Postdienstleistungen für das Liberal Magazin Referenznummer der Bekanntmachung: FNS-Post
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.freiheit.org
Abschnitt II: Gegenstand
Postdienstleistungen für das Liberal Magazin
Postdienstleistungen zum Versand des Magazins Liberal der Friedrich Naumann Stiftung für die Freiheit.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit veröffentlicht regelmäßig das Debattenmagazin „Liberal“. Das Magazin erscheint grundsätzlich quartalsweise (in der Regel im Januar, April, Juli und Oktober) in deutscher Sprache in Digital und Print. Der Umfang der Printausgabe variiert zwischen 56 bis 72 Seiten + 4 Seiten Umschlag, regelmäßig 64 Seiten + 4 Seiten Umschlag. Für den Versand des Liberal Magazins soll ein Auftrag vergeben werden. Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, die jeweils fertig gestellte Auflage des Liberal Magazins sowie eventuelle Sonderhefte zu versenden. Sämtliche Versandarbeiten werden unmittelbar nach Druck durchgeführt. Die Hefte werden einzeln (ohne Umschlag bzw. Verpackung, bereits etikettiert) und als Paketversand (nicht mehr als 8 kg pro Paket) versendet.
Die Auftraggeberin kann den Auftragnehmer optional mit weiteren Versandaktionen beauftragen. In Betracht kommt dies für die Versendung von Einladungen, Werbemitteln, Broschüren, Werbebriefen, Postern, sowie Nachdrucken der Liberal und weiteren Publikationen, die die Liberal betreffen, aber nicht in den unter B. beschriebenen Leistungen enthalten sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86167
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter Ziff. II.1.7) und V.2.4) dieser Bekanntmachung ist der Gesamtwert der Beschaffung anzugeben. Das Bekanntmachungsformular erzwingt die Eingabe einer positiven Zahl. Da die Vergütung nach dem Umfang erfolgt und der Umfang der Leistungen, die abgerufen werden, nicht im Voraus bekannt ist, kann der Gesamtwert der Beschaffung zum jetzigen Zeitpunkt nicht angegeben werden. Aus diesem Grund dienen die angegebenen Werte von 1 EUR nur als Platzhalter.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.