Anschaffung von EDV-Technik für das Projekt „DiKonA“ der Handwerkskammer Potsdam Referenznummer der Bekanntmachung: DiKonA 1/2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hwk-potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anschaffung von EDV-Technik für das Projekt „DiKonA“ der Handwerkskammer Potsdam
Das Zentrum für Gewerbeförderung (ZfG) ist die Bildungsstätte der Handwerkskammer Potsdam. Im Rahmen des Projektes „DiKonA“ soll EDV-Technik und AR-Software mit Support angeschafft werden.
EDV-Technik
Handwerkskammer Potsdam Zentrum für Gewerbeförderung Götz
Am Mühlenberg 15
14550 Groß Kreutz (Havel)
Anschaffung von Tablet´-PC´s mit Zubehör, Multimedia-Brillen, AR-Software mit Support, Touch-Screen-Monitoren und einem Videokonferenzsystem.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichen ist der Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
— Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder Erklärung, dass im Auftragsfalle eine solche abgeschlossen wird,
— Siehe Formular 3.4. EU.
Nachweis der wesentlichen in den letzten 3 Jahren vergleichbarer Leistungen, mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung, der erbrachten Leistungen und des Auftraggebers (Name des Ansprechpartners mit Kontaktdaten)
Siehe Formular 3.4. EU.
Mindestens 3 Referenzen pro Los
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YKURMH2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Es ist rechtlich nicht abschließend geklärt, ob Handwerkammern öffentliche Auftraggeber sind und daher der Rechtsweg nach §§ 155 ff. GWB eröffnet ist.