Erneuerung der DVB Kreuzschiene im ARD Play-Out Center Potsdam Referenznummer der Bekanntmachung: VE 20.07.185
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rbb-online.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.rbb-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung der DVB Kreuzschiene im ARD Play-Out Center Potsdam
Die zentrale Kreuzschiene im ARD Play-Out-Center in Potsdam soll im laufenden Sendebetrieb erneuert werden.
ARD Play-Out Center
Marlene-Dietrich-Allee 20
14482 Potsdam
Die zentrale Kreuzschiene im ARD Play-Out-Center in Potsdam soll im laufenden Sendebetrieb erneuert werden.
Aufgabenstellung:
— die Konfiguration des Steuersystems, unter Beibehaltung der gesetzten Koppelpunkte, muss vorbereitet und geprüft werden,
— die Vorbereitung des mechanischen Umbau im zentralen Geräteraum muss überprüft werden,
— Havarie- und Steuerfunktionen die über virtuelle Koppelpunkte im Kreuzschienencontroller gesteuert werden dürfen während des Kreuzschienentausches nicht tangiert werden,
— der Sendeablauf von ts24,ONE und der jeweiligen Streamingangebote darf während der Umbauarbeiten nicht gestört werden,
— für den AN/GU besteht eine Integrationsverpflichtung. Es muss ein voll umfänglich funktionierendes Gesamtsystem, bestehend aus den überprüften Beistellung des rbb/POC durch den AN und den Lieferungen des AN, installiert und konfiguriert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage einer unterschriebenen Eigenerklärung. Die Vorlage der Eigenerklärung ist eine Mindestbedingung.
Nachweis von mindestens 3 Referenzen zu vergleichbaren Leistungen in den letzten 4 Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können im Internet auf dem Portal:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZJDPJM/documents per Download heruntergeladen werden.
Anbieter, die bisher über keinen Zugang verfügen, können sich zur Kommunikation mit der Vergabestelle und der elektronischen Angebotsabgabe auf dieser Plattform kostenlos registrieren lassen. Eine Versendung der Vergabeunterlagen in Papierform ist nicht vorgesehen. Während des Verfahrens auftretende Bieterfragen werden über die Vergabeplattform beantwortet und gleichzeitig auf der Internetseite des rbb http://www.rbb-online.de/unternehmen/service/einkauf/index.html unter der Rubrik „Bieterfragen und Antworten“ veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZJDPJM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]