Vergabe von Planungsleistungen für Sanierung und Erweiterung Juri-Gagarin-Oberschule Fürstenwalde Referenznummer der Bekanntmachung: 9/20 - Angebotsphase
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Beeskow
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Postleitzahl: 15848
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.md-ra.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Planungsleistungen für Sanierung und Erweiterung Juri-Gagarin-Oberschule Fürstenwalde
Vergabe von Planungsleistungen für die Sanierung und die Erweiterung Juri-Gagarin-Oberschule in Fürstenwalde.
Juri-Gagarin-Oberschule
Juri-Gagarin-Straße
15517 Fürstenwalde
Der Landkreis LOS plant die Sanierung und Erweiterung der Juri-Gagarin-Oberschule in Fürstenwalde.
Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um einen teilunterkellerten Schulbau, in Stahlbetonfertigteilbauweise (Querwandbauweise), Typ Erfurt TS 66 / 69. Das Gebäude besteht aus 3 Baukörpern, einem 4-geschossigen Längsbau und zwei 3-geschossigen Bau-ten.
Da keine Bestandsstatik vorliegt, werden Annahmen zur Konstruktion getroffen, die während der Bauphase zu prüfen sind. Es wird davon ausgegangen, dass die Deckenkonstruktionen aus Spannbetondecken bestehen, die sich zu den Querwänden hin spannen. Die Wände bestehen aus Betonfertigelementen. Derzeit liegt eine Grundlagenermittlung und Handlungsempfehlung für die Sanierung und Nutzungsanpassung (Erweiterungsbau) vom 25.10.2019 (als Anlage beigefügt) vor. Auf dieser Planung ist die weitere Planung aufzubauen.Die Zu-fahrt zum Grundstück erfolgt über die Juri-Gagarin-Straße und der Straße Große Freizeit. Das Grundstück liegt unmittelbar neben der Straße.
Zu beachten sind die Nutzeranforderungen und die für den Standort geltenden Satzungen
Sowie die baurechtlichen Vorgaben und Regelungen.
Gebäudedaten:
Gebäudemaße: B/L (Außenmaße): Höhen:
— Längsbau Trakt I 58,89 m * 8,09 m 14,26 m,
— Verbindungsbau Trakt II 9,00 m * 8,97 m 11,01 m,
— Fachkabinettbau Trakt III 28,49 m * 14,79 m 11,01 m.
Geschoßhöhen:
— KG – EG: ca. 1,88 m,
— EG – 1.OG (OKFF): ca. 3,30 m,
— 1.OG – 2.OG: ca. 3,30 m,
— 2.OG – 3.OG: ca. 3,30 m.
Folgendes ist bei der Planung zu berücksichtigen: Derzeit liegt eine Grundlagenermittlung und Handlungsempfehlung für die Sanierung und Nutzungsanpassung (Erweiterungsbau) vom 25.10.2019 (als Anlage beigefügt) vor. Auf dieser Planung ist die weitere Planung aufzubauen.
(Anzahl der Schüler, Raumprogramm usw.). Das Schulgebäude wird während der Umbau-und Erweiterungsmaßnahmen freigezogen.
Es ist beabsichtigt, folgende Grundleistungen zu vergeben:
Objektplanung Gebäude und Innenräume
(§ 33 ff., HOAI 2013, Leistungsphasen 2-9, stufenweise);
— Leistungsstufe 1 – Lph 2 HOAI 11.11.2020-4.2.2021,
— Leistungsstufe 2 – Lph 3-4 HOAI als Option,
— Leistungsstufe 3 – Lph 5-7 HOAI als Option,
— Leistungsstufe 4 – Lph 8-9 HOAI als Option.
Fachplanung Technische Ausrüstung
(§ 53 ff., HOAI 2013, Anlagengruppen 1-8, Leistungsphasen 1-9, stufenweise);
— Leistungsstufe 1 – Lph 1-2 HOAI 11.11.2020-4.2.2021,
— Leistungsstufe 2 – Lph 3-4 HOAI 28.4.2021-30.9.2021 als Option,
— Leistungsstufe 3 – Lph 5-7 HOAI 20.1.2022-20.7.2022 als Option,
— Leistungsstufe 4 – Lph 8-9 HOAI 14.9.2022-10.10.2023 als Option.
Fachplanung Tragwerksplanung
(§ 49 ff., HOAI 2013, Leistungsphasen 1-6, stufenweise);
— Leistungsstufe 1 – Lph 1-2 HOAI 11.11.2020-4.2.2021,
— Leistungsstufe 2 – Lph 3-4 HOAI 28.4.2021-30.9.2021 als Option,
— Leistungsstufe 3 – Lph 5-6 HOAI 20.1.2022-20.7.2022 als Option.
Objektplanung Freianlagen
(§ 38 ff., HOAI 2013, Leistungsphasen 1-9, stufenweise)
— Leistungsstufe 1 – Lph 1-2 HOAI 11.11.2020-4.2.2021,
— Leistungsstufe 2 – Lph 3-4 HOAI 28.4.2021-30.9.2021 als Option,
— Leistungsstufe 3 – Lph 5-7 HOAI 20.1.2022-20.7.2022 als Option,
— Leistungsstufe 4 – Lph 8-9 HOAI 14.9.2022-10.10.2023 als Option.
Verkehrsanlagen
(§ 45 ff, HOAI 2013, Leistungsphasen 1-9, stufenweise)
— Leistungsstufe 1 – Lph 1-2 HOAI 11.11.2020-4.2.2021,
— Leistungsstufe 2 – Lph 3-4 HOAI 28.4.2021-30.9.2021 als Option,
— Leistungsstufe 3 – Lph 5-7 HOAI 20.1.2022-20.7.2022 als Option,
— Leistungsstufe 4 – Lph 8-9 HOAI 14.9.2022-10.10.2023 als Option.
Mit der Zuschlagserteilung wird jeweils die 1. Leistungsstufe der Grundleistungen und die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes als besondere Leistung beauftragt. Die Beauftragung der weiteren Leistunugsstufen ist optional.
Außerdem ist beabsichtigt als Option, nachfolgende Beratungsleistungen und besondere Leistungen gem. HOAI 2013 zu vergeben:
Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Bau- und Raumakustik und Schallimmissionsschutz.
Erstellung des Fördermittelantrags bzw. Verwendungsnachweises der Fördermittel
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung dieser Leistung besteht allerdings nicht.
Vgl. Ziffer II. 2.4 der Bekanntmachung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe von Planungsleistungen für Sanierung und Erweiterung Juri-Gagarin-Oberschule Fürstenwalde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03044
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YEJRMN0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.