftraggeber hat bereits einen vorläufigen, positiven Förderbescheid vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Rahmen der o. g. Richtlinie erhalten. Zudem erfolgte bereits eine positive Bescheidung zur Kofinanzierung durch das Land Brandenburg.
Die Umsetzung des Projektes erfolgt insbesondere auf der Grundlage der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland vom 15.6.2015 zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access(NGA)-Breitbandversorgung und den Breitbandleitlinien der EU-Kommission.
Kastanienallee und Prötzeler Chaussee/Spitzmühlenweg
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Los umfasst die Gewerbegebiete Kastanienallee sowoe Prötzeler Chaussee/Spitzmühlenweg 1 mit 19 anzuschließenden Gewerbeadressen. Weitere Details können der frei abrufbaren Leistungsbeschreibung (siehe Link Ziffer I.3) entnommen werden.
Die Förderung erfolgt durch eine Wirtschaftlichkeitslückenförderung im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 (zuletzt geändert am 18.8.2020). Der Auftraggeber hat bereits einen vorläufigen, positiven Förderbescheid vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Rahmen der o. g. Richtlinie erhalten. Zudem erfolgte bereits eine positive Bescheidung zur Kofinanzierung durch das Land Brandenburg.
Die Umsetzung des Projektes erfolgt insbesondere auf der Grundlage der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland vom 15.6.2015 zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access(NGA)-Breitbandversorgung und den Breitbandleitlinien der EU-Kommission.
Weiße Flecken Strausberg
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Los umfasst die Haushalte, Gewerbeeinheiten und Institutionen in Strausberg mit 1.474 Gebäudeanschlüssen. Weitere Details können der frei abrufbaren Leistungsbeschreibung (siehe Link Ziffer I.3) entnommen werden.
Die Förderung erfolgt durch eine Wirtschaftlichkeitslückenförderung im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 (zuletzt geändert am 18.8.2020). Der Auftraggeber hat bereits einen vorläufigen, positiven Förderbescheid vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Rahmen der o. g. Richtlinie erhalten. Zudem erfolgte bereits eine positive Bescheidung zur Kofinanzierung durch das Land Brandenburg.
Die Umsetzung des Projektes erfolgt insbesondere auf der Grundlage der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland vom 15.6.2015 zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access(NGA)-Breitbandversorgung und den Breitbandleitlinien der EU-Kommission.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbar, der nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist; wenn und soweit die Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Eintragung in das Handelsregister sind diese von allen dies betreffenden Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen,
b) Nachweis für das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz (TKG),
c) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (bereitgestelltes Formular),
d) Eigenerklärung, die geltenden Bestimmungen des Landes Brandenburg eingehalten werden (bereitgestelltes Formular).
a) Vorlage der Jahresabschlüsse i. S. d. § 242 HGB (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung) bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht und falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Wenn und soweit die Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Veröffentlichung eines Jahresabschlusses verpflichtet sind, sind diese von allen dies betreffenden Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
Ist ein Bewerber gemäß § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 291 HGB von den Pflichten zur Erstellung bzw. Veröffentlichung eines Jahresabschlusses befreit, da das Jahresergebnis mit in den Konzernabschluss eingeht, so liegt hierin nach Auffassung des Konzessionsgebers ein berechtigter Grund i. S. d. § 45 Abs. 5 VgV. In diesem Fall sieht der Konzessionsgeber als andere, zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit geeignete Unterlagen an, die Konzernabschlüsse des Mutterkonzerns der letzten 3 Geschäftsjahre sowie:
i) entweder Regelungen zur Verlusttragung zwischen dem Bewerber und dem den Konzernabschluss erstellenden Mutterkonzern formlos zu versichern,
ii) oder die Erklärung einer gemeinschaftlichen Haftung von Bewerber und dem den Konzernabschluss erstellenden Mutterkonzern vorzulegen.
b) Erklärung über den Umsatz bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, sofern der Bewerber bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls Erklärung über den Umsatz des Bewerbers bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen seit dessen Bestehen (bereitgestelltes Formular; siehe hierzu auch geforderte Mindeststandards),
c) Vorlage einer entsprechenden Bonitätsauskunft (z. B. Creditreform oder Bankunternehmen), die nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist,
d) Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung. Die Deckungssummen müssen mindestens betragen (Mindestanforderung zur Feststellung der Eignung der Bewerber):
i) Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR,
ii) Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR,
iii) Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR,
iv) Die Maximierung der Ersatzleistungen pro Jahr muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen betragen. Der Nachweis desVersicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden.
Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Haftpflichtversicherung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bewerbers vorgelegt werden, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird.
e) Kann ein Bewerber aus einem berechtigten Grund eine oder mehrere der geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom öffentlichen Auftraggeber als geeignet angesehene Unterlagen, belegen (§ 45 Abs. 5 VgV). Hierzu muss der Bewerber vor Ablauf der Teilnahmefrist den öffentlichen Auftraggeber darauf hinweisen, dass ein berechtigter Grund dem Beibringen einer der geforderten Unterlagen entgegensteht. Der berechtigte Grund ist glaubhaft zu machen. Der öffentliche Auftraggeber entscheidet dann, ob und wie durch andere geeignete Unterlagen der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit dokumentiert werden kann. Kommt der öffentliche Auftraggeber zu dem Schluss, dass keine andere geeignete Unterlage den Nachweis ausreichend erbringt, werden die Regelungen über den Ausschluss von Teilnahmeanträgen wegen nicht wie gefordert erbrachter Unterlagen gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV i. V. m. § 57 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 VgV angewandt.
Zu Ziffer III.1.2)b)
Mindestanforderung zur Feststellung der Eignung der Bewerber ist ein kumulativer Umsatz der letzten vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre aus mit der Maßnahme vergleichbaren Leistungen (leitungsgebundene Netzerrichtung, Netzbetrieb, Breitbandinternetzugangsangebot). Hierbei sind folgende Umsätze pro Los mindestens zu erreichen:
— Los 1: [Betrag gelöscht] EUR,
— Los 2: [Betrag gelöscht] EUR,
— Los 3: [Betrag gelöscht] EUR.
a) Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen bei vergleichbaren Referenzprojekten von bereits durchgeführten NGA-Netzausbauprojekten bzgl. der Netzplanung, des Netzausbaus, des Netzbetriebs und des Dienste-Angebotes für Endkunden mit Angabe des Leistungszeitraumes, des ungefähren Auftragswertes, der Kundenanschlüsse und der Art der Leistung (Netzausbau und/oder Netzbetrieb) Benennung Ansprechpartner und Kontaktdaten, Erklärung ob gefördertes Ausbauprojekt (mit Art der Förderung); sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht, entsprechende Referenzen seit Bestehen des Unternehmens (siehe hierzu auch geforderte Mindeststandards),
b) Vorlage einer Beschreibung der technischen Ausrüstung (Betriebsausstattung) sowie Vorlage eines Organigramms des Betriebes mit Bezeichnung des Projektteams (inkl. Bezeichnung der fachlichen Qualifikation),
c) Darlegung der fachlichen Qualifikation der für das Projekt verantwortlichen und handelnden Personen. Mindestvoraussetzungen: 1 verantwortlicher Mitarbeiter mit der Qualifikation eines Ingenieurs (oder entsprechend),
d) Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Qualitätssicherung,
e) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind.
Zu Ziffer III.1.3)a)
Mindestvoraussetzung: 3 Referenzen mit folgenden Angaben:
— Los 1: Investitionsvolumen: [Betrag gelöscht] EUR; erstellte Gebäudeanschlüsse: 50,
— Los 2: Investitionsvolumen: [Betrag gelöscht] EUR; erstellte Gebäudeanschlüsse: 25,
— Los 3: Investitionsvolumen: [Betrag gelöscht] EUR; erstellte Gebäudeanschlüsse: 1 500.
Es müssen nicht für jedes Los 3 Referenzen vorliegen. Es genügt, wenn 3 Referenzen die vorgenannten Anforderungen mehrerer oder auch aller Lose erfüllen.
a) Nachforderungen:
Der Konzessionsgeber ist berechtigt, nicht geeignete Bewerber von dem weiteren Verfahren auszuschließen. Ferner behält sich der Konzessionsgeber vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Sofern Bewerber trotz entsprechender Nachforderung die geforderten Nachweise nicht vollständig einreichen oder die geforderten Mindeststandards (Mindestanforderungen) nicht erfüllen, sind diese zwingend gemäß § 12 Abs. 1 KonzVgV i. V. m. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
b) Keine Verpflichtung zum Zuschlag; Finanzierungsvorbehalt:
Der Konzessionsgeber ist gemäß § 32 Abs. 1 S. 2 KonzVgV grundsätzlich nicht verpflichtet, den Zuschlag zu erteilen. Der Zuschlag steht unter dem Vorbehalt, dass entsprechende Fördermittel bereitgestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Bietergemeinschaften:
i) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind folgende Erklärungen abzugeben:
— Benennung der Mitglieder in von allen Bewerber unterzeichneten Erklärung (bereitgestelltes Formular),
— die nach Ziffer III.1.1) c) und d) geforderten Nachweise entweder im Namen der gesamten Bietergemeinschaft oder jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft,
— im Übrigen müssen alle nach Abschnitt III) geforderten Nachweise von der Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden.
ii) Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch; dies ist formlos im Teilnahmeantrag zu bestätigen,
iii) Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft wird nicht vorgeschrieben,
iv) Mehrfachbewerbungen (z. B. parallele Bewerbung als Einzelbewerber und gleichzeitig in einer Bietergemeinschaft, Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen) sind unzulässig.
b) Nachunternehmereinsatz MIT Eignungsleihe:
Werden zur Eignungsleihe Nachunternehmer herangezogen, sind von;
i) dem Bewerber die „Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Eignungsleihe)“ (bereitgestelltes Formular) auszufüllen. In diesem Formular sind zur Eignungsleihe folgende Angaben zu machen:
— Name des Nachunternehmens,
— Art und Umfang der vom Nachunternehmer erbrachten Leistungen,
— Benennung der konkret durch Eignungsleihe nachgewiesenen Eignungskriterien i. S. d. Ziffer III.
ii), den zur Eignungsleihe herangezogenen Nachunternehmern, folgende Erklärungen abzugeben:
— „Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Eignungsleihe)“ (bereitgestelltes Formular),
— die nach Ziffer III.1.1) c) und d) geforderten Nachweise,
— die dem Einsatz und der konkreten Eignungsleihe entsprechenden Erklärungen gemäß Abschnitt III).
iii) Wird die Eignungsleihe im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen, so haben die Bewerber bzw. Bietergemeinschaft und das die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit leihende Unternehmen eine Erklärung der gemeinsamen Haftung entsprechend des Umfanges der Eignungsleihe einzureichen,
c) Nachunternehmereinsatz Ohne Eignungsleihe:
Ist der Einsatz von Nachunternehmen ohne Eignungsleihe beabsichtigt, haben die Ihre Leistungsfähigkeit nachgewiesenen und zur Abgabe von Angeboten aufgeforderten Bieter die zum Nachunternehmereinsatz beabsichtigten Leistungsteile sowie, soweit möglich, die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen; der Konzessionsgeber behält sich vor, dies durch vorgegebene Formulare abzufragen. Spätestens vor Zuschlagserteilung haben die Bieter die Nachunternehmer zu benennen und nachzuweisen, dass Ihnen die erforderlichen Mittel dieser Nachunternehmer zur Verfügung stehen.
d) Vertraulichkeitserklärung:
Die Adressdaten (unverbindliche Adressaufstellung und Geodaten) und der Entwurf des Konzessionsvertrages werden nur Bewerbern, die ihre Eignung zur Teilnahme nachgewiesen haben, zur Verfügung gestellt. Der Konzessionsgeber fordert von den Bewerbern daher spätestens mit Ablauf der Teilnahmeantragsfrist eine ausgefüllte Vertraulichkeitserklärung (bereitgest. Formular) für diese Unterlagen ab. Wird diese Vertraulichkeitserklärung nicht fristgerecht erbracht, kann das betreffende Unternehmen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden; Ziffer III)2.2) a) gilt entsprechend.
e) Bekanntmachung zum Verhandlungsverfahren:
Der Konzessionsgeber gibt bekannt sich vorzubehalten:
i) gemäß § 12 Abs. 2 KonzVgV i. V. m. § 17 Abs. 11 VgV ohne in Verhandlungen einzutreten auf das wirtschaftlichste Erstangebot den Zuschlag gemäß dem in der Vergabeunterlage beschriebenen Wertungskriterien zu erteilen,
ii) gemäß § 12 Abs. 2 KonzVgV i. V. m. § 17 Abs. 12 VgV die Zahl der zu verhandelnden Angebote anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien verringert werden. Der Konzessionsgeber beabsichtigt, gegebenenfalls ab dem Zeitpunkt der Prüfung und Wertung der Angebote (Erstangebote) den Bieterkreis sukzessive zu verkleinern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB Form, Inhalt:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs bevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen,
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.