Schulerweiterungsbau Grundschule „Gustav Bruhn“ (Angermünde) – Vergabe Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 10GBS/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Angermünde
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 16278
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.angermuende.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bsgmbh.com
Abschnitt II: Gegenstand
Schulerweiterungsbau Grundschule „Gustav Bruhn“ (Angermünde) – Vergabe Planungsleistungen
Die Stadt Angermünde beabsichtigt, für die Grundschule „Gustav Bruhn“ einen Schulergänzungsbau zu errichten. Das Bauwerk soll als selbständiges Schulgebäude in modularer Bauweise auf dem Grundstück Rudolf-Harbig-Straße 12 (Flur 01, Flurstück 84) nördlich des bestehenden Schulgebäudes errichtet werden. Das neue Gebäude dient der Bereitstellung zusätzlicher Schulplätze im Grundschulbereich. In Vorbereitung der erforderlichen Baumaßnahmen hat die Stadt Angermünde Leistungen der Objekt- und Fachplanung gem. §§ 34/55 HOAI (LP 1-3 – Vor- und Entwurfsplanung) beauftragt. Die Entwurfsplanung der Objektplanung Gebäude und Fachplanung technische Ausrüstung liegt vor (LP 3 gem. §§ 34/55 HOAI). Für die Realisierung des Bauvorhabens sind weitergehende Planungsleistungen der Objekt- und Fachplanung erforderlich. Grundlage des Vorhabens ist die durch die Auftraggeberin bestätigte Entwurfsplanung.
Die Bauherrin beabsichtigt die Beauftragung von Planungsleistungen mit folgenden Leistungsbildern:
1. Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI, LP 4-8 (anteilig),
2. Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 53 ff. HOAI, LP 4-8 (anteilig),
3. Beratungsleistungen gem. Anlage 1 HOAI – Grundeistungen der Bauphysik,
4. Brandschutzplanung gemäß AHO Heft 17.
Die Beauftragung von Beratungsleistungen steht unter dem Vorbehalt, dass das Unternehmen, das den Modulbau ausführt, diese Leistungen (zu Teilen) erbringen wird. Im Zuge der Angebotsunterbreitung nimmt die Bieter*in eine Einschätzung des Umfangs erforderlicher Beratungsleistungen und besonderer Leistungen vor.
Im Rahmen des Vergabeverfahrens werden geeignete Objekt- und Fachplaner*innen für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Planungsaufgabe gesucht. Es werden sowohl Bewerber*innen zugelassen, die alle Planungsleistungen im eigenen Unternehmen oder als Bewerber-/ Bietergemeinschaft erbringen können.
Die Auftragsvergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren nach Teilnahmewettbewerb. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, den Auftrag ggf. auf Grundlage des Erstangebots zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§17 Abs. 11 VgV).
Das Vorhaben wird mit Mitteln des Landes Brandenburg und der Stadt Angermünde im Rahmen des Programms „Stadtentwicklung ländlicher Räume“ (SLR) finanziert. Die Realisierung des Vorhabens steht unter Finanzierungsvorbehalt hinsichtlich zur Verfügung stehender Haushalts- und Fördermittel (Verpflichtungsermächtigung).
Stadt Angermünde
Rudolf-Harbig-Straße 12
16278 Angermünde
Die Stadt Angermünde beabsichtigt die Erweiterung der Grundschule „Gustav Bruhn“ im Wohngebiet Weststadt für die Bereitstellung zusätzlicher Schulplätze im Grundschulbereich durch einen in modularer Weise zu errichtenden Schulergänzungsbau. Das Land Brandenburg unterstützt das kurzfristig zu realisierende Vorhaben durch die Bereitstellung von Fördermitteln Programm „Stadtentwicklung ländlicher Räume“ (SLR).
Die Grundschule „Gustav Bruhn“ ist als verlässliche Halbtagsgrundschule und anerkannte Schule für gemeinsames Lernen wichtiger Teil der Bildungsinfrastruktur der Stadt Angermünde. Der Einzugsbereich der Schule reicht über die Stadtgrenze hinaus in das ländliche Umland der Stadt.
Das Bestandsschulgebäude wurde in den 1970er Jahren in serieller Bauweise errichtet. Die Grundschule hat gegenwärtig eine Kapazität von ca. 440 Plätzen für Schüler*innen im Alter von 6-12 Jahren der Klassenstufen 1-6. Das Lehrerkollegium besteht aus 36 Lehrer*innen sowie weiteren pädagogischen Fach- und Hilfskräften. Vor dem Hintergrund der in den vergangenen Jahren gestiegenen Schülerzahlen wurde die dringend erforderliche Kapazität der Grundschule für das Schuljahr 2020/21 durch Bereitstellung von Containern sichergestellt. Im Hinblick auf die prognostizierten Schülerzahlen ist dieses Provisorium alsbald möglich durch einen Schulergänzungsbau zu ersetzen.
Zur dauerhaften Kapazitätssteigerung und zur nachhaltigen Verbesserung der Unterrichtsbedingungen der dreizügigen Grundschule soll ein Neubau in modularer Bauweise errichtet werden. Das Raumprogramm für den zu errichtenden Neubau ist für den integrativen Schulbetrieb konzipiert und sieht 6 neue Klassen- bzw. Gruppenräume sowie 6 weitere, kleinere Räume für pädagogische Angebote vor. Hinzu kommen Cafeteria, Personalräume, Sanitärräume sowie Wirtschafts- und Technikflächen. Laut vorliegender Entwurfsplanung ergibt sich für den Schulergänzungsbau eine Nutzfläche von knapp 1 500 m2. Der Neubau muss bis Ende 2022 errichtet sein, um den Schulbetrieb in den neuen Räumen fristgerecht aufnehmen zu können.
Zur Verkürzung der Bauzeit und Verminderung der Beeinträchtigungen des Schulbetriebs soll der Schulergänzungsbau mit einem hohen Maß an Vorfertigung in modularer Bauweise errichtet werden. Die Entwurfsplanung weist Bruttobaukosten einschließlich Nebenkosten in Höhe von 5,3 Millionen EUR aus.
Die Planungsleistungen für den Schulerweiterungsbau sollen als Gesamtplanung für die Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie die Fachplanung technische Ausrüstung an ein qualifiziertes und leistungsfähiges Planungsteam gem. den Leistungsbildern der HOAI vergeben werden. Durch das vertraglich zu bindende Planungsteam ist der vorliegende Entwurf unter Einhaltung der gem. Kostenberechnung ausgewiesenen Kosten umzusetzen. Die Auftraggeberin strebt die Vergabe von Bauleistungen (Modulbau – schlüsselfertig) auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung (Funktionalausschreibung) an. Bewerber*innen belegen ihre diesbezügliche Expertise durch Referenzen.
Die Innutzungsnahme des Schulergänzungsbaus zum 2. Halbjahr des Schuljahres 2022/23 ist zwingend erforderlich.
Die Bewerber*in beantragt die Teilnahme am Vergabeverfahren mittels Teilnahmeantrag. Dieser beinhaltet den vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogen einschließlich der dort geforderten Referenzen und Nachweise. Für die Teilnahme am Vergabeverfahren bestehen bindende Bedingungen.
Wirtschaftliche undfinanzielle Leistungsfähigkeit: Mindestanforderungen sind zu erfüllen (Siehe III.1.2)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mitarbeiter): Mindestanforderungen sind zu erfüllen (Siehe III.I.3)
Soweit die bindenden Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit erfüllt sind, werden die Teilnahmebewerbungen gewertet und eine Rangfolge nach erreichter Punktzahl gebildet. Erfüllen mehrere Bewerber*innen die Anforderungen gleichermaßen und ist die Bewerberanzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zugrunde gelegten Eignungskriterien durch Punktgleichheit zu hoch, wird die Auswahl zur 2. Verfahrensstufe (Angebots-/ Verhandlungsverfahren) unter den punktgleichen Bewerber*innen durch Losentscheid getroffen (§ 75 Abs. 6 VgV).
Die Bewertung erfolgt nach den Maßgaben der im Bewerbungsbogen dargestellten Bewertungskriterien:
— Zahl realisierter vergleichbarer Referenzvorhaben für den Leistungsteil Objektplanung Gebäude und Innenräume (MODULBAU) – max. 250 Punkte,
— Zahl realisierter vergleichbarer Referenzvorhaben für den Leistungsteil Objektplanung Gebäude und Innenräume (BILDUNGSBAU) – max. 250 Punkte,
— Qualität der detailliert darzustellenden Referenzprojekte.
Referenz 1 – Objektplanung Gebäude und Innenräume – max. 1 000 Punkte,
Referenz 2 – Objektplanung Gebäude und Innenräume – max. 1 000 Punkte.
Eine geeignete Bewerber*in erreicht bei Nachweis der geforderten Mindeststandards 400 Punkte, die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 2 500 Punkte.
Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit gem. §§ 123, 124 GWB. (VHB-VOL Bbg. Formular 4.1-4.4 EU) sind erforderlich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das Verfahren steht Bewerber*innen und Bewerbergemeinschaften offen, die ihre Qualifikation durch entsprechende Nachweise belegen.
a) Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung. Die Eintragung in das Handelsregister ist durch aktuellen Handelsregisterauszug nachzuweisen.
b) Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt*in“ oder „Ingenieur*in“ durch Nachweis Kammereintrag.
Die Berufsqualifikation als Architekt*in / Ingenieur*in ist auch nachgewiesen, wenn die Person nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Siehe hierzu im Detail Ausführungen unter Punkt III.2.1 dieser Bekanntmachung.
c) Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach § 65 Bauordnung Brandenburg.
d) Nachweis über die Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten für Brandschutzplanung nach § 66 Absatz 2 BbgBO.
Es finden maßgebende Mindeststandards Berücksichtigung, die von der Bewerber*in zu erfüllen sind. Die Leistungsfähigkeit der Bewerber*in / der Bewerbergemeinschaft ist durch die Erklärung über den Umsatz vergleichbarer Dienstleistungen für die letzten 3 Jahre nachzuweisen. Für die Bewerber*innen, die sich bei der Erfüllung des Auftrags der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, sind die Erklärungen zu Unteraufträgen / Eignungsleihe und Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen gefordert (VHB-VOL Bbg. Formular 4.1-4.4 EU).
Die nachfolgenden Angaben sind erforderlich, um die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachzuweisen (im Detail siehe Bewerbungsbogen):
Durchschnittlicher jährlicher Umsatz (netto) für vergleichbare Dienstleistungen nach Fachbereichen der letzten 3 Jahre (2017-2019)
a) Durchschnittlicher Jahresumsatz für vergleichbare Leistungen der Objektplanung „Gebäude und Innenräume“ (HOAI § 34) – [Betrag gelöscht] EUR.
b) Durchschnittlicher Jahresumsatz für vergleichbare Leistungen im Bereich Fachplanung „Technische Ausrüstung“ (HOAI § 55) – [Betrag gelöscht] EUR.
Berufshaftpflicht:
Nachweis einer Haftpflichtversicherung in folgender Höhe: mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden, mind. 1,0 Mio. EUR für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden. Bei einer Bewerbergemeinschaft: darüber hinaus die Erklärung des Versicherungsunternehmens jedes einzelnen Mitglieds der Gemeinschaft, dass im Auftragsfall die Haftpflicht aus der Teilnahme an der ARGE mitversichert ist. Diese hat auch zu gelten, wenn sich der Schadensersatzanspruch gegen die ARGE selbst richtet. Dies gilt auch für Nachunternehmer, wenn sich die Bewerber*in / Bewerbergemeinschaft zum Nachweis ihrer Eignung des Nachunternehmens bedient. Die geforderten Deckungssummen sind mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Ausreichend ist auch das Vorliegen einer unwiderruflichen Erklärung einer Versicherung, dass im Auftragsfall mit dem Versicherungsunternehmer eine Versicherung mit den oben genannten Mindestdeckungssummen geschlossen werden wird. Mit Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Geeignet sind nur Bewerber*innen, die an Hand von Referenzen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen können. Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird durch Angaben zur personellen Ausstattung der Bewerber*in / Bewerbergemeinschaft und durch Referenzprojekte, die mit der hier vorliegenden Aufgabenstellung vergleichbar sind, erbracht. Für den Fachbereich Technische Ausrüstung weisen Bewerber*innen das fachspezifische Leistungsspektrum (nach Anlagengruppen) durch Erklärung nach.
A) Angaben zur personellen Ausstattung der Bewerber*in / Bewerbergemeinschaft
Während der letzten 3 Jahre in den Bereichen Objektplanung Gebäude und Innenräume, Fachplanung Technische Ausrüstung HLS-ELT (Beschäftigte im Sinne von § 46 Abs. 3 Punkt 8 VgV) durch Angabe auf Bewerbungsbogen. Die Angaben erfolgen durch Bewerber*innen fachbereichsspezifisch. Im Bewerbungsbogen sind die Personen zu benennen, die für die Erbringung der zu vergebenden Leistungen vorgesehen sind. Die Angaben sind auf die Projektleitung für die Leistungsbilder Objektplanung „Gebäude und Innenräume“, Fachplanung „Technische Ausrüstung“ und Fachplanung „Brandschutz“ zu beschränken, die Eintragung in die durch die Kammern geführten Listen der Nachweisberechtigten ist zu belegen. Folgende Angaben sind erforderlich: Name, Vorname, akad. Grad / Titel, Berufserfahrung (in Jahren), Kammermitgliedschaft AK/IK, Mitgliedsnummer und Datum der Eintragung.
B) Vergleichbare Referenzen (MODULBAU) der vergangenen 10 Jahre – Objektplanung Gebäude und Innenräume: Bauweise modular, Nutzfläche > 500 m2,
C) Vergleichbare Referenzen (BILDUNGSBAU) der vergangenen 10 Jahre – Objektplanung Gebäude und Innenräume: Nutzung – Bildung, Wissenschaft, Forschung, Betreuung (vgl. Anlage 10.2 HOAI – Objektliste Gebäude).
Die Bewerber*in / Bewerbergemeinschaft stellt zusammenfassend in Form einer Auflistung die Anzahl der in den vergangenen 10 Jahren (1.2.20211-31.1.2021) realisierten Projekte vergleichbarer Aufgabenstellung dar (Modulbau / Bildungsbau) – HZ III LP 4-8 gem. §34 HOAI. Die Bewerber*in / Bewerbergemeinschaft benennt zum Nachweis ihrer technischen Leistungsfähigkeit die Zahl geeigneter vergleichbarer Referenzen. Es werden hierfür Referenzobjekte zugelassen, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind. Die Zahl der vergleichbaren Referenzen erklärt die Bewerber*in / die Bewerbergemeinschaft in tabellarischer Form auf vorgegeben Formblättern des Bewerbungsbogens.
D) Qualifizierte Referenzen der vergangenen 10 Jahre – Objektplanung Gebäude und Innenräume
Die Bewerber*in / Bewerbergemeinschaft hat zum Nachweis ihrer technischen Leistungsfähigkeit mit der hier ausgeschriebenen Leistung (Leistungsteil Objektplanung Gebäude und Innenräume) darüber hinaus 2 vergleichbare, qualifizierte Referenzprojekte zu benennen. Referenzprojekte, die die genannten Mindestanforderungen nicht erfüllen, können nicht gewertet werden.
Mindestanforderungen (qualifizierte Referenzen):
a) Planungsleistungen gem. § 34 HOAI,
b) Bearbeitung in den LP4-8,
c) mind. HZ III,
d) Durchführung (1.2.11 -31.1.2021),
e) NF nach DIN 277, a + b + c),mind. 1 200 m2,
f) Nettobaukosten KG 300-400 mind. [Betrag gelöscht] EUR,
g) mind. 1 Projekt (von 2) für öffentliche Auftraggeber*in,
h) Referenzschreiben,
Geforderte Mindeststandards:
A) Personelle Ausstattung:
Durchschnittliche Anzahl der festangestellten Mitarbeiter und der Führungskräfte mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss (Dipl.Ing TH/FH/BA bzw. Bachelor / Master oder gleichwertiger Qualifikation) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (Alle zur Auftragsdurchführung notwendigen Fachbereiche ohne technische Mitarbeiter, Praktikanten und Sekretatiat) – 6
Durchschnittliche Anzahl der festangestellten Mitarbeiter Fachbereich Objektplanung Gebäude und Innenräume (Arch. /Ing.) mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss (Dipl.Ing TH/FH/BA bzw. Bachelor / Master oder gleichwertiger Qualifikation) einschließlich Büroinhaber im Durchschnitt der letzten 3 Jahre – 2
Durchschnittliche Anzahl der festangestellten Mitarbeiter Fachbereich HLS / ELT mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss (Dipl.Ing TH/FH/BA bzw. Bachelor / Master oder gleichwertiger Qualifikation) einschließlich Büroinhaber im Durchschnitt der letzten 3 Jahre – 3
B) Vergleichbare Referenzen – MODULBAU- der vergangenen 10 Jahre – Objektplanung Gebäude und Innenräume – 2,
C) Vergleichbare Referenzen – BILDUNGSBAU- der vergangenen 10 Jahre – Objektplanung Gebäude und Innenräume – (Bildung, Wissenschaft, Forschung, Betreuung) -2,
D) Qualifizierte Referenzen der vergangenen 10 Jahre – Objektplanung Gebäude und Innenräume – 2 (davon 1 öff. AG).
Bauvorlageberechtigung gem. §65 BbgBO
Tragwerksplanung gem. §66 Absatz 2 BbgBO
Brandschutzplanung nach §66 Absatz 2 BbgBO
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie am Tage der Bekanntmachung berechtigt sind, die geforderte Berufsbezeichnung zu führen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der satzungsgemäße Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die dem Auftragsgegenstand entsprechen.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber*innen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt*in“ bzw. „Ingenieur*in“ oder „beratende Ingenieur*in“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt*in bzw. Ingenieur*in tätig zu werden. Juristische Personen werden gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Betriebsangehörige benennen, die die oben beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllen, und über entsprechende Referenzen im Sinne der zu vergebenden Aufträge verfügen. Der Nachweis der Kammermitgliedschaft und Bauvorlageberechtigung ist erforderlich, entsprechende Referenzen der fachlichen Qualifikation sind nachzuweisen.
Die öffentliche Auftraggeberin verlangt, dass Bewerber*innen oder Bieter*innen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweist oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweist. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie
Gesetzliche Grundlagen für die Auftragsausführung bilden die Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI 2021) und die Bestimmungen über den Werkvertrag §§ 650 ff. BGB. Auf die Rechtsprechung des EuGH zu HOAI-Mindest- und Höchstsätzen im Vergabeverfahren wird hingewiesen.
Besondere Bedingungen für die Auftragsdurchführung folgen aus dem Brandenburgischen Vergabegesetz. Mit Angebotsabgabe hat der Bieter und ggf. seine vorgesehenen Nachunternehmen schriftlich Erklärungen gem. Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) abzugeben (siehe Vergabeunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Auftraggeberin bedient sich zur Verfahrensabwicklung einer externen Dienstleisterin, die mit einer entsprechenden Vollmacht ausgestattet ist.
2. Die Kommunikation mit den Bewerber*innen / Bewerbergemeinschaften im Teilnahmewettbewerb erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz.
3. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich unter der in der EU-weiten Bekanntmachung angegebenen Adresse des Vergabemarktplatzes Brandenburg frei und uneingeschränkt zum Download bereit.
4. Bewerber*innen / Bewerbergemeinschaften haben zwingend den vorgegebenen Bewerbungsbogen für die Erstellung des Teilnahmeantrags zu verwenden.
5. Die Bewerber*innen haben unter Beachtung des in der Bekanntmachung angegeben genannten Schlusstermins den Teilnahmeantrag in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs mit Hilfe elektronischer Mittel gemäß §10 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (vergleiche § 53 Abs. 1 VgV) über den Vergabemarktplatz Brandenburg bei der Vergabestelle einzureichen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind die Bieter*in und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, eindeutig zu benennen.
6. Teilnahmeanträge und Angebote sind schriftlich in deutscher Sprache abzufassen.
7. Im Fall der Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist der Teilnahmeantrag entweder von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder der bevollmächtigten Vertreter*in zu zeichnen. Sofern eine bevollmächtigte Vertreter*in die Bewerbung / das Angebot zeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen. (Es gilt die Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs)
8. Es sollen nur die geforderten Erklärungen und Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Auf die Vorlage allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen oder sonstiger nicht geforderter Arbeitsproben ist zu verzichten.
9. Die öffentliche Auftraggeberin kann die Bewerber*in oder Bieter*in unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§56 (2) VgV). Gegebenenfalls wird die Auftraggeberin hierfür eine kurze Frist setzen. Ein Anspruch auf Nachforderung durch die Auftraggeberin, Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur solcher Erklärungen, Nachweise oder Unterlagen besteht nicht.
10. Die Auftraggeberin geht davon aus, dass alle für die Erstellung des Teilnahmeantrages notwendigen Informationen in der Bekanntmachung sowie den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten Unklarheitenbestehen, sind Bewerber-/ Bieterfragen ausschließlich über den Vergabemarktplatz an die Auftraggeber*in zu richten. Bewerberfragen sind spätestens 4 Kalendertage vor Ablauf des in der Bekanntmachung genannten Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge zu stellen. Sollte sich aus den Bewerber-/Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg.
11. Die Auftraggeberin erstattet keine Kosten, die den Bewerber*innen in Teilnahmewettbewerb /Verhandlungsverfahren entstehen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y46RMA0.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag einer Bewerber*in / Bieter*in bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird.
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) die Antragsteller*in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.