Dacherneuerung, Brandschutzsanierung – OSZ Ludwigsfelde Referenznummer der Bekanntmachung: P-018-231010-20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14943
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.teltow-flaeming.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dacherneuerung, Brandschutzsanierung – OSZ Ludwigsfelde
Der Auftraggeber beabsichtigt die Beschaffung folgender freiberuflicher Leistungen:
— Gebäudeplanung nach § 34 HOAI, Leistungsphasen 1-9,
— Tragwerksplanung nach § 51 HOAI, Leistungsphasen 1-6,
— Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI, Leistungsphasen 1-9,
— Erstellung Brandschutznachweis.
Als Generalplanung.
Die Beauftragung erfolgt gestuft, Stufe 1: Leistungsphasen 1-3, weitere Stufen ab Leistungsphase 4.
Oberstufenzentrum Teltow-Fläming, Abteilung IV
Brandenburgische Str. 100
14974 Ludwigsfelde
Generalplanung für folgende Baumaßnahme:
— Erneuerung der Dachsparren (Gittersparren), ggf. Erneuerung der kompletten Dachkonstruktion,
— Installation einer Fotovoltaik-Anlage auf dem Dach,
— Erweiterung der vorhandenen Brandmeldetechnik, Amok-Alarmierung,
— Umsetzung des Förderprogramms DigitalPakt,
— Sanierung brandschutztechnischer Mängel, die sich aus dem zu erstellenden Brandschutznachweis ergeben.
Beschreibung Bestandsgebäude:
— Baujahr um 1950,
— frei stehendes L-förmiges massives Schulgebäude mit Hauptflügel (KG, EG, OG) und Seitenflügel (EG, Teilunterkellerung),
— Walmdachkonstruktion aus Holz als Pfettendach mit Gittersparren, Dachneigung 60 %, Tonziegeleindeckung, Dachraum nicht ausgebaut, aber von Lüftungsinstallationen durchzogen,
— Gebäudegröße:
BGF: 4 900 m2,
BRI: 15 000 m³,
Hauptflügel: Länge/Breite 75 m/13 m,
Seitenflügel: Länge/Breite 35,25 m/12,5 m.
Es ist eine gestufte Beauftragung der Planungsleistungen beabsichtigt (optionale Leistungsphasen ab Leistungsphase 4 HOAI). Abruf nach Planungsfortschritt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalplanung
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y52R51Q
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung.
Es gelten insbesondere die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]