8/7180/S0629 – Abschluss Rahmenvereinbarung (Werkvertrag) über die Erstellung eines Managementplanes für die Freigeländeflächen und Waldfunktionsflächen Referenznummer der Bekanntmachung: 6002053842-BwDLZ Doberlug-Kirchhain
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Doberlug-Kirchhain
NUTS-Code: DE407 Elbe-Elster
Postleitzahl: 03253
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
8/7180/S0629 – Abschluss Rahmenvereinbarung (Werkvertrag) über die Erstellung eines Managementplanes für die Freigeländeflächen und Waldfunktionsflächen
8/7180/S0629 – Erstellung eines Managementplanes für die Freigeländeflächen und Waldfunktionsflächen (Rahmenvereinbarung/ Werkvertrag vom 1.6.2021-31.12.2023).
Standortübungsplatz Holzdorf (und Umland),
Fliegerhorstallee,
04916 Schönewalde/ Brandis (siehe Leistungsverzeichnis)
8/7180/S0629 – Erstellung eines Managementplanes für die Freigeländeflächen und Waldfunktionsflächen der militärischen Liegenschaft WE 4032 StOÜbPl Holzdorf der Bundeswehr, unter Einbeziehung der außerhalb des StOÜbPl Holzdorf liegenden Teilen der im Land Sachsen-Anhalt sich befindenden FFH-Gebiete DE 4244-302 (Gewässersystem Annaburger Heide südöstlich Jessen, DE 4244-301 (Alte Elster und Rohrbornwiesen bei Premsendorf, DE 4344-302 (Annaburger Heide) und dem SPA Gebiet DE 4244-401 (Vogelschutzgebiet Annaburger Heide) gemäß den Vorgaben BAIUDBw GS II 4 und BAIUDBw GS II 5 sowie Anlagen.
Ansprechpartnerin:
Frau Damm, Sachbearbeiterin Ökologie
035322 52 2367 od. 0173 5367419
(Zeitraum 1.6.2021, 4.1.2022 und 4.1.2023)
Alle weiteren Angaben entnehmen Sie bitte dem Werksvertragsmuster und allen Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit