BImA, Neubau Bundespolizeipräsidium Potsdam, Kälteanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: PDM-B-30019989
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zossen
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
BImA, Neubau Bundespolizeipräsidium Potsdam, Kälteanlagen
Kälteanlagen.
BImA, Neubau Bundespolizeipräsidium Potsdam
14473 Potsdam
Errichtung der Kälteanlagen für den Neubau des Polizeipräsidiums der Bundespolizei in Potsdam:
— Kältemaschine 1 auf dem Dach 450 kW: 1 St.,
— Kältemaschine 2 auf dem Dach 182 kW: 2 St.,
— VRF Multisplit Anlagen auf dem Dach 10 kW: 1 St.,
— VRF Multisplit Anlagen auf dem Dach 13 kW: 3 St.,
— VRF Multisplit Anlagen auf dem Dach 14 kW: 1 St.,
— VRF Multisplit Anlagen auf dem Dach 22 kW: 1 St.,
— VRF Multisplit Anlagen auf dem Dach 28 kW: 2 St.,
— VRF Multisplit Anlagen auf dem Dach 40 kW: 1 St.,
— VRF Multisplit Anlagen auf dem Dach 45 kW: 3 St.,
— Rückküher auf dem Dach 80 kW: 1 St.,
— Serverkühler im Untergeschoss 60 kW: 2 St.,
— Kaltwasserrohr als Stahlrohr mit Korrosionsschutzbeschichtung: ca. 2 600 m,
— Kaltwasserrohr als vorisoliertes PE-Mantelrohr: ca. 750 m,
— Umluftkühlgeräte (Klimakaltwasser): 52 St.,
— Kühlbalken (Klimakaltwasser): 101 St.,
— Umluftkühlgeräte (VRF): 58 St.,
— Hydraulische Weiche DN100: 2 St.,
— Hydraulische Weiche DN150: 1 St.,
— Kälteverteiler/Sammler mit 6 Kältekreisen (12 Stutzen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe HLS Howainski GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Finsterwalde
NUTS-Code: DE407 Elbe-Elster
Postleitzahl: 03238
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSEYYDY51V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des „§ 160 GWB“ beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [removed]