Turmwagen 2020 Referenznummer der Bekanntmachung: Auftragsbekanntmachung

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt (Oder)
NUTS-Code: DE403 Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 15232
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.svf-ffo.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Turmwagen 2020

Referenznummer der Bekanntmachung: Auftragsbekanntmachung
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34621200 Schienengebundene Instandhaltungs- oder Arbeitswagen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die SVF beabsichtigt im Jahr 2021 ein Oberleitungsmontagefahrzeug mit teleskopierbarer Hubarbeitsbühne und Schienenfahreinrichtung mit hydrostatischem Fahrantrieb für eine Spurweite von 1.000 mm zu beschaffen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34621200 Schienengebundene Instandhaltungs- oder Arbeitswagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE403 Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Frankfurt (Oder)

Böttnerstraße 1

15232 Frankfurt (Oder)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die SVF beabsichtigt im Jahr 2021 ein Oberleitungsmontagefahrzeug mit teleskopierbarer Hubarbeitsbühne und Schienenfahreinrichtung mit hydrostatischem Fahrantrieb für eine Spurweite von 1 000 mm zu beschaffen.

Das Fahrzeug wird für die Instandhaltung, der unter Spannung stehenden Oberleitungsanlage (DC bis 1.500 V), der SVF eingesetzt.

Der Einsatz des Fahrzeuges muss im gesamten Streckennetz der SVF auch unter niedrigen Bauwerken, engen Gleisbögen, schmalen Straßen und großen Gefällestrecken möglich sein. Die Besonderheiten der Lichtraumprofile Bahnsteig, Radreifen und Schienen sind in der Anlage ersichtlich. Darüber hinaus gelten die Forderungen der BOStrab und deren einschlägigen Empfehlungen.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Optionen werden ausführliche in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) sowie zusammenfassend in der Anlage 13 beschrieben.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 01/SektVO/2020
Bezeichnung des Auftrags:

Oberleitungsmontagefahrzeug

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
01/12/2020
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP9YM1RMFL

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Enthalten diese Verfahrensbedingungen nebst Anlagen nach Auffassung des Bieters unklare, unvollständige oder widersprüchliche Aussagen, welche einen Bewerber von der Teilnahme abhalten könnten, so hat der Bewerber die SVF darauf unverzüglich hinzuweisen. Insoweit wird auf die Rügepflichten nach § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen.

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, wenn er spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren eingereicht wird.

Im Falle, dass die Vergabeunterlagen nach Ansicht des Bieters Vergabevorschriften verletzen hat er die SVF unverzüglich, schriftlich und fristgemäß darauf hinzuweisen. Auf die Ausschlusswirkungen des § 160 GWB wird hingewiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/02/2021

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