Erstellung von FFH Managementplänen Referenznummer der Bekanntmachung: V-20/0784
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zossen
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung von FFH Managementplänen
Die Stiftung Naturschutzfonds Brandenburg, beabsichtigt die Managementplanung für die hier zu beauftragenden FFH-Gebiete bis zum Jahr 2023 abzuschließen.
14473 Potsdam Vor-Ort
Dazu wird die Erstellung der Managementplanung für 9 FFH-Gebiete im Land Brandenburg ausgeschrieben.
Die Ausschreibung erfolgt in 4 Losen:
— Los 1 Erarbeitung von Managementplänen für die FFH-Gebiete Treplin-Alt Zeschdorf Fließtal, Ketziner Havelinsel, Oderwiesen Neu-rüdnitz, Fängersee und Unterer Gamengrund, Oderinsel Küstrin-Kietz,
— Los 2 Erarbeitung von Managementplänen für die FFH-Gebiete Krayner Teiche/Lutzketal, Stockshof-Behlower Wiesen, Glinziger Teich- und Wiesengebiet, Talsperre Spremberg, Kleine Röder,
— Los 3 Erarbeitung von Managementplänen für die FFH-Gebiete „Damerower Wald — Schlepkower Wald — Jagenbruch“, „Charlottenhöhe“, „Schwemmpfuhl und Umgebung“, „Königsberger See, Kattenstieg See“,
— Los 4 Erarbeitung eines Managementplanes für das FFH-Gebiet und Naturschutzgebiet Oberes Rhinluch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSDYYDY6JJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabebestimmungen sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer des Landes Brandenburg schriftlich gestellt werden.
Beantragt ein Unternehmen die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung benannten Frist nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zossen
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://www.polizei.brandenburg.de