Expost_Lieferung Gerätewagen Logistik 2 Lieferung Referenznummer der Bekanntmachung: expost_D/01/2020

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schipkau OT Klettwitz
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01998
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gemeinde-schipkau.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Expost_Lieferung Gerätewagen Logistik 2 Lieferung

Referenznummer der Bekanntmachung: expost_D/01/2020
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34144210 Feuerwehrfahrzeuge
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Gemeinde Schipkau beschafft für die freiwillige Feuerwehr Annahütte 1 neues Feuerwehrfahrzeug Gerätewagen Logistik 2. Die Lieferung umfasst das Basisfahrzeug (Fahrgestell) sowie den Aufbau und die Beladung und Rollwagen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung Gerätewagen Logistik 2

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34144210 Feuerwehrfahrzeuge
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Hauptort der Ausführung:

Gemeinde Schipkau Schulstraße 4 01998 Schipkau OT Klettwitz Feuerwehr Annahütte

Bahnhofstraße 2a

01994 Schipkau OT Annahütte

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Lieferung des aus-/aufzubauenden Basisfahrzeugs (Fahrgestell) ist Bestandteil des Auftrages. Der jeweilige Bieter tritt als Generalunternehmer auf. Er verantwortet insbesondere die Verträglichkeit bzw. die notwendigen Schnittstellen zwischen Fahrgestell- und Aufbauhersteller.

Das vorliegende Leistungsverzeichnis beschreibt hierzu die Anforderungen und Bedingungen des Gesamtauftrages für die Lieferung und den Ausbau des Fahrgestells, des Auf-/Ausbaus und der Ausstattung (Beladung).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Ersatzteilversorgung / Gewichtung: 15 %
Qualitätskriterium - Name: Garantiezeit / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Kundendienst – Vor-Ort-Verfügbarkeit / Gewichtung: 6 %
Qualitätskriterium - Name: Lieferzeit / Gewichtung: 11 %
Qualitätskriterium - Name: Kundendienst – Telefonische Erreichbarkeit / Gewichtung: 4 %
Qualitätskriterium - Name: Kundendienst – Quantität / Gewichtung: 4 %
Preis - Gewichtung: 50 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Im Angebot ist ein verbindlicher spätester Liefertermin zu nennen. Bei Fristüberschreitung gilt eine Vertragsstrafe gem. § 11 Nr. 2 VOL/B i. H. v. 1/2 von Hundert des Wertes desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, für jede vollendete Woche als vereinbart, höchstens jedoch 5 % der Auftragssumme.

Es werden folgende Kriterien zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes – neben dem Preis – festgelegt.

Ersatzteilversorgung: 20 und mehr Jahre: 300 Punkte; 16 bis 19 Jahre: 150 Punkte; 15 und weniger Jahre: 0 Punkte;

Garantiezeit für Fahrgestell, Motor und Getriebe:

36 und mehr Monate: 200 Punkte, 24-35 Monate: 100 Punkte, 12-23 Monate: 0 Punkte;

Kundendienst – Standort / Werkstatt, hier: Entfernung des Servicestützpunktes von der Feuerwache, Bahnhofstraße 2a 01994 Schipkau OT Annahütte: bis 30 km Entfernung: 120 Punkte; 31 km bis 50 km Entfernung: 90 Punkte; 51 km bis 100 km Entfernung: 60 Punkte

101 km bis 150 km Entfernung: 40 Punkte; 151 km bis 200 km Entfernung: 20 Punkte; größer als 200 km Entfernung: 0 Punkte;

Kundendienst: hier: Vor-Ort-Verfügbarkeit (= Eintreffen des Notdienstes des Bieters oder eines vom Bieter damit verbindlich beauftragten Unternehmens nach Verständigung durch den Auftraggeber an einem beliebigen Ort des Gemeindegebiets Schipkau):

Mo-Fr: < 3 Stunden = 120 Punkte; > 3 bis 24 Stunden = 60 Punkte; > 24 Std. oder Nein = 0 Punkte

Lieferzeit fertiggestellte Fahrzeuge (incl. Aufbau und Beladung) ab Eingang des Auftrages (Abhängig von der Dauer der Lieferzeit werden maximal 100 Wertungspunkte vergeben. Grundlage ist die Gesamtlieferzeit für Fahrgestell, Aufbau und Beladung! Für den Auftrag ist keine maximale Lieferzeit angegeben. Bei Überschreitung von mehr als 60 Wochen werden für das Angebot unter dem Bewertungspunkt „Lieferzeit“ jedoch keine Punkte mehr vergeben.):

30 und weniger Wochen: 100 Punkte; 31 bis 40 Wochen: 75 Punkte; 41 bis 50 Wochen: 50 Punkte; 51 bis 60 Wochen: 25 Punkte; mehr als 60 Wochen: 0 Punkte

Kundendienst – Telefonische Erreichbarkeit (= Zeiten zu denen ein qualifizierter deutschsprachiger Kundendienst erreichbar (kein Callcenter) ist. Dieser muss in der Lage sein, ein auftragsbezogenes Problem fachlich aufzunehmen und gegebenenfalls bereits telefonisch Hilfestellung zu leisten. Die Angaben haben sich auf den Tag mit den kürzesten Servicezeiten zu beziehen (z. B. freitags):

Mo – Fr: 7.00 – 19.00: 80 Punkte; 7.00 – 18.00: 50 Punkte; 8.00 – 18.00: 20 Punkte; 8.00 – 17.00: 0 Punkte;

Sa: 8.00 – 13.00: 10 Punkte; Nein: 0 Punkte

Kundendienst – Quantität (= Mit wie vielen Mitarbeitern gewährleistet der Bieter oder ein vom Bieter verbindlich beauftragtes Unternehmen einen reibungslosen Betrieb der angebotenen Leistung im Außendienst/Notdienst?):

Mehr als 3 Servicetechniker: 80 Punkte; 3 Servicetechniker: 60 Punkte; 2 Servicetechniker: 40 Punkte; 1 Servicetechniker: 20 Punkte; Kein Techniker: 0 Punkte.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 521 309
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

GW-L2 Fahrgestell/Aufbau/Beladung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
21/01/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DE140509828
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Görlitz
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 02826
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: www.btg-goerlitz.com
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5LRMPP

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/02/2021

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