Beratungsleistungen Lotsendienst Referenznummer der Bekanntmachung: 05/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herzberg/Elster
NUTS-Code: DE407 Elbe-Elster
Postleitzahl: 04916
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lkee.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungsleistungen Lotsendienst
Rahmenvertrag Beratungsleistungen – Lotsendienst Landkreis Elbe-Elster
Der Lotsendienst hat die Aufgabe, Gründungsinteressierte in der Vorgründungsphase bis zum Zeitpunkt ihrer Gründung bzw. der Unternehmensnachfolge zu unterstützten. Dazu sind individuell angepasste Beratungs- und Qualifizierungsleistungen gefordert. Für die Durchführung dieser Beratungsleistungen werden Beraterinnen und Berater für die Aufnahme in einen Rahmenvertrag gesucht.
Ausgeschrieben werden Beratungsleistungen für folgende Teilleistungsbereiche:
— Los 1: Durchführung von Development Centern (im folgenden DC's) (in der Regel 4 Tagewerke, inteilnehmerbedingten Ausnahmefällen auch 3 bis 5 Tagewerke),
— Los 2: Durchführung von qualifizierender Beratung in der Vorgründungsphase (individuelle entsprechend desBedarfs festzulegende Stundenanzahl pro Gründer),
Der Rahmenvertrag ist beschränkt auf die Aufnahme von 8 Beratern/Beratungsunternehmen für die Durchführung von DC's und 20 Beratern für die Durchführung der qualifizierenden Beratungen im Vorgründungsbereich.
Durchführung DC
Landkreis Elbe-Elster
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg/Elster
1. Durchführung von DC"s für Gründungswillige (Los1)
Planung, Durchführung, Nachbereitung eines DC für potentielle Existenzgründer zur Feststellung, Bewertungund Weiterentwicklung des individuellen Potentials des Gründungswilligen in Hinblick auf die Geschäftsidee, die Gründerpersönlichkeit und die Entwicklungschancen zur erfolgreichen Umsetzung des Gründungsvorhabens. Gleichzeitig soll das Risikobewusstsein des Gründers dahingehend entwickelt werden, dass er sein Vorhabendiesbezüglich einschätzen und reflektieren und schlussfolgernd daraus fundierte Entscheidungen für das weitere Vorgehen treffen kann.
Regulär sollen alle DC-Tage von 2 Trainern/Beratern durchgeführt werden, die in ihrer Kombinationvorrangig über psychologisches/(sozial-) pädagogisches und kaufmännisch/betriebswirtschaftlichesHintergrundwissen verfügen.
a) Aufgaben:
— Vermittlung von gründungsrelevanten Informationen und Orientierungen,
— Einsatz geeigneter Verfahren und Methoden zur qualifizierten und objektiven Bewertung,
—— der Gründerperson,
—— der Gründungsidee bzw. des Gründungsvorhabens und
—— des Entwicklungspotenzials von beidem, insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt der unternehmerischenindividuellen Voraussetzungen, der Marktbedingungen und der Wirtschaftlichkeit der jeweiligen Gründungsidee.
— Einsatz geeigneter Verfahren und Methoden zur Weiterentwicklung von Gründungsidee und Gründerpersönlichkeit sowie Initiierung des entsprechenden Selbstlernprozesses mit besonderem Augenmerk auf die Möglichkeiten der Teilnehmer zur Selbstreflexion,
— Vorbereitung der Teilnehmer auf eine Kurzdarstellung ihrer Gründungsidee (einschließlich USP)mit besonderem Fokus auf den eigenen Entwicklungsprozess im DC als Vorbereitung auf eine kurzeAbschlusspräsentation der einzelnen Gründungsvorhaben am Ende des DC, in der Regel vor Partnern des Gründerbegleitnetzwerkes,
— Erstellung einer Abschlussdokumentation für jeden Gründer einschließlich Aussagen zum jeweiligen Qualifizierungs-, Beratungs- und Entwicklungsbedarf als Bestandteil des Gründerfahrplanes, dieseEmpfehlungen sollten nach folgenden Schwerpunkten gegliedert werden:
—— Formale Voraussetzungen,
—— Persönliche Fähigkeiten/Voraussetzungen/Entwicklungsbedarf,
—— Kaufmännische betriebswirtschaftliche Betrachtungsweise (Stand/Entwicklungspotential und -bedarf),
—— Markt- und branchenspezifische Aspekte (Stand/Entwicklungspotential und -bedarf),
—— Vereinbarkeit von Familie und Selbstständigkeit,
— Erstellung eines Abschlussprotokolls zum Verlauf des DC's (einschließlich Teilnehmer,Teilnehmerengagement, Inhalte und Themen sowie verwendete Methoden).
b) Ergänzende Rahmenbedingungen:
Zur Durchführung des DC stehen im Regelfall 4 Tage zur Verfügung. Die Durchführung erfolgt mit mindestens 7 Teilnehmern und max. 12 Teilnehmern. Alle Tage sind zur Sicherung der Objektivität bei der Bewertung mit 2 Beratern durchzuführen. Im Ausnahmefall sind DC's auch an 1-3 Tagen, mit weniger als 5 und mehr als 1 Teilnehmer mit nur einem Trainer möglich.
Eine Verlängerung der Auftragsvergabe ist abhängig von einer Verlängerung des Projektes „Lotsendienst im Landkreis Elbe-Elster“.
Projektnummer oder -referenz: Existenzgründungsrichtlinie des MASGF und des MWE zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen im Land Brandenburg EU-Förderperiode 2014-2020 (wird verlängert)
Der Rahmenvertrag ist beschränkt auf die Aufnahme von 8 Beratern/Beratungsunternehmen für die Durchführung von DC's
Weitere Informationen S. Leistungsbeschreibung
Durchführung qualifizierende Beratung
Landkreis Elbe-Elster
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg/Elster
2. Durchführung der qualifizierenden Beratung (Los 2):
Individuelle fachliche Beratung von Existenzgründern in der Vorgründungsphase zur erfolgreichen Realisierung des Gründungsvorhabens. Die qualifizierende Beratung dient dazu, Gründer und ihr Unternehmen bestmöglich auf den bevorstehenden Markteintritt vorzubereiten. Dazu sollen potentielle Stärken ausgebaut und möglicheHindernisse auf dem Weg in die Selbstständigkeit aus dem Weg geräumt werden, sowie kaufmännische und unternehmeri-sche Defizite des Gründungswilligen ausgeglichen werden.
a) Aufgaben:
— Weiterentwicklung persönlicher und fachlicher Voraussetzungen der Gründer,
— Schaffung oder Verbesserung der kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Kompetenz,
— Beratung zur Planung und Führung des Unternehmens (einschließlich Controlling),
— Beratung im Bereich Marketing,
— Unterstützung bei der Erstellung des Businessplanes und Sicherstellung der Finanzierung,
— Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln,
— Klärung individueller Gründungsformalitäten, Rechte und Pflichten,
— Unterstützung bei der Schaffung der Voraussetzungen von Vereinbarkeit von Selbstständigkeit und Familie,
— Einbindung eines Pflichtberatungsgesprächs bei den jeweiligen Kammern im Rahmen der Begleitung und Betreuung des Gründers,
— Dokumentation und transparente Darstellung des Beratungsverlaufes (Beratungsbericht) mit mindestens folgenden 4 Schwerpunkten:
—— Gab es Abweichungen zum Gründungsfahrplan aufgrund veränderter Bedingungen? Wenn ja, welche?
—— Wie hat sich die Arbeit mit dem Gründungswilligen gestaltet? Hat er aktiv die Aufgabenstellungen umgesetzt? War er in der Lage, selbstständig Lösungen herbeizuführen?
—— Welche Probleme sind während der Beratung aufgetreten?
—— Empfehlungen für den Gründer zum konkreten weiteren Handlungsbedarf
Es können über den gesamten Zeitraum etwa 135 Beratungsaufträge mit einem durchschnittlichen Beratungsvolumen von 25 Stunden als Einzelauftrag vergeben werden.
Weitere Informationen s. Leistungsbeschreibung.
Eine Verlängerung der Auftragsvergabe ist abhängig von einer Verlängerung des Projektes „Lotsendienst im Landkreis Elbe-Elster“.
Projektnummer oder Referenz: Existenzgründungsrichtlinie des MASGF und des MWE zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen im Land Brandenburg EU-Förderperiode 2014-2020 (wird verlängert)
Der Rahmenvertrag ist beschränkt auf die Aufnahme von 20 Beratern für die Durchführung der qualifizierenden Beratungen im Vorgründungsbereich.
Weitere Informationen s. Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nur falls zutreffend: Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (nicht älter als 6 Monate)
Erklärung der Ausübung der selbständigen Tätigkeit; bei Freiberuflern: Anmeldung beim Finanzamt; bei gewerblicher Tätigkeit: Gewerbeanmeldung; bei Tätigkeiten i. R. e. Gesellschaft: Erklärung über die Eintragung ins Handelsregister oder vergleichbare Eintragungen
Im Falle von Bietergemeinschaften oder Unterauftragnehmereinsätzen hat jeder Beteiligte die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen. Die Nachweise müssen von den Beteiligten gemeinsam – je nach Leis-tungsanteil – erbracht werden.
Die Nachweise können durch eine Präqualifizierung nach ULV, PQ-VOL oder AVPQ ersetzt werden, so-weit keine darüber hinausgehenden Anforderungen gestellt werden.
— Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (selbst erstelltes Formular),
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt,
— Studien- und Ausbildungsnachweise sowie – nur falls zutreffend – Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, für den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens,
— Angaben und Nachweise nach Punkt V. Nr. 2 der Leistungsbeschreibung – Anforderungen an die Qualifikation.
Berufliche Leistungsfähigkeit
— Kurzer Lebenslauf und kurze Darstellung sowie Nachweis der eigenen unternehmerischen Tätigkeit(Leistungsprofil, besondere Branchenkompetenz(en), Spezialisierungen sowie die Belegung der entsprechenden Qualifikation und Erfahrungen),
— Qualifikationsprofil (Aus- und Weiterbildung) und entsprechende Nachweise des Berufsstandes (Fach- und Unternehmensberater) sowie weiterer Qualifikationen und Zertifizierungen,
— Referenzen über vergleichbare Dienstleistungen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren zum Nachweis von:
—— Gründungsberatung und Zusammenarbeit mit KMU und Kleinstunternehmen,
—— Genderkompetenzen,
—— Kenntnisse regionaler Gründerstrukturen (im Landkreis Elbe-Elster und im Land Brandenburg),
—— Besondere Zielgruppenerfahrungen (Gründungen aus ALG 1, ALG 2, 55plus, Frauengründungen, etc.),
—— Erfahrungen in der Bewertung von Gründungskompetenzen von Existenzgründungen sowie
—— Erfahrungen von der Durchführung von DC bzw. ähnlich orientierten Veranstaltungen,
— Nachweis der Einbindung in Netzwerk- und Kooperationsstrukturen sowie Beraterbörsen (z. B. BAFA „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“),
— Nachweis der eigenen Erfahrungen in der Gründungsberatung,
— Nachweis an Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Zertifizierungen o. ä.),
— Erklärung über die zeitliche Verfügbarkeit,.
Im Falle von Bietergemeinschaften oder Unterauftragnehmereinsätzen hat jeder Beteiligte die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen. Die Nachweise müssen von den Beteiligten gemeinsam – je nach Leistungsteil – erbracht werden.
Die Nachweise können durch eine Präqualifizierung nach ULV, PQ-VOL oder AVPQ ersetzt werden, soweit keine darüber hinausgehenden Anforderungen gestellt werden.
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: §9 ZVB-Bbg, Ziff. 17 VOL/B sowie gem. Ziff. III. der Leistungsbeschreibung
Mindestentgeltanforderungen nach Brandenburgischem Vergabegesetz.
Abschnitt IV: Verfahren
Keine Personen zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Verfahrenskommunikation, die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc. – wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Fragen sind ausschließlich hierüber an die Vergabestelle zu richten!
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz zum Download bereit (http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/) – ein Versand findet nicht statt.
Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene Emailadresse regelmäßig – auch nach Angebotsschluss!- abgerufen bzw. überwacht werden. Um auszuschließen, dass die Nachrichten des Vergabemarktplatzes in den Spam-Ordner geraten und Bewerber bzw. Bieter verfahrensmaßgebliche Hinweise nicht erhalten, sollte der VMP-Absender [removed] im eigenen Interesse auf die Liste der sicheren Emailadressen gesetzt werden.
Werden Angebote in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg eingereicht, ist zwingend das Bietertool zu verwenden und sicherzustellen, dass nur gängige Dateiformate (xls, doc, odt. bzw. pdf)verwendet werden. Eine Einreichung der Angebote über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder per Email ist nicht gestattet und führt zum Ausschluss! Bewerber bzw. Bieter sollten rechtzeitig vor Fristablauf einen Test-Upload über das Bietertool durchführen und sich bei Problemen mit dem Cosinex-Supportin Verbindung setzen.
Einfache elektronische Form reicht aus, eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich!
Hinweis: Rechtlich relevant ist ausschließlich die Veröffentlichung auf TED.
Anmerkung zu „Angaben zur Rahmenvereinbarung“ der Bekanntmachung: Die Begrenzung der Höchstzahl auf 28 der an der geplanten Rahmenvereinbarung Beteiligten bestimmt sich gem. Ziff. I. „Leistungsgegenstand“ der Leistungsbeschreibung. Der Rahmenvertrag ist beschränkt auf die Aufnahme von 8 Beratern/Beratungsunternehmen für die Durchführung von DCs und 20 Beratern für die Durchführung der qualifizierenden Beratungen im Vorgründungsbereich.
Der Zuschlag steht unter dem Vorbehalt der Mittelgewährung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YR9R525
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.service.brandenburg.de/de/vergabekammer_des_landes_brandenburg_/116248
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durchNichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durchdie behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang de rMitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich beider Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.