Bau eines vollautomatischen Fahrradparkhauses Referenznummer der Bekanntmachung: 2.3_20_142-TNW
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hennigsdorf
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16761
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hennigsdorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bau eines vollautomatischen Fahrradparkhauses
Schlüsselfertige Errichtung eines vollautomatischen Fahrradparkhauses für circa 120 Fahrräder inklusive Ladestationen für E-Bikes und Abschluss eines Wartungsvertrages für 10 Jahre mit der Option der Verlängerung entsprechend der Informationsunterlage zum Verfahren.
Hennigsdorf Rathausplatz 1
16761 Hennigsdorf
Errichtung eines vollautomatischen Fahrradparkhauses für circa 120 Fahrräder inklusive der optionalen Ladeinfrastruktur für E-Bikes mit verschiedensten Zahlungsmöglichkeiten entsprechend der nachfolgenden Anforderungen:
1. Gestaltung und technische Anforderungen:
— Fahrradparkhaus als Turmvariante, nach Möglichkeit in „runder“ Form (Bezug zum Rathaus),
— Ausführung des Übergabebereiches und der unterste Ebene als geschlossene Fassade zur Optik des Rathauses passend (z. B. Klinkeroptik),
— obere Ebenen als transparente Glas-Metallkonstruktion inclusive bruchsicherem, hitzeabsorbierendem Glas,
— geringe Grundfläche für den Fahrradturm von circa 50 m2 (siehe auch Bauvoranfrage),
— Höhe maximal 12,0 m über Gelände (siehe auch Bauvoranfrage), Flachdach,
— vollautomatisches Fahrradparksystem mit circa 8 Ebenen und mit Stellplatz für circa 120 Fahrräder,
— geeignet für alle gängigen Fahrradmodelle bis mindestens 30 kg, einschließlich E-Bikes und Pedelecs; Maß der Fahrräder (Höhe mindestens 1,20 m, Länge bis 2,00 m, Raddurchmesser von 26-29", Felgenbreite ca. 22-76 mm),
— Einlagerung von Kindersitzen, Satteltaschen und Fahrradkörben am Rad bis zu einer maximalen Breite von circa 76 cm und Höhe von mindestens 1,20 m,
— schnelle Zugriffszeiten sowohl beim Einstellvorgang als auch beim Abholvorgang, nach Möglichkeit durchschnittlich nur ca. 20 bis 50 Sekunden,
— mindestens eine Übergabestation,
— Prüfung der Fahrradabmessungen im Übergabebereich durch Lichtschranken oder andere geeignete und vandalismussichere Einbauten,
— Kein Zugriff durch Dritte, Ausschluss von Vandalismus und Diebstahl innerhalb der automatischen Fahrradabstellanlage,
— Beleuchtung und Belüftung,
— Schnittstelle für Fernwartung.
2. Wartung – Wartungsvertrag:
— Die Konstruktion des Fahrradparkhauses hat so zu erfolgen, dass ein geringer Wartungsaufwand erforderlich ist,
— Installation eines Ferndiagnosesystems,
— Einrichtung einer Rufbereitschaft bei Funktionsstörungen, wobei nach Möglichkeit mindestens folgende Zeiten abgedeckt werden sollen: werktäglich zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen von 8.00 Uhr bis 18 Uhr, optional 24h-Service täglich,
— Der Reparaturservice soll bei einer Störung innerhalb der Rufbereitschaft in circa 4 Stunden vor Ort sein,
— jährliche Wartungen, inclusive Funktionsprüfung der Mechanik, Elektrik, Hubeinrichtungen,
— jährliche Inspektionen durch Sichtkontrolle der Gesamtanlage (Stahlbau, Steuerungsanlagen, Bedienungs- und Antriebselemente, Hubfunktionen, Verriegelungsmechanismen, Tor, Oberflächen – und Verbindungselemente),
— erforderliche regelmäßige Prüfungen durch TÜV usw,
— Wartungsvertrag für das vollautomatische Fahrradparkhaus für 10 Jahre mit der Option der Verlängerung für mindestens 10 weitere Jahre.
3. Bezahl- und Buchungssystem:
— Die Bedienung der Systeme soll intuitiv/selbsterklärend für den Nutzer sein,
— Bedien-/ Buchungsmöglichkeiten für feste Nutzerkreise (Dauermieter) und Spontan-/Tagesnutzer,
— Dauernutzer per RFID (Radio Frequency Identification) oder Chipkarte,
— Bezahlung und Parken mit Giro-/Kreditkarte, Smartphone und über Onlineplatt-form / App soll möglich sein.
4. Weitere Ausstattungselemente:
— circa 10 Lademöglichkeiten für E-Bike-Akkus in Form von Schließfächern,
— Optional: 10 Schließfächer für Gegenstände, die die maximalen Abmessungen des Fahrrads überschreiten,
— Optional: Station mit Luftpumpe (siehe Stationen für Autos), Fahrradwerkzeug (für kleine Reparaturen/Schlauchwechsel incl. „Schlauchautomat“).
5. Medienanschlüsse:
Herstellung der erforderlichen Medienanschlüsse inklusive Hausanschlüsse, Übergangs- und Sicherungskästen zum Betrieb des Fahrradparkhauses wie:
— Stromanschluss,
— Router und Internetverbindung für Fernwartung, Bezahlsysteme usw,
— erforderliche Kabelkanäle und Leitungen bis zum Schaltschrank des Fahrradparkhauses, Erdung und Potentialausgleich, Blitzableiter,
— Herstellung Abwasseranschluss und Pumpensumpf zur Entwässerung,
— Versickerung des anfallenden Regenwassers oder Anschluss an den Regenwasserkanal, wenn genehmigungsfähig.
6. Sonstige Planungs- und Bauleistungen:
— Erstellung des Bauantrages einschließlich aller Gebühren, amtlicher Lageplan,
— Bauüberwachung,
— Medienumverlegungen,
— Versetzen der Schaukästen. Telekomsäule, Straßenleuchte,
— Aufbruch- und Erdarbeiten,
— Herstellung der erforderlichen Fundamente, Betonarbeiten und erforderliche Drainage außerhalb und innerhalb des Fahrradparkhauses,
— Verkehrssicherungsmaßnahmen und Baustelleneinrichtung,
— Transport,
— Montage einschließlich Kran bzw. Gerüst,
— Herstellung der Oberflächen, Anschlüsse.
Gefördert durch die Bundesrepublik Deutschland, Zuwendungsgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Auswahlkriterien Teilnahmeantrag
Abschnitt IV: Verfahren
Die Frist für den Teilnahmeantrag wurde auf 25 Kalendertage verkürzt, da eine Vorinformation über das Verfahren erfolgte, der Teilnahmeantrag elektronisch eingereicht und die Anforderungen an den Teilnahmeantrag an sich nicht sehr hoch sind.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabegesetz des Landes Brandenburg findet Anwendung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YDFR5VV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de/
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gemäß § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antraggegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.