Lieferleistungen zur Austonnung des Schifffahrts- und Sperrbereiches Senftenberger See
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: D-01968
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lmbv.de
Adresse des Beschafferprofils: www.lmbv-einkauf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferleistungen zur Austonnung des Schifffahrts- und Sperrbereiches Senftenberger See
Der Senftenberger See wird seit abgeschlossener Flutung für wasserwirtschaftliche Belange genutzt.
Zur Abgrenzung der schiffbaren Flächen ist im Rahmen der gesetzlichen Notwendigkeit eine Abgrenzung mit gelben Stumpftonnen einzurichten.
Gemäß der Stellungnahme des Sachverständigen für Böschungen ist es unabdingbar, ganzjährig eine Bojenkette mit eindeutiger Markierung durch Hinweisschilder inselumlaufend auszulegen.
Der Auftrag bezieht sich nur auf die Lieferung der benötigten Tonnen einschließlich der Befestigung, Anker, Ankerseile, Sperrketten und aller Kleinteile auf der Lagerfläche Grubenwasserreinigungsanlage Rainitza (Großräschen). Der Transport zum Lager wird nicht gesondert vergütet.
Lieferort: Grubenwasserreinigungsanlage Rainitza-Großräschen
Lieferung von
— 157 Stück Markierungstonnen,
— 187 Stück Kauschen aus Edelstahl V4A,
— 187 Stück Kauschen aus verzinkten Stahl,
— 187 Stück geschweifte Schäkel (V4A),
— 374 Stück geschweifte Schäkel (Stahl verzinkt),
— 187 Stück Ankerketten,
— 187 Stück Klappanker,
— 237 Stück Schwimmkugelketten,
— 748 Stück Seilklemmen.
Vergabenummer: [removed]
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferleistungen zur Austonnung des Schifffahrts- und Sperrbereiches Senftenberger See
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Fläche, auf der die Leistungen erbracht werden, stehen unter Bergaufsicht: nein.
Die Fläche, auf der die Leistungen erbracht werden, befinden sich in grundbruch- und setzungsfließgefährdeten Bereichen: nein.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Ort: entfällt
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Senftenberg
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.lmbv.de