Technologieanlagen Drahtherstellung Referenznummer der Bekanntmachung: F41_000354
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.b-tu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technologieanlagen Drahtherstellung
Zur Untersuchung von Prozessketten der additiven Fertigung in Ihrer Gesamtheit (Draht-/Pulverherstellung, additive Fertigung, Fügen, Nachbehandlung, Bauteilprüfung) soll eine Technologieanlage zur Drahtherstellung lt. Leistungsbeschreibung zu Los 1 und Los 2 geliefert werden.
Lichtbogenschmelzofen
BTU Cottbus-Senftenberg
Konrad-Wachsmann-Allee 17
03046 Cottbus
Panta Rhei, Versuchshalle
Es soll ein Lichtbogenschmelzofen lt. Leistungesbeschreibung (LOS1) geliefert werden. Die Lieferung soll schnellstmöglich nach Auftragserteilung erfolgen. Spätestens aber bis 10/2021.
Rundknetmaschine
BTU Cottbus-Senftenberg
Konrad-Wachsmann-Allee 17
03046 Cottbus
Panta Rhei, Versuchshalle
Es soll ein Lichtbogenschmelzofen lt. Leistungesbeschreibung (LOS1) geliefert werden. Die Lieferung soll schnellstmöglich nach Auftragserteilung erfolgen. Spätestens aber bis 10/2021.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
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Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt im Vier-Augen-Prinzip über den Vergabemarktplatz. Eine bieterseitige Teilnahme ist lt. VgV nicht zulässig.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY0RMEW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.