Entsorgung von Krankenhausabfällen (Entsorgung von Restabfällen des Landkreises Barnim) Referenznummer der Bekanntmachung: I-Vst-98.2/19-Los 6
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eberswalde
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16225
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.barnim.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://vergabemarktplatz.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung von Krankenhausabfällen (Entsorgung von Restabfällen des Landkreises Barnim)
Gegenstand der Leistung ist die Übernahme und die Entsorgung (Verwertung, Beseitigung) der im Landkreis Barnim dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassenen Krankenhausabfälle gemäß den Kriterien des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) vom 24. Februar 2012 nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung ab dem 1.1.2022.
Die Abfälle sind an einer durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle (Umschlagstation oder Entsorgungsanlage) zu übernehmen. Die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
Die ausgeschriebenen Abfälle sind zu übernehmen, ggf. zu transportieren und einer Entsorgung zuzuführen. Die Leistung umfasst die Entsorgung von ca. 400 bis 1 100 Mg/a an Krankenhausabfällen (AVV 18 01 04).
Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr, wenn er nicht spätestens bis zum 31.12.2025 von einem der Vertragspartner gekündigt wird und sodann um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens bis zum 31.12.2026 von einem der Vertragspartner gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen:
— Eigenerklärung des Bieters zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
— Eigenerklärung des Bieters zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG),
— Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat,
— Eigenerklärung des Bieters, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat,
— Angaben zur Rechtsform des Bieters,
— Nachweis des Bieters, dass sein Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem es niedergelassen ist, eingetragen ist, nicht älter als 6 Monate (mittels Dritterklärung),
— ggf. Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen (mittels Eigenerklärung),
— bei Bietergemeinschaften sind die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB sowie der aktuelle Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen; im Übrigen werden die Nachweise in Summe bewertet.
Auf Anforderung der Vergabestelle sind einzureichen:
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; mittels Dritterklärung; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist),
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (der Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind, nicht älter als 6 Monate; mittels Dritterklärung),
— aktueller (d.h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (mittels Dritterklärung).
Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen:
— Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen und über die Bilanzsumme, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Eigenerklärung über eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung,
— Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, haben der Bieter/Auftragnehmer und das andere Unternehmen zu erklären, dass sie für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gesamtschuldnerisch zu haften.
Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen:
— Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten 3 Jahre für die Entsorgung von Krankenhausabfällen (AVV 180104), gemischten Siedlungsabfällen (AVV 200301), brennbaren oder sonstigen Abfällen aus der mechanischen Behandlung (AVV 191210/ 191212) oder Sperrmüll (AVV 200307), mit Benennung von durchgeführter Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers (auf Verlangen: Ansprechpartner und dessen Telefonnummer), Leistungsumfang (entsorgte Abfallmenge pro Jahr) und entsorgter Abfallart (mittels Eigenerklärung),
— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation für die Leistung der abschließenden Verwertung oder Beseitigung von krankenhausspezifischen Abfällen (AVV 180104) (mittels Dritterklärung),
— Eigenerklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten 3 Jahre).
Anforderungen an die Referenzen: Die Summe der Referenzen muss innerhalb eines Jahres eine behandelte Abfallmenge von mindestens 500 Mg/a enthalten. Eine Referenz ist ausreichend, sofern sie die Anforderung hinsichtlich der entsorgten Abfallmenge erfüllt.
Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer Sicherheit durch eine Bürgschaft in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages (Besondere Vertragsbedingungen) zu leisten.
Es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Teilnahme von Bietern ist nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV, § 40 Abs. 2 UVgO)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach Durchführung eines Verhandlungsverfahrens zur Entsorgung von Restabfällen des Landkreises Barnim, bei dem für Los 6, die Entsorgung von Krankenhausabfällen, kein Angebot einging, wird die Entsorgung der Krankenhausabfälle erneut ausgeschrieben. Es findet ein offenes Verfahren gemäß § 15 Abs. 1 VgV statt.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in ein zertifiziertes Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV, sofern die Nachweise dort auch enthalten sind. Für Referenzen gelten jedoch die unter III.1.3 genannten Mindeststandards.
Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz Brandenburg (VMP). Alle Nachrichten der Vergabestelle (neben den Antworten auf Bieterfragen und Änderungen der Unterlagen auch z. B. Nachforderungen, die Vorinformation nach § 134 GWB, die Information über den Zuschlag oder die Nichtberücksichtigung von Angeboten) werden elektronisch über den VMP übermittelt. Sämtliche Unterlagen sind ausschließlich in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg zu übermitteln. Für die Abgabe des Angebotes steht ein sog. Bietertool zur Verfügung. Die Übermittlung eines Angebotes außerhalb des Bietertools, z. B. per E-Mail, ist nicht zulässig und führt im Regelfall zum Ausschluss des so übermittelten Angebotes im Vergabeverfahren.
Mit dem Angebot sind folgende weitere Unterlagen einzureichen:
— Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung unter Benennung folgender Aspekte: a) Beschreibung des vorgesehenen Entsorgungs- und ggf. Logistikkonzeptes für die zu übernehmenden Abfälle. Bei mehrstufigen Konzepten ist jede vorgesehene Stufe des Entsorgungs- und Logistikkonzeptes zu beschreiben; b) Ausdruck eines Luftbildes (google-maps o. ä.) des Standortes der vorgesehenen Übernahmestelle (Umschlagstation oder Entsorgungsanlage), mit Kennzeichnung des Standortes der Eingangswaage,
— Anlagenkennblatt der vorgesehenen Anlage zur Entsorgung (Verwertung/Beseitigung) der Abfälle (Betreiber, Standort, Genehmigungsdatum, Anlagendurchsatz, Art der Behandlung, genehmigte Abfallarten),
— Anlagenkennblatt für eine ggf. zusätzlich vorgesehene Umschlagstation (Angaben zu Betreiber, Standort, Genehmigungsdatum, genehmigten Abfallarten, geeichter Straßenfahrzeugwaage),
— ggf. Erklärung des Bieters zum Einsatz von Unterauftragnehmern,
— Angaben des Bieters gem. § 53 Abs. 9 VgV über die evtl. Bildung einer Bietergemeinschaft,
— Für die Nachforderung von Unterlagen gelten die Bestimmungen des § 56 VgV.
Auf Anforderung der Vergabestelle sind folgende weitere Unterlagen einzureichen:
— Genehmigungsunterlagen bezüglich der im Angebot benannten Anlagen sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Angebotsinhalte,
— Eigenerklärung des Unterauftragnehmers: Benennung, Bereitschaftserklärung zur Leistungserbringung für mindestens 1 Jahr ab Leistungsbeginn, Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen,
— Für Unterauftragnehmer sind auf Verlangen des Auftraggebers die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer vorzulegen.
Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YY7YD4T.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gelten die Regelungen des § 160 GWB. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[...]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eberswalde
Postleitzahl: 16225
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]