Bürohaus am Campus Lieberoser Straße 13a Referenznummer der Bekanntmachung: Bürohaus am Campus Lieberoser Straße 13a
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abante.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Bürohaus am Campus Lieberoser Straße 13a
Der Auftraggeber ist die Gebäudewirtschaft Cottbus (GWC) GmbH, Werbener Straße 3, 03046 Cottbus. Die GWC beabsichtigt die Modernisierung und Instandsetzung des Bürogebäudes am Campus in der Lieberoser Str. 13a in Cottbus zum Zwecke der Vermietung. Daher werden kurzfristig bis 1.1.2022 Büroräume in dem viergeschossigen Bürohaus benötigt.
Der Auftraggeber ist die Gebäudewirtschaft Cottbus (GWC) GmbH, Werbener Straße 3, 03046 Cottbus. Die GWC beabsichtigt die Modernisierung und Instandsetzung des Bürogebäudes am Campus in der Lieberoser Str. 13a in Cottbus zum Zwecke der Vermietung. Daher werden kurzfristig bis 1.1.2022 Büroräume in dem viergeschossigen Bürohaus benötigt.
Die gesamte Gebäudeplanung des Bürohauses am Campus ist eine Umbaumaßnahme einer in den 1980igern errichteten Schule im Bausystem LGBW aus Betonfertigteilen in ein Bürogebäude mit Archiv.
Bei der Sanierung wird versucht, die vorhandene Gebäudestruktur weitestgehend zu erhalten. Elektroinstallation, Heizung-, Lüftung- und Sanitärinstallation werden umfassend erneuert. Mit dieser Maßnahme werden qualitativ hochwertige Büroflächen geschaffen, die sich im Besonderen durch die technische Ausstattung vom marktüblichen Angebot in Cottbus abheben.
Die Entkernungsarbeiten im Gebäude wurden im Dezember 2020 abgeschlossen, so dass ab sofort mit den Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Umbaumaßnahmen begonnen werden kann. Aufgrund des vorgegebenen sehr engen Zeitkorsetts ist es zwingend erforderlich, die Umsetzung der Maßnahmen mit Hilfe eines Generalunternehmers durchzuführen.
Der Baubeginn hat am 5. Juli 2021 zu erfolgen.
Der Abschluss des ersten Teils der Leistungen (Sanierung der Gebäudehülle, des Kellergeschosses und des Erdgeschosses) ist für den 23. Dezember 2021 vorgesehen. Die Leistungen betreffend das erste und das zweite Obergeschoss müssen bis 26. März 2022 erbracht worden sein.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach Maßgabe der folgenden Wertungskriterien. Der Bewerber hat mindestens drei wertbare Referenzen einzureichen. Bei Nichtbeachtung: Ausschluss des Teilnahmeantrags.
Mindestanforderung an eine Referenz (bei Nichtbeachtung: keine Wertbarkeit der Referenz):
— Das Referenzprojekt muss ein Hochbau gewesen sein,
— Alle Leistungen der KG 300 und 400 wurden durch den Bewerber als Generalübernehmer oder Generalunternehmer erbracht,
— Baukosten in den KG 300 bis 400 von mindestens 1 Mio. EUR,
— Erbringung wesentlicher Leistungsteile und Abnahme in den letzten 5 Jahren.
Wertungskriterien:
1.1: Zeitraum der Bautätigkeit
Die volle Punktzahl erhält die Referenz, wenn das Hochbauprojekt innerhalb von 12 Monaten nach Baubeginn abgenommen wurde.
Null Punkte erhält die Referenz, wenn zwischen Baubeginn und Abnahme 24 Monate oder mehr vergangen sind.
Aufgrund der Vorgabe, dass die Bauzeit in vollen Monaten angegeben werden muss, ergibt sich folgende Bewertungsskala:
— Bauzeit 12 Monate oder weniger = 10 Punkte,
— Bauzeit 13 = 9,17 Punkte,
— Bauzeit 14 = 8,33 Punkte,
— Bauzeit 15 = 7,5 Punkte,
— Bauzeit 16 = 6,67 Punkte,
— Bauzeit 17 = 5,83 Punkte,
— Bauzeit 18 = 5 Punkte,
— Bauzeit 19 = 4,17 Punkte,
— Bauzeit 20 = 3,33 Punkte,
— Bauzeit 21 = 2,5 Punkte,
— Bauzeit 22 = 1,67 Punkte,
— Bauzeit 23 = 0,83 Punkte,
— Bauzeit 24 Monate oder mehr = 0 Punkte.
1.2: Baukosten KG 300 - 400
Die volle Punktzahl erhält die Referenz, wenn die Baukosten in den Kostengruppen 300 - 400 4 Mio. EUR netto oder mehr betragen.
Null Punkte erhält die Referenz, wenn die Baukosten in den Kostengruppen 300 - 400 1 Millionen Euro netto oder weniger betragen.
Dazwischenliegende Werte werden linear interpoliert.
1.3: Gewerbliche Vermietung
Falls das Hochbauprojekt nach der Fertigstellung zur gewerblichen Vermietung genutzt wurde, erhält diese Referenz 5 Punkte.
Falls nicht, erhält diese Referenz 0 Punkte.
1.4: Sanierung eines Hochbaus
Falls das Hochbauprojekt im Schwerpunkt ein Sanierungsvorhaben war, erhält die Referenz 5 Punkte.
Falls nicht, erhält diese Referenz insoweit 0 Punkte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Angaben zu unterzeichnenden Unternehmen einzureichen mit Teilnahmeantrag v. Bewerber bzw. v. d. Bewerbergemeinschaft für den Bewerber bzw. jedes Mitgl. der Bewerbergemeinschaft und jeden Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe sowie jeden reinen Eignungsverleiher.
— Eigenerklärung zur Art des Teilnahmeantrags einzureichen mit Teilnahmeantrag v. Bewerber bzw. d. bevollmächtigten Mitgl. d. Bewerbergemeinschaft für den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft.
— Nur im Fall der Antragsabgabe durch eine Bewerbergemeinschaft: Eigenerklärung Bewerbergemeinschaft einzureichen mit Teilnahmeantrag v. d. Bewerbergemeinschaft für jedes Mitgl. der Bewerbergemeinschaft.
— Nur im Fall der Antragsabgabe durch eine Bewerbergemeinschaft: Erklärung zum übernommenen Leistungsteil im Rahmen der Bewerbergemeinschaft einzureichen mit Teilnahmeantrag v. d. Bewerbergemeinschaft für jedes Mitgl. der Bewerbergemeinschaft.
— Nur im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern: Eigenerklärung im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern einzureichen mit Teilnahmeantrag v. Bewerber bzw. v. d. Bewerbergemeinschaft für den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft.
— Nur im Fall der Eignungsleihe: Eigenerklärung im Fall der Eignungsleihe
Einzureichen mit Teilnahmeantrag v. Bewerber bzw. v. d. Bewerbergemeinschaft für den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft.
— Für den Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern mit Eignungsleihe oder eines reinen Eignungsverleihers: Verpflichtungs- und Verfügbarkeitserklärung des Unterauftragnehmers mit Eignungsleihe bzw. des reinen Eignungsleihgebers einzureichen mit Teilnahmeantrag v. Bewerber bzw. v. d. Bewerbergemeinschaft für jeden Unterauftragnehmer, der zugleich seine Eignung verleiht, und jeden reinen Eignungsverleiher.
— Verpflichtungs- und Einwilligungserklärung zur Wahrung des Datenschutzes einzureichen mit Teilnahmeantrag v. Bewerber bzw. v. d. Bewerbergemeinschaft für den Bewerber bzw. jedes Mitgl. der Bewerbergemeinschaft und jeden Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe sowie jeden reinen Eignungsverleiher.
— Eigenerklärung gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB: einzureichen mit Teilnahmeantrag v. Bewerber bzw. v. d. Bewerbergemeinschaft für den Bewerber bzw. jedes Mitgl. der Bewerbergemeinschaft und Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe sowie jeden reinen Eignungsverleiher.
— Eigenerklärung zu den Mindestanforderungen nach BbgVergG einzureichen mit Teilnahmeantrag v. Bewerber bzw. v.d. Bewerbergemeinschaft für den Bewerber bzw. jedes Mitgl. der Bewerbergemeinschaft und Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe sowie jeden reinen Eignungsverleiher.
— Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) einzureichen mit Teilnahmeantrag v. Bewerber bzw. v.d. Bewerbergemeinschaft für den Bewerber bzw. jedes Mitgl. der Bewerbergemeinschaft und Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe sowie jeden reinen Eignungsverleiher.
— Einverständniserklärung zur Einholung eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister, Wettbewerbsregister sowie sonstiger Register einzureichen mit Teilnahmeantrag v. Bewerber bzw. v.d. Bewerbergemeinschaft für den Bewerber bzw. jedes Mitgl. der Bewerbergemeinschaft und Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe sowie jeden reinen Eignungsverleiher.
— Eigenerklärung über eine Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister sowie sonstige Existenznachweise einzureichen mit Teilnahmeantrag v. Bewerber bzw. v. d. Bewerbergemeinschaft für den Bewerber bzw. jedes Mitgl. der Bewerbergemeinschaft und jeden Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe.
— Eigenerklärung über die Einverständniserklärung, dass der Auftraggeber Bestätigungen und Nachweise von denjenigen Bewerbern anfordern kann, deren Teilnahmeantrag in die engere Wahl gekommen sind. Diese Nachweise können sein:
— eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers / Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen,
— für die angegebenen Referenzen je eine Referenzbescheinigung des Referenzgebers
— Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers / Steuerberaters betreffend die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben,
— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,
— eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit mein/unser Betrieb beitragspflichtig ist; nicht älter als 6 Monate,
— die Bescheinigung der Sozialkasse, der der Bieter kraft allgemeiner Tarifbindung angehört, über die Bruttolohnsumme und die geleisteten Arbeitsstunden sowie die Zahl der gewerblichen Beschäftigten; nicht älter als 6 Monate,
— eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt; nicht älter als 6 Monate,
— eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG; nicht älter als 6 Monate,
— eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen; nicht älter als 6 Monate.
Einzureichen mit Teilnahmeantrag v. Bewerber bzw. v. d. Bewerbergemeinschaft für den Bewerber bzw. jedes Mitgl. der Bewerbergemeinschaft und jeden Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe sowie jeden reinen Eignungsleihgeber.
— Erklärung zu den Umsätzen des Bewerbers gemäß § 6a Nr. 2c EU VOB / A einzureichen mit Teilnahmeantrag v. Bewerber bzw. v. d. Bewerbergemeinschaft für den Bewerber bzw. jedes Mitgl. der Bewerbergemeinschaft, für jeden Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht an den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft verleiht, und für jeden reinen Eignungsverleiher, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht an den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft verleiht.
— Angaben zur Haftpflichtversicherung gemäß § 6a Nr. 2a EU VOB / A einzureichen mit Teilnahmeantrag v. Bewerber bzw. v. d. Bewerbergemeinschaft für den Bewerber bzw. jedes Mitgl. der Bewerbergemeinschaft, für jeden Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht an den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft verleiht, und für jeden reinen Eignungsverleiher in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.
Folgende Mindestdeckungssummen werden für den Versicherungsschutz gefordert. Bei Nichteinhaltung erfolgt der Ausschluss des Teilnahmeantrags.
— 5 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden für das Betriebshaftpflichtrisiko,
— 5 Mio. EUR pauschal für das Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden für das Umwelthaftpflichtrisiko,
— 5 Mio. EUR für Schäden an der Umwelt (Umweltschadenversicherung),
— 8 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden, inkl. Elementarschäden in der Zeit bis zur Abnahme) am Planungsobjekt.
1. Referenzenangaben:
— 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen unter Angabe des Namens und der Anschrift des Auftragnehmers, des Referenzgebers, der Projektbezeichnung, des Zeitraums der Leistungserbringung, der Baukosten KG 300-400 (mindestens 1 Mio. Euro), der Ausführung als Generalunternehmer oder Generalübernehmer, des Zeitraums zwischen Baubeginn und Übergabe an den Auftraggeber (in vollen Monaten), ob das Objekt nach der Fertigstellung gewerblich vermietet wurde, ob das Projekt ein Hochbauprojekt war, ob das Projekt eine Sanierung im Hochbau war und zur Art des Projekts, Kurzbeschreibung sowie ggf. Besonderheiten.
Einzureichen mit dem Teilnahmeantrag durch den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft für alle Unternehmen, die Referenzen einreichen.
— Auf gesonderte Anforderung: Bestätigung des Referenzgebers, dass Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden.
Einzureichen mit dem Teilnahmeantrag durch den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft für alle Unternehmen, die Referenzen einreichen.
2. Angaben über die stattgefundene Ortsbesichtigung.
— Nachweis über die stattgefundene Ortsbesichtigung mittels Einreichung einer befüllten und durch den Auftraggeber unterzeichneten Anlage A6 Bescheinigung Ortsbesichtigung
Einzureichen mit Teilnahmeantrag v. Bewerber bzw. v. d. Bewerbergemeinschaft für den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft.
3. Technische Fachkräften.
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Bewerber-Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt; einzureichen als Anlage A 4 - Technische Fachkräfte
Einzureichen mit Teilnahmeantrag v. Bewerber bzw. v..d. Bewerbergemeinschaft für den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft.
4. Betriebliche Ausstattung.
— Angaben über Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung des Unternehmens für die Ausführung des Auftrags; einzureichen als Anlage A 5 - Betriebliche Ausstattung
Einzureichen mit Teilnahmeantrag v. Bewerber bzw. v. d. Bewerbergemeinschaft für den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft.
Damit eine Referenz berücksichtigt werden kann, also wertungsfähig ist, muss sie folgende Anforderungen erfüllen:
— Das Referenzobjekt muss ein Hochbau gewesen sein,
— Alle Leistungen der KG 300 und 400 wurden durch den Bieter als Generalübernehmer oder Generalunternehmer erbracht,
— Baukosten in den KG 300 bis 400 von mindestens 1 Mio. EUR,
— Erbringung wesentlicher Leistungsteile und Abnahme in den letzten 5 Jahren weitere Mindestanforderungen,
— Nachweis für eine Teilnahme an einer Ortsbesichtigung des zu sanierenden Objekts.
— Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MLoG,
— Erklärung Mindestanforderungen BbgVergG,
— Ggf, Erklärung Mindestanforderungen NU oder Verleiher BbgVergG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y90RMFU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen ab Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Sind mehr als 15 Tage vergangen, so ist der Antrag insoweit unzulässig. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Diese Geltendmachungsfrist verkürzt sich nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 GWB entfällt unter den Voraussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unternehmen haben die Reaktionsmöglichkeit nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).