Erschließung des Entwicklungsbereiches Krampnitz-Tiefbau für Archäologie Referenznummer der Bekanntmachung: Krampnitz VE01
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ProPotsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erschließung des Entwicklungsbereiches Krampnitz-Tiefbau für Archäologie
Die Landeshauptstadt Potsdam und die Entwicklungsträger Potsdam GmbH als ihre Treuhänderin beabsichtigen die Erschließung des ca. 140 ha umfassenden ehemaligen Kasernengeländes Krampnitz in mehreren Bauabschnitten. In Vorbereitung der Erschließungsarbeiten sind gemäß den Anforderungen des Amtes für Denkmalschutz der Landeshauptstadt Potsdam (UDB) archäologische Untersuchungen durchzuführen. Zur Vorbereitung und Begleitung der archäologischen Untersuchungen sind folgende Leistungen auszuführen:
— Aufbruch und Entsorgung der Oberflächenbefestigung,
— Bodenaushub bis zum archäologischen Befundhorizont. Boden laden und zum Zwischenlager des AG innerhalb der Baustelle transportieren,
— Bei den archäologischen Grabungen gewonnenen, seitlich lagernden Aushubboden laden und zum Zwischenlager des AG transportieren bzw. zur teilweisen Wiederverfüllung der ausgehobenen Baugruben verwenden,
— Zwischenlagerung des Aushubbodens, unter gutachterlicher Begleitung, getrennt nach Homogenbereichen, auf Flächen des AG,
— Der gewonnene Boden ist wieder einzubauen. Aufbereitung des Bodens (z. B. Sieben, Mischen mit grobkörnigem Material) zur Erzielung einer Wiedereinbaufähigkeit,
— Abfuhr von nicht wiederverwendbarem Boden zu einer Deponie bzw. Verwertungsanlage,
— Rücktransport des Bodens vom Zwischenlager zum Baufeld,
— Abschnittsweise Verfüllung nach Abschluss der archäologischen Untersuchungen,
— Herstellung von Baustraßen zur Sicherstellung des Baustellenverkehrs sowie zur Erschließung der angrenzenden Baugrundstücke und für Versorgungs- und Rettungsfahrzeuge.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen