Gebäudeplanung BPol Compound, Heinrich-Mann-Straße 103, Potsdam (Haus 8, 13 und 14) Referenznummer der Bekanntmachung: 47 / 2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bernau bei Berlin
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16321
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.blb.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeplanung BPol Compound, Heinrich-Mann-Straße 103, Potsdam (Haus 8, 13 und 14)
Der BLB beabsichtigt in diesem Verfahren die Architekten-/ Ingenieurleistungen des Leistungsbildes Gebäudeplanung § 34 HOAI 2013 für die Häuser 8, 13 und 14 in der Liegenschaft Heinrich-Mann-Allee 103 in Potsdam zu vergeben.
Haus 8
BPol Compound
Heinrich-Mann-Straße 103, Haus 8, 13 und 14
14473 Potsdam
Die Baumaßnahme für die Sanierung zur Unterbringung der Bundespolizei umfasst die bedarfsgerechte Herrichtung der Häuser 8, 13, und 14 in der Heinrich- Mann- Allee 103 in 14473 Potsdam.
Entsprechend der Bedarfsbeschreibung umfasst die Gesamtmaßnahme der Sanierungs- und Herrichtungsmaßnahmen für die dreigeschossigen Gebäude mit Keller und geneigtem Dach (Haus 14: zweigeschossig, teilunterkellert) mit allgemeinen Sicherheitsanforderungen bezüglich des Gebäudezugangs und der Fenster und Lichtschächte.
Des Weiteren ist für die 77 Bediensteten des Nutzers die innere Aufteilung des Gebäudes mittels Trockenbauwänden neu zu gliedern. Sanitärräume und Teeküchen sind zu erneuern bzw. neu zu schaffen.
Der BLB beabsichtigt in diesem Verfahren die Architekten-/ Ingenieurleistungen des Leistungsbildes Gebäudeplanung § 34 HOAI für die Häuser 8, 13 und 14 zu vergeben.
Die Planung ist in enger Zusammenarbeit/ Abstimmung zwischen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BlmA), Nutzer (Bundespolizei, BPol) und dem BLB auszuführen.
Ebenso ist die Unfallversicherung Bund und Bahn frühzeitig in den Planungsprozess mit einzubeziehen.
1. Mit dem Abschluss des Vertrags werden lediglich die nicht optionalen Teile der Leistung beauftragt. Die weiteren Leistungen, Leistungsstufen und Leistungsteile werden einzeln oder im Ganzen, ganz oder teilweise, schriftlich beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich explizit vor, einzelne Leistungen ganz oder in Teilen auch an Dritte zu vergeben.
2. Werden im Planungsverlauf Änderungen des Auftrages notwendig, die zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe nicht vorhersehbar waren und den Gesamtcharakter des Auftrages nicht verändern, behält sich der Auftraggeber eine Änderung des Auftrages gemäß § 132 Abs. 3 Nr. 2 GWB ausdrücklich vor.
Haus 13
BPol Compound
Heinrich-Mann-Straße 103, Haus 8, 13 und 14
14473 Potsdam
Siehe Beschreibung der Beschaffung zu Los 1.
Siehe Beschreibung zu Los 1.
Haus 14
BPol Compound
Heinrich-Mann-Straße 103, Haus 8, 13 und 14
14473 Potsdam
Siehe Beschreibung der Beschaffung zu Los 1.
Siehe Beschreibung zu Los 1.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Haus 8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01187
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Haus 13
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01187
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Haus 14
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01187
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YYERMA9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 160 GWB. Danach sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt hat, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über den Vergaberechtsverstoß gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zudem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html