Generalplanerleistung Schule Borkheide Referenznummer der Bekanntmachung: 38/20 - Angebotsphase
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brück
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14822
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amt-brueck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistung Schule Borkheide
Generalplanerleistungen (Gebäudeplanung, Innenräume, Technische Gebäudeausrüstung, Tragwerks- und Freianlagenplanung) für die Errichtung eines Grundschulgebäudes und einer 1-Feld-Turnhalle in der Gemeinde Borkheide.
Die Maßnahme ist in 3 Bauabschnitten durchzuführen.
1. BA. Neubau der Grund-schule,
2. BA Abriss Containeranlage,
3. BA Neubau Sporthalle.
Grundleistungen folgender Leistungsbilder zu erbringen:
Gebäudeplanung und Innenräume nach § 34 HOAI
Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung nach § 53 Abs. 2 Nr. 1-6 HOAI
Tragwerksplanung nach § 49 HOAI
Freianlagenplanung (diejenigen Grundleistungen der Freianlagenplanung, die für die Planung und bauliche Umsetzung von folgenden Aspekten notwendig sind: Pflasterflächen / Zuwe-gungen neue Schule, Umzäunung, öffentliche Erschließung, Fahrradständer, Grün sowie Mitwirkung öffentliche Erschließung, Kartierung und Untersuchung des Be-standes Wald, Eingriffs- oder Ausgleichsbilanzierung – Forderung UNB im Außenbereich, Erstellen von Rodungs- und Baumfällanträgen.
Es sind folgende Besonderen Leistungen zu erbringen:
Erstellung Brandschutzplanung (einschließlich konstruktiver Brandschutz, Flucht-, und Rettungswege), Leistungen Wärmeschutz und Energiebilanzierung (Anlage 1 Ziff. 1.2.1 HOAI), ins-besondere Nachweis Wärmeschutz, EnEV 2016 Beratungsleistung Bauakustik und Raumakustik (Anlage 1 Ziff. 1.2.1 HOAI), Mitwirkung öffentliche Erschließung, Kartierung und Untersuchung des Bestandes Wald
Eingriffs- oder Ausgleichsbilanzierung – Forderung UNB im Außenbereich, Erstellen von Rodungs- und Baumfällanträge
Prüfung Umwelterheblichkeit / Umweltverträglichkeit – Bauantrag nach § 35 BauGB (Waldumwandlungsantrag nach Stellungnahme Fachbehörde Forst im Bauantragsverfahren.
Die Beauftragung erfolgt in Stufen. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die folgenden Leistungen der Leistungsstufen I. für den 1. BA beauftragt:
I: Neubau Grundschule
LP 1-3 aller o. g. Leistungsbilder sowie die oben aufgeführten Besonderen Leistungen.
Optional werden folgende Leistungen beauftragt:
II: LP 4 aller oben genannter Leistungsbilder
III: LP 5-7 aller oben genannter Leistungsbilder (Tragwerksplanung nur bis LP 6)
IV: LP 8-9.
2. BA Abbruch/Rückbau Containeranlage:
V: sämtliche Planungsleistungen die Erstellung einer Bau- bzw. Abrissgenehmigung,
VI: alle evtl. notwendigen Planungsleistung sowie Bauüberwachung.
3. BA: Neubau 1-Feld- Turnhalle
VII: LP 1-3 aller o. g. Leistungsbilder sowie die oben zu dieser Leistungsphase aufgeführten Besonderen Leistungen,
VIII: LP 4 aller oben genannter Leistungsbilder,
IX: LP 5-7 aller oben genannter Leistungsbilder (Tragwerksplanung nur bis LP 6),
X: LP 8-9 aller oben genannter Leistungsbilder (Tragwerksplanung nur bis LP 6).
Vgl. Ausführungen zur stufenweisen Beauftragung.
Der AG behält sich vor, den Zuschlag auf das indikative Angebot zu erteilen und nicht in Verhandlungen einzutreten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalplanerleistungen Schule Borkheide
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCERMA7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.