Schulbuchlieferung für das Schuljahr 2021/2022 mit der Option auf Verlängerung um 3 weitere Schuljahre Referenznummer der Bekanntmachung: OV001.21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oberhavel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schulbuchlieferung für das Schuljahr 2021/2022 mit der Option auf Verlängerung um 3 weitere Schuljahre
Schulbuchlieferung für kreiseigene Schulen im Schuljahr 2021/2021 mit Option auf Verlängerung für die Schuljahre 2022/2023, 2023/2024 und 2024/2025 verteilt auf 3 Lose.
Los A
Schulen in Trägerschaft des Landkreises Oberhavel siehe Angaben zu den Losen
Schulbuchlieferung für folgende Schulen:
— F.-F.-Runge-Gymnasium, Oranienburg,
— Louise-Henriette-Gymnasium, Oranienburg,
— Strittmatter Gymnasium, Gransee,
— Exin-Oberschule, Zehdenick,
— Georg-Mendheim OSZ, Zehdenick und Oranienb.
Der Vertrag wird für den Zeitraum vom 1.6.2021 bis 31.5.2022 geschlossen. Er endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des 31.5.2022. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der AG dies spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gegenüber dem AN erklärt. Die Verlängerung kann maximal dreimal erfolgen.
Der geschätzte Auftragswert bezieht sich auf ein Schuljahr.
Los B
Schulen in Trägerschaft des Landkreises Oberhavel siehe Angaben zu den Losen
Schulbuchlieferung für folgende Schulen:
— Marie-Curie-Gymnasium, Hohen Neuendorf,
— Torhorst-Gesamtschule, Oranienburg,
— Käthe-Kollwitz-Gesamtschule, Mühlenbeck,
— Regine-Hildebrandt-Gesamtschule, Birkenwerder,
— Margeriten-Schule, Borgsdorf.
Der Vertrag wird für den Zeitraum vom 1.6.2021 bis 31.5.2022 geschlossen. Er endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des 31.5.2022. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der AG dies spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gegenüber dem AN erklärt. Die Verlängerung kann maximal dreimal erfolgen.
Der geschätzte Auftragswert bezieht sich auf ein Schuljahr.
Los C
Schulen in Trägerschaft des Landkreises Oberhavel siehe Angaben zu den Losen
Schulbuchlieferung für folgende Schulen:
— A.-S.-Puschkin-Gymnasium, Hennigsdorf,
— Hedwig-Bollhagen-Gymnasium, Velten,
— Barbara-Zürner-Oberschule, Velten,
— Oberschule Lehnitz,
— Schule an den Havelauen, Hennigsdorf (bis 2023),
— Linden-Schule, Oranienburg,
— Eduard-Maurer-Oberstufenzentrum, Hennigsdorf.
Der Vertrag wird für den Zeitraum vom 1.6.2021 bis 31.5.2022 geschlossen. Er endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des 31.5.2022. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der AG dies spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gegenüber dem AN erklärt. Die Verlängerung kann maximal dreimal erfolgen.
Der geschätzte Auftragswert bezieht sich auf ein Schuljahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mittels vorgegebenen Vordruck (Anlage 4) werden nachfolgende Eigenerklärungen bzw. Erklärungen gefordert:
— Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen derselben Branche; zusätzlich zu Anlage 4:
— Auszug aus dem Handelsregister (in Kopie) sofern auf Grund der Rechtsform möglich mit Benennung des Geschäftsführers und sämtlicher Gesellschafter oder bei Einzelunternehmen die Gewerbeanmeldung mit sämtlichen Änderungen.
— Mittels vorgegebenen Vordruck (Anlage 2) werden nachfolgende Eigenerklärungen bzw. Erklärungen gefordert: Unterzeichnete Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie Umstände nach §§ 123, 124 GWB,
— Eigenerklärung, dass die Verpflichtungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz bekannt sind und beachtet werden, insbesondere die geforderten Erklärungen auf Verlangen des Auftraggebers vor Beendigung des Vergabeverfahrens abgegeben werden.
Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise/Erklärungen von jedem Mitglied zu erbringen.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Erklärungen und Nachweise sog. Ausschlusskriterien sind. Nicht unterschriebene oder unvollständige oder fehlende Erklärungen und Nachweise gelten als nicht abgegeben. Nachforderungen von fehlenden Angaben oder Erklärungen finden nicht statt. Dies
Führt zum Angebotsausschluss.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen.
Mittels vorgegebenen Vordruck (Anlage 6) werden nachfolgende Eigenerklärungen bzw. Erklärungen gefordert:
— Erklärung zu Angaben zum Umsatz aus vergleichbaren Aufträgen des Unternehmens mit einem Mindestjahresumsatz von [Betrag gelöscht] EUR.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d. h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.
— Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung,
— Eigenerklärung, dass gegen den Bieter keine Liefersperren verhängt sind und er alle Bücher sämtlicher Verlage beschaffen kann.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert zu erklären/erbringen.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Erklärungen und Nachweise sog. Ausschlusskriterien sind. Nicht unterschriebene oder unvollständige oder fehlende Erklärungen und Nachweise gelten als nicht abgegeben. Nachforderungen von fehlenden Angaben oder Erklärungen finden nicht statt. Dies
Führt zum Angebotsausschluss.
Geschäftssprache: Deutsch
Abschnitt IV: Verfahren
— keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerberfragen:
Fragen oder Hinweise sind möglichst bis spätestens zum 25.2.2021 über den Vergabemarktplatz Brandenburg (vgl. Vergabeunterlagen – Aufforderung zur Angebotsabgabe, Ziffer 4, S.2) mitzuteilen.
Bei der Erfüllung der Eignungskriterien in gleicher Weise ist eine Auslosung unter den Bietern vorgesehen. Ein Bieter scheidet bei der weiteren Auslosung aus, wenn zu seinen Gunsten ein Los gezogen wurde.
Das Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung:
Der Bieter erklärt mittels Eigenerklärung, dass die Verpflichtungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz bekannt sind und beachtet werden, insbesondere die geforderten Erklärungen auf Verlangen des Auftraggebers vor Beendigung des Vergabeverfahrens abgegeben werden.
Hinweis zu bietereigenen AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt noch darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5RM63
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.2.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt wird. Darüber hinaus gehende Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach deren Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist
Von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland