Konzession über Ausbau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzes im Landkreis Spree-Neiße
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Forst (Lausitz)
NUTS-Code: DE40G Spree-Neiße
Postleitzahl: 03149
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lkspn.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Konzession über Ausbau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzes im Landkreis Spree-Neiße
Der Landkreis Spree-Neiße koordiniert den Breitbandausbau für insgesamt fünf Projektgebiete im Landkreis im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Ziel ist die flächendeckende Sicherstellung einer zukunftsfähigen NGA-Breitbandversorgung mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe möchte der Landkreis Spree-Neiße sich privatwirtschaftlicher Unternehmen bedienen, welche in dieser Ausschreibung ausgewählt werden sollen. Diesem Ziel folgend hat der Landkreis Fördermittel bei Bund und Land beantragt. Der Landkreis plant zur Versorgung aller Bürger, Schulen und Gewerbetreibenden im Landkreis mit einem Telekommunikationsunternehmen im Rahmen des Förderverfahrens einen Zuwendungsvertrag zur Deckung der Wirtschaftlichkeitslücke für Bau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzes zu schließen. Einzelheiten sind den nachfolgenden Los-Beschreibungen sowie den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Amt Burg (Los 1)
Amt Burg:
Vorgesehen ist eine zuverlässige Versorgung mit Bandbreiten von mindestens 1 000 Mbit/s für ca. 692 Haushalte, 2 Schulen und 64 Unternehmen.
- Kriterium: Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Stadt Forst (Lausitz), Stadt Spremberg, Gemeinde Neuhausen (Los 2)
Stadt Forst (Lausitz), Stadt Spremberg, Gemeinde Neuhausen:
Vorgesehen ist eine zuverlässige Versorgung mit Bandbreiten von mindestens 1 000 Mbit/s für ca. 2 762 Haushalte, 24 Schulen und 265 Unternehmen.
- Kriterium: Die Konzession wird vergaben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Amt Döbern (Los 3)
Amt Döbern:
Vorgesehen ist eine zuverlässige Versorgung mit Bandbreiten von mindestens 1 000 Mbit/s für ca. 499 Haushalte, 3 Schulen und 28 Unternehmen.
- Kriterium: Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Stadt Drebkau und Stadt Welzow (Los 4)
Stadt Drebkau und Stadt Welzow:
Vorgesehen ist eine zuverlässige Versorgung mit Bandbreiten von mindestens 1 000 Mbit/s für ca. 868 Haushalte, 3 Schulen und 66 Unternehmen.
- Kriterium: Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Amt Peitz und Gemeinde Schenkendöbern (Los 5)
Amt Peitz und Gemeinde Schenkendöbern:
Vorgesehen ist eine zuverlässige Versorgung mit Bandbreiten von mindestens 1 000 Mbit/s für ca. 1 754 Haushalte, 4 Schulen und 127 Unternehmen.
- Kriterium: Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Amt Burg (Los 1)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46325
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://www.deutsche-glasfaser.de/
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Stadt Forst (Lausitz), Stadt Spremberg, Gemeinde Neuhausen (Los 2)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46325
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://www.deutsche-glasfaser.de/
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Amt Döbern (Los 3)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46325
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://www.deutsche-glasfaser.de
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Stadt Drebkau und Stadt Welzow (Los 4)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46325
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://www.deutsche-glasfaser.de/
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Amt Peitz und Gemeinde Schenkendöbern (Los 5)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46325
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: http://www.deutsche-glasfaser.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die zur Erfüllung des wirtschaftlichsten Angebotes erforderlichen Wertungs- und Zuschlagskriterien sind der Aufforderung der geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes zu entnehmen.
2) Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass aufgrund des BbgVergG und des BbgMFG besondere vertragliche Vereinbarungen zu schließen sowie Verpflichtungserklärungen des Bieters mit seinem Angebot einzureichen sind. Die Einzelheiten werden in der Angebotsphase konkretisiert.
3) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch einzureichen. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Verfahrensbedingungen und sonstigen Vergabeunterlagen verwiesen.
4) Rückfragen können bis zum 11.9.2019, 12.00 Uhr über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Land Brandenburg eingereicht werden. Diese werden im Rahmen eines anonymisierten Fragen-Antworten-Katalogs beantwortet. Diese Informationen sind zwingend bei der Erstellung des Teilnahmeantrags zu berücksichtigen.
Wichtiger Hinweis: Es obliegt allein den Interessenten sich fortwährend über ggf. zusätzliche Informationen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen zu informieren, welche auf o. g. Internetadresse zur Verfügung gestellt werden!
5) Hinweis zum Verfahrensablauf/Reduktion des Bieterkreises: Eine Reduktion des Bewerberkreises im Teilnahmewettbewerb findet nicht statt. Es ist beabsichtigt, alle Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebots aufzufordern, die die formalen Anforderungen und die Mindestanforderungen erfüllen, mithin geeignet sind. Es erfolgt jedoch eine Reduktion des Bieterkreises in der Angebotsphase: die Verhandlungen werden nur mit den besten drei Bietern stattfinden. Die Auswahl der besten drei Angebote erfolgt anhand der in der Aufforderung zur Angebotsabgabe enthaltenen Bewertungsmatrix. Die Angebotsinhalte werden geheim gehalten und die Verhandlungen werden getrennt mit den jeweiligen Bietern geführt. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
6) Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen mit den Bietern einzutreten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Postdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Verfahrens-/Bewerbungsbedingungen, die Vordrucke sowie die EU-Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die interessierten Unternehmen auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen oder die den Interessenten/Bewerbern/Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder verstoßen diese gegen geltendes Recht, so weist der Interessent/Bewerber/Bieter die Vergabestelle unverzüglich – spätestens jedoch mit der Abgabe des Teilnahmeantrags – schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren.
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Interessenten/Bewerbers/Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle bzw. des Landkreises, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“