Pfosten-Riegel-Fassade- Um- und Ausbau Wilhelm-Gentz- Schule Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/08/6510
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuruppin
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16816
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neuruppin.de
Adresse des Beschafferprofils: http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/
Abschnitt II: Gegenstand
Pfosten-Riegel-Fassade- Um- und Ausbau Wilhelm-Gentz- Schule
Die Bieter sind aufgefordert, ein Angebot für die Pfostenriegel- und Doppelstegfassade des Bauvorhabens „Um- und Ausbau Wilhelm-Gentz-Grundschule inkl. Neubau einer Mehrzweckhalle“ abzugeben. Die Fassadenarbeiten umfassen die Fertigung und Montage von 350 m2 Pfostenriegelfassade mit einer Fichtenholz BSH Konstruktion sowie 425 m2 Laternendachfassade mit Polycarbonatplatten.
Das Schulgebäude ist gegliedert in 3 Teile:
— das Bestandsschulgebäude im Langtrakt — BST,
— der Neubau der Sporthalle — SPH,
— der straßenseitige Gebäudeanbau — ANB.
Bauzustand des Bestandsgebäudes im Langtrakt:
Das Schulgebäude Typ Erfurt TS 66-69
— Außenmaße: ca. 58,6 m x 7,80 m,
— Firsthöhe: ca. 10,00 - 13,50 m,
— Geschosshöhe: ca. 3,30 m,
— Höhe Kriechkeller: ca. 1,50 m.
wurde um 1972 errichtet. Gebäudeteil Langtrakt BST wurde komplett entkernt und auf den Rohbau zurückgebaut.
Wilhelm-Gentz-Schule
Gerhart-Hauptmann-Straße 38
16816 Neuruppin
Die Bieter sind aufgefordert, ein Angebot für die Pfostenriegel- und Doppelstegfassade des Bauvorhabens „Um- und Ausbau Wilhelm-Gentz-Grundschule inkl. Neubau einer Mehrzweckhalle“ abzugeben. Die Fassadenarbeiten umfassen die Fertigung und Montage von 350 m2 Pfostenriegelfassade mit einer Fichtenholz BSH Konstruktion sowie 425 m2 Laternendachfassade mit Polycarbonatplatten.
Das Schulgebäude ist gegliedert in 3 Teile:
— das Bestandsschulgebäude im Langtrakt — BST,
— der Neubau der Sporthalle — SPH,
— der straßenseitige Gebäudeanbau — ANB.
Bauzustand des Bestandsgebäudes im Langtrakt:
Das Schulgebäude Typ Erfurt TS 66-69
— Außenmaße: ca. 58,6 m x 7,80 m,
— Firsthöhe: ca. 10,00 —13,50 m,
— Geschosshöhe: ca. 3,30 m,
— Höhe Kriechkeller: ca. 1,50 m,
wurde um 1972 errichtet. Gebäudeteil Langtrakt BST wurde komplett entkernt und auf den Rohbau zurückgebaut.
Antragsnummer: 85038803 (NESUR Infrastruktur)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zulässige Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Oder Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt VHB 124 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung- EEE). Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist von diesen ebenfalls einer der vorab genannten Eignungsnachweise, nach ihrer Wahl zu erbringen.
— Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt,
— Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind die vorgenannten, Eignungsnachweise und Erklärungen durch jedes Mitglied vorzulegen.
— Direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zulässige Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Oder Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt VHB 124 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung- EEE). Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist von diesen ebenfalls einer der vorab genannten Eignungsnachweise, nach ihrer Wahl zu erbringen.
— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verbunden ist
— qualifizierte Sozialkassenbescheinigung der Sozialkasse, der der Bieter kraft allgemeiner Tarifbindung angehört (bei SOKA-Bau eine qualifizierte Sozialkassenbescheinigung „Berliner Art“) (nicht älter als 6 Monate), ist der Bieter nicht zur Teilnahme an einem Sozialkassenverfahren verpflichtet, hat er eine Negativbescheinigung oder eine Eigenerklärung vorzulegen,
— Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind die vorgenannten Eignungsnachweise und Erklärungen durch jedes Mitglied vorzulegen.
— Direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zulässige Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Oder Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt VHB 124 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung- EEE). Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist von diesen ebenfalls einer der vorab genannten Eignungsnachweise, nach ihrer Wahl zu erbringen.
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Angaben über die Zahl, der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
— Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt,
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft,
Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind die vorgenannten Eignungsnachweise und Erklärungen durch jedes Mitglied vorzulegen.
1. Die Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz wird Vertragsbestandteil und ist unterschrieben mit dem Angebot einzureichen, diese finden Sie bei den Vergabeunterlagen.
2. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft legitimiert ist, diese gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich zu vertreten.
Abschnitt IV: Verfahren
s. Adresse Auftraggeber
Haus A Raum 0.04
Gemäß §14 EU VOB/A wird die Angebotsöffnung von 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers durchgeführt. Bieter oder deren bevollmächtigte Vertreter sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Unterlagen, sowie Nachrichten, die über den Kommunikationsbereich an alle interessierten Unternehmen versendet werden, können von den Unternehmen anonym (d. h. ohne Registrierung und Login) eingesehen werden. Um am Verfahren teilnehmen zu können und z.B. eigene Nachrichten an die Vergabestelle zu senden, Angebote abzugeben oder über Änderungen automatisch per E-Mail informiert zu werden, sind ein Login und eine vorherige Registrierung erforderlich, soweit das Unternehmen nicht bereits auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registriert ist.
2. Die Kommunikation zwischen interessierten Unternehmen und Vergabestelle erfolgt ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg. Dies gilt insbesondere für Fragen, die zur Ausschreibung gestellt werden. Es obliegt dem jeweiligen Unternehmen, sich frühzeitig nach Kenntnisnahme der Bekanntmachung für das Vergabeverfahren zu registrieren und sicherzustellen, dass Posteingänge über den Vergabemarktplatz Brandenburg regelmäßig abgerufen/ überwacht werden. Es obliegt den interessierten Unternehmen die bereit gestellten Vergabeunterlagen auf ihre Aktualität hin zu prüfen. Den Unternehmen wird daher die unter 1. genannte Registrierung empfohlen. Die Vergabeunterlagen werden allen interessierten Unternehmen ausschließlich über den Vergabemarktplatz Brandenburg zum Download zur Verfügung gestellt. Ein weitergehender Versand durch den öffentlichen Auftraggeber, gleich welcher Art, erfolgt nicht.
Bei der Erarbeitung und Übersendung von Angeboten ist Folgendes zu beachten:
Die Bieter sind gemäß § 311 BGB vorvertraglich verpflichtet, die Vergabeunterlagen vollständig und sorgfältig zu prüfen. Soweit im Verfahren festgestellt wird, dass Vergabeunterlagen fehlerhaft, unklar, lückenhaft oder widersprüchlich sind, ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Mit Abgabe eines Angebotes bestätigt der Bieter, dass die Vergabeunterlagen geprüft wurden und Fragen zu den Unterlagen vollständig beantwortet sind und die Vergabeunterlagen eine ausreichende Grundlage für die Angebotsabgabe bilden.
3. Ist die USt nach § 13b UStG durch die Auftraggeberin zu entrichten, wird sie dem Angebot fiktiv zugerechnet (bewerteter Preis = Angebotsnettopreis + (Einfuhr-/)Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft).
4. Die elektronische Rechnungsstellung ist möglich. (weitere Informationen: https://www.neuruppin.de/globale-seiten/impressum.html)
Leitweg-ID: [removed]
Bekanntmachungs-ID: CXP9YH5R52X
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://service.brandenburg.de/de/vergabekammer_des_landes_brandenburg_/116248
Soweit der Bieter/ das interessierte Unternehmen Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie unverzüglich d. h. ohne schuldhaftes Zögern gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe zu rügen.
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem interessierten Unternehmen/ Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Tagen ab Eingang dieser „Nichtabhilfe-Mitteiliung“ eingereicht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).