Abwasser- und Wasseranlagen VE 201 – B1206G Neubau Laborgebäude A71 – GeoBioLab
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gfz-potsdam.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.gfz-potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abwasser- und Wasseranlagen VE 201 – B1206G Neubau Laborgebäude A71 – GeoBioLab
Abwasser- und Wasseranlagen VE 201 – B1206G Neubau Laborgebäude A71 – GeoBioLab
Potsdam
Abwasser- und Wasseranlagen VE 201 — Leistungsumfang:
Häusliches Abwasser:
— 1 St. fäkalienhaltige Schmutzwasserhebeanlage,
— PE-Schmutzwasserleitung DN50-DN70 ca. 85 m, DN90-DN100 ca. 75 m.
Laborabwasser:
— PE-Schmutzwasserleitung DN50-DN70 ca. 180 m,
— DN90-DN100 ca. 150 m,
— Regenwasserentwässerung: jeweils 16 St. Dachabläufe und Notabläufe,
— Gusseisernes Rohr DN70 ca. 45 m, DN 100 ca. 90 m, DN 125 80 m, DN150 115 m, DN 200 40 m.
Wasseranlagen:
— 1 St. Trinkwassertrennstation,
— 2 St. Behinderten WC-Anlagen,
— 7 St. Waschtischanlagen,
— 6 St. WC-Anlagen,
— 3 St. Urinale, 23 St. Notduschen,
— 2 St. Duschen,
— 1 St. Enthärtungsanlage,
— Edelstahl-Trinkwasserleitung AD15 mm 45 m, AD22 mm 260 m, AD28 mm 110 m, AD35 mm 45 m,
— VE-Wasserkunststoffleitung AD32 mm 290 m.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Abwasser- und Wasseranlagen VE 201 — B1206G Neubau Laborgebäude A71 – GeoBioLab
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Beelitz
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14547
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Potsdam
Diverse Elektroschweißmuffen, Losflansch, Überspannungsverbinder, Schmutzfänger.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Beelitz
NUTS-Code: DE736 Waldeck-Frankenberg
Postleitzahl: 14547
Land: Deutschland
Diverse Elektroschweißmuffen, Losflansch, Überspannungsverbinder, Schmutzfänger (NTV 007).
Bei den Leistungen handelt es sich um erforderliche zusätzliche Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistungen erforderlich sind und nicht Bestandteil im Haupt-Leistungsverzeichnis waren.