MOVE – Geschäftsstelle Schwedt; Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten des Landkreises Uckermark Referenznummer der Bekanntmachung: 521-EU-1-21-3-VgV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Prenzlau
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 17291
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uckermark.de
Abschnitt II: Gegenstand
MOVE – Geschäftsstelle Schwedt; Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten des Landkreises Uckermark
Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Maßnahme nach § 16 Abs. 1 S. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und 5 SGB III im Landkreis Uckermark.
Gegenstand der Maßnahme ist die nachhaltige Eingliederung in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die mit multiplen Hemmnissen belastet sind, durch eine Kombination aus Elementen der:
— Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt,
— Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen,
— Vermittlung in eine versicherungspflichtige (nachhaltige) Beschäftigung oder in eine Ausbildung,
— Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme.
Die berufliche und persönliche Situation von insbesondere jungen Leistungsbeziehern (U25) nach dem SGB II stellt hinsichtlich der Motivation, der Orientierung, der persönlichen Entwicklung und/oder der Eingliederung in den Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarkt besondere Anforderungen an das Jobcenter Uckermark. Die Maßnahme soll einen bedeutenden Anteil zur Aktivierung, Stabilisierung und stufenweisen Heranführung an die Ausbildungs- und Berufswahlreife liefern.
16303 Schwedt/Oder
Die Maßnahme ist am Ort Schwedt/Oder durchzuführen.
Für die Geschäftsstelle Schwedt/Oder sind insgesamt 12 Teilnehmerplätze während des gesamten Durchführungszeitraums uneingeschränkt vorzuhalten.
Bei einer erfolgreichen Durchführung der Maßnahme ist eine automatische Verlängerung um weitere 12 Monate vorgesehen, welche spätestens am 30.6.2025 endet. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht, wenn der Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit (jeweils zum 31.03.) oder der Auftragnehmer spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit (jeweils zum 31.12) erklärt, von der Möglichkeit der Vertragsverlängerung keinen Gebrauch zu machen.
Der Auftraggeber kann bei Bedarf die Gesamtteilnehmerzahl um bis zu 5 Teilnehmerplätze erhöhen (optionale Teilnehmerplätze). Die Vergütung jedes zusätzlichen Teilnehmerplatzes reduziert sich auf 50 Prozent des im Angebotsschreiben (Anlage 2) ermittelten Festpreises (Teilnehmerplatz je Monat).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— fachbereichsbezogener Nachweis als zugelassener Träger, z. B. Nachweis Trägerzulassung nach § 176 SGB III i. V. m. § 443 Abs. 3 Satz 3 SGB III (auf Verlangen der Vergabestelle),
— Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB,
— Eigenerklärung zu Angaben zur Einholung des Gewerbezentralregister-Auszugs.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Es sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YH1R52V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach GWB § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.