Turmwagen 2020 Referenznummer der Bekanntmachung: Auftragsbekanntmachung
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt (Oder)
NUTS-Code: DE403 Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 15232
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.svf-ffo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Turmwagen 2020
Die SVF beabsichtigt im Jahr 2021 ein Oberleitungsmontagefahrzeug mit teleskopierbarer Hubarbeitsbühne und Schienenfahreinrichtung mit hydrostatischem Fahrantrieb für eine Spurweite von 1.000 mm zu beschaffen.
Frankfurt (Oder)
Böttnerstraße 1
15232 Frankfurt (Oder)
Die SVF beabsichtigt im Jahr 2021 ein Oberleitungsmontagefahrzeug mit teleskopierbarer Hubarbeitsbühne und Schienenfahreinrichtung mit hydrostatischem Fahrantrieb für eine Spurweite von 1 000 mm zu beschaffen.
Das Fahrzeug wird für die Instandhaltung, der unter Spannung stehenden Oberleitungsanlage (DC bis 1.500 V), der SVF eingesetzt.
Der Einsatz des Fahrzeuges muss im gesamten Streckennetz der SVF auch unter niedrigen Bauwerken, engen Gleisbögen, schmalen Straßen und großen Gefällestrecken möglich sein. Die Besonderheiten der Lichtraumprofile Bahnsteig, Radreifen und Schienen sind in der Anlage ersichtlich. Darüber hinaus gelten die Forderungen der BOStrab und deren einschlägigen Empfehlungen.
Die Optionen werden ausführliche in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) sowie zusammenfassend in der Anlage 13 beschrieben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Oberleitungsmontagefahrzeug
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YM1RMFL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Enthalten diese Verfahrensbedingungen nebst Anlagen nach Auffassung des Bieters unklare, unvollständige oder widersprüchliche Aussagen, welche einen Bewerber von der Teilnahme abhalten könnten, so hat der Bewerber die SVF darauf unverzüglich hinzuweisen. Insoweit wird auf die Rügepflichten nach § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, wenn er spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren eingereicht wird.
Im Falle, dass die Vergabeunterlagen nach Ansicht des Bieters Vergabevorschriften verletzen hat er die SVF unverzüglich, schriftlich und fristgemäß darauf hinzuweisen. Auf die Ausschlusswirkungen des § 160 GWB wird hingewiesen.