Bildungscampus Glindow, VE 01 – Baufeldfreimachung und Erdbau Referenznummer der Bekanntmachung: 241-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hoffbauer-stiftung.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bildungscampus Glindow, VE 01 – Baufeldfreimachung und Erdbau
Die Hoffbauer-Stiftung plant die Errichtung eines Schulcampus in der Stadt Werder/Havel, OT Glidow. Der Campus soll über ein komplettes Angebot von Kindertagesstätten über Grundschule bis zu einer Gesamtschule, inclusive Sporthalle und Außensportflächen verfügen.
Werder (Havel)
DEUTSCHLAND
— 1 000 m2Schottertragschicht zur Ertüchtigung einer unbefestigten Straße,
— 2 150 m2 Baustraßen und Lagerflächen,
— 10 740 m3 Oberboden abtragen,
— 4 000 m3 Oberboden sieben,
— 11 580 m3 Boden lösen und wieder einbauen,
— 36 800 m2 Erdplanum,
— 7 260 m3 Oberboden abfahren,
— 400 m Trinkwasserleitung herstellen (außerhalb des Baufeldes).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bildungscampus Glindow, VE 01 – Baufeldfreimachung und Erdbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwielowsee OT Geltow
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpruefungsverfahren
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.