Sanierung der Rennbahn Hoppegarten – Betriebsorganisationsplanung Gastronomie Referenznummer der Bekanntmachung: Los 10
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dahlwitz-Hoppegarten
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15336
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hoppegarten.com
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der Rennbahn Hoppegarten – Betriebsorganisationsplanung Gastronomie
Auf der Rennbahn Hoppegarten finden temporär Pferdesportveranstaltungen, Musikveranstaltungen, Märkte, Ausstellungen etc. statt. Diese werden teilweise vom Auftraggeber, teilweise von Dritten veranstaltet. Ziel des Auftraggebers ist es, die Rennbahn Hoppegarten durch eine zusätzlich einzurichtende ganzjährige Gastronomie zu beleben und die Infrastruktur für die gastronomische Versorgung der dort stattfinden (temporären) Veranstaltungen neu zu schaffen. Die dafür notwendigen Maßnahmen sollen im Rahmen der anstehenden Sanierung der Rennbahn Hoppegarten geplant und umgesetzt werden. Der Auftragnehmer entwickelt dabei auf der Grundlage der Vorgaben des Auftraggebers ein gastronomisches Konzept, erarbeitet ein detailliertes Raum- und Funktionsprogramm und unterstützt den Auftraggeber und alle Projektbeteiligten bei der Umsetzung.
Die Rennbahn Hoppegarten erstreckt sich auf einer weiträumigen Liegenschaft im Gemeindegebiet der amtsfreien Gemeinde Hoppegarten im Westen des Landkreises Märkisch-Oderland in Brandenburg. Weite Teile dieser Liegenschaft sind als Kulturdenkmal nationaler Bedeutung ausgewiesen. Dies betrifft vor allem die vom Projektgebiet umfassten Tribünen und Freianlagen. Die Liegenschaft wird nach wie vor, im Sinne des ursprünglichen Verwendungszweckes, zur Durchführung von Pferdesportveranstaltungen genutzt. Als zusätzliche Nutzung werden diverse Events (z. B. Musikveranstaltungen) durchgeführt. Auch zukünftig soll die Liegenschaft für den Pferdesport und für Events genutzt werden.
Aufgrund veränderter Anforderungen an die Geschäftsprozesse und aufgrund des desolaten und nicht mehr rechtskonformen Zustandes der Gebäude und Freianlagen, ist eine Nutzung in Zukunft nur möglich, wenn die Gebäude und Freianlagen einerseits denkmalgerecht saniert sowie andererseits umgebaut und an zeitgemäße Anforderungen angepasst werden.
Dies betrifft die 6 zentralen und denkmalgeschützten Gebäude (Haupttribüne, Klub-Tribüne, Tribüne II, Rechengebäude, Pumpenhaus, Waagegebäude) sowie die umgebenden Freianlagen. Im Rahmen dieser Arbeiten sollen auch die gastronomischen Belange frühzeitig berücksichtigt werden. Diese in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu ermitteln und zu strukturieren sowie den Auftraggeber bei der planerischen Umsetzung zu unterstützen, ist Aufgabe des Auftragnehmers.
Das Ausschreibungsverfahren erfolgt zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
Die Vergabestelle überprüft zunächst die Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter „Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben“ aufgeführten Mindeststandards (Mindestbedingungen) einhalten. Bewerber, die diese Mindeststandards nicht erfüllen, scheiden aus.
Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine objektive Auswahl entsprechend der nachfolgenden Eignungsmatrix statt. Bei Punktegleichstand und mehr als vier Bewerbern wird die Auswahl durch Los unter den schwächsten Bewerbern getroffen.
Schlüssel für die Punktevergabe im Bereich wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit über den Mindeststandard hinaus:
Umsatz [Betrag gelöscht] EUR bis [Betrag gelöscht] EUR = 50 Punkte
Umsatz [Betrag gelöscht] EUR bis [Betrag gelöscht] EUR = 100 Punkte
Umsatz [Betrag gelöscht] EUR bis [Betrag gelöscht] EUR = 150 Punkte
Umsatz über [Betrag gelöscht] EUR = 200 Punkte
Schlüssel für die Punktevergabe im Bereich technische/berufliche Leistungsfähigkeit über den Mindeststandard hinaus:
Referenz „Permanente Gastronomie“:
101 bis 150 Plätze = 30 Punkte
151 bis 200 Plätze = 70 Punkte
201 bis 250 Plätze = 110 Punkte
Über 251 Plätze = 150 Punkte
Referenz „Temporäre Veranstaltungen“:
1 001 bis 2 000 Besucher = 30 Punkte
2 001 bis 3 000 Besucher = 60 Punkte
3 001 bis 4 000 Besucher = 90 Punkte
4 001 bis 5 000 Besucher = 120 Punkte
Über 5 000 Besucher = 150 Punkte
Es werden jeweils zwei Referenzen bewertet. Ein Bewerber kann also 2 Referenzen für eine dauerhafte Gastronomie und zwei Referenzen für temporäre Veranstaltungen vorlegen und so für jeden Referenztyp maximal je 300, insgesamt 600 Punkte erhalten.
Eine Referenz in der Entwicklung einer permanenten Gastronomie als Ausflugsziel (keine Kantine) = 50 Punkte
Erfahrungen in der Entwicklung permanenter Gastronomie/logistischen Planung temporärer Veranstaltungen:
Mind. 3 Projekte, die die Mindesteignungskriterien erfüllen = 37,5 Punkte
Mind. 5 Projekte, die die Mindesteignungskriterien erfüllen = 75 Punkte
Die Punktezahl wird jeweils für Referenzen im Bereich permanente Gastronomie sowie im Bereich logistische Planung von temporären Veranstaltungen vergeben. Ein Bewerber kann hier also insgesamt bis zu 150 Punkte erreichen.
Legt der Bewerber z. B. 6 Referenzen für die Entwicklung einer dauerhaften Gastronomie mit mindestens jeweils 100 Sitzplätzen vor, erhält er 75 Punkte. Für 3 Referenzen zum Thema logistische Planung von temporären Veranstaltungen erhält er weitere 37,5 Punkte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013, zuletzt geändert in Art. 1 Vergaberechtsmodernisierungsgesetz vom 17.2.2016 (BGBl. I S. 203) vorliegen. Die Eigenerklärungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und die vorgesehenen Nachunternehmer gesondert vorzulegen.
b) ggf. (soweit beabsichtigt) Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der sich die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter ergeben.
c) ggf. (soweit eine Eignungsleihe beabsichtigt ist) Nachunternehmererklärung, aus der sich ergibt, dass der Nachunternehmer im Auftragsfall verbindlich für die Ausführung der Nachunternehmerleistung zur Verfügung steht.
Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen. Soweit im Zusammenhang mit der Berufszulassung amtliche Bestätigungen gefordert werden, ist die Vorlage einer amtlichen Übersetzung notwendig.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die zuvor genannten Ausführungen zu Erklärungen und Nachweisen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch für die Darlegung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bewerber aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Maßgabe von III.1.2), III.1.3) und III.2.2) gelten.
a) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dieser Leistungen betrifft, die mit den zu erbringenden Leistungen in diesem Ausschreibungsverfahren vergleichbar sind.
b) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Angaben zur Deckungssumme, getrennt nach Personen- und Sach-/Vermögensschäden bzw. Absichtserklärung, dass vor Aufnahme der Leistungen eine Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird. Die Deckungssumme beträgt mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und/oder Vermögenschäden, jeweils für 2 Versicherungsfälle pro Jahr (2-fache Maximierung).
Die Vergabestelle fordert als Mindeststandard (Mindestbedingung) einen Mindestumsatz in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren von jährlich [Betrag gelöscht] EUR aus Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sind. Bei Bewerbergemeinschaften kann dieser Umsatz insgesamt, also durch Addition der einzelnen Umsätze, nachgewiesen werden. Alternativ: Die Umsätze sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert vorzulegen.
a) Eigenerklärung mit inhaltlichen Erläuterungen zu abgeschlossenen, vergleichbaren Referenzprojekten in den vergangenen 7 Jahren.
b) Angaben zur grundsätzlichen personellen Ausstattung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, insbesondere Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Kräfte, gegliedert nach Berufsgruppen und zur Verfügung stehendem, qualifizierten Fachpersonal. Die vorgesehene Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung ist namentlich zu benennen und es sind Angaben zu Ausbildungsabschluss und zur Dauer der Berufserfahrung zu machen.
a) Mindestens 3 dauerhaft beschäftigte Mitarbeiter (einschließlich dauerhaft tätiger freier Mitarbeiter), ggf. einschließlich des Büroinhabers, die die geforderten Leistungen erbringen können.
b) Die Vergabestelle fordert den Nachweis der folgenden Referenzen mit folgenden Eigenschaften; bei Bewerbergemeinschaften bzw. dem Einsatz von Nachauftragnehmern können die Mindeststandards durch Addition erfüllt werden:
— Mindestens 1 Referenz für die Entwicklung der permanenten gastronomischen Versorgung in einem größeren Objekt (Bewirtung von mindestens 100 Personen gleichzeitig),
— Mindestens 1 Referenz für die logistische Planung der temporären gastronomischen Versorgung von Veranstaltungen mit mindestens 1 000 Personen,
— Alle Projekte müssen nach dem 1.2.2014 fertig gestellt worden sein,
— Bei Bewerbergemeinschaften bzw. dem Einsatz von Nachauftragnehmern können die Anforderungen durch Addition erfüllt werden. Es muss also nicht jedes Bietergemeinschafts-Mitglied alle Referenzanforderungen erfüllen. Maßgeblich ist, dass der Bieter als Gesamtheit alle Anforderungen erfüllt.
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen), dem Entwurf des Vertrages (Teil C der Vergabeunterlagen), dem Preisblatt (Teil D der Vergabeunterlagen) und dem Angebotsvordruck (Teil E der Vergabeunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es findet ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 14 Abs. 3 Nr. 2, 17 Abs. 2 Vergabeverordnung (VgV) vom 12.4.2016 (BGBl. I S. 624) statt. Die Vergabestelle behält sich vor, den Zuschlag ohne weitere Verhandlungen direkt auf das erste Angebot zu erteilen.
Im Teilnahmewettbewerb wird zunächst ausschließlich die Eignung der Bewerber überprüft. Es werden bis zu 3 von denen, die sich als geeignet erweisen, in einem zweiten Verfahrensschritt zur Vorlage eines ersten Angebotes aufgefordert.
Um eine rechtzeitige Beantwortung sicherzustellen, richten Sie Rückfragen zu den Vergabeunterlagen bitte frühzeitig (spätestens bis zum 10.12.2020) und ausschließlich über das Vergabeprotal an die Vergabestelle. Selbstverständlich sind Rückfragen auch nach diesem Termin noch zulässig. Die rechtzeitige Beantwortung kann aber nicht mehr garantiert werden.
Der Teilnahmeantrag ist in elektronischer Form und unterschrieben (eingescannt) mit den geforderten Unterlagen und Dokumenten einzureichen.
Abgesehen von den in Teil E vorgesehenen, gibt es keine Formblätter und weitere Unterlagen für die Erstellung dieses Angebotes. Kosten für die Verfahrensteilnahme werden nicht erstattet.
Auf der Internetseite sind die Ausschreibungsunterlagen (Teil A. Verfahrensbedingungen mit Wertungsmatrix, Teil B. Leistungsbeschreibung, Teil C. Vertragsentwurf, Teil D. Preisblatt und Teil E. Angebotsvordruck und Formblätter) eingestellt. Diese sind für die zweite Stufe des Verfahrens, mithin das Verhandlungsverfahren, bestimmt. Diese Unterlagen haben für den zunächst stattfindenden Teilnahmewettbewerb, in dem ausschließlich die Eignung der Bewerber überprüft wird, noch keine inhaltliche Bedeutung. Den Bewerbern steht es selbstverständlich frei, sich über diese Unterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, schon jetzt weitere Informationen zu dem ausgeschriebenen Projekt einzuholen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YQQDVX5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.